Rechtsanwalt Karl-Heinz Heukamp mit Rechtsanwaltskanzlei in Adendorf hilft als Rechtsanwalt Mandanten jederzeit gern bei rechtlichen Fragen zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht.
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Jetzt Profil anlegenWas ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)? Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren, das Arbeitgeber einsetzen müssen, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank (arbeitsunfähig) war. In diesem Fall sieht § 167 Abs. 2 SGB IX vor, dass der Arbeitgeber mit Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Mitarbeiters und unter Einbindung der zuständigen Interessenvertretungen (z.B. Betriebsrat) Möglichkeiten erörtert, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann, künftigen Erkrankungen vorgebeugt wird und das Arbeitsverhältnis dauerhaft erhalten bleiben kann . Kurz gesagt: BEM soll helfen, den Mitarbeiter nach längerer...
weiter lesenTypischer Fall: Kündigung und gleichzeitiges Abfindungsangebot Es kommt häufig vor, dass ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis kündigt und dem Arbeitnehmer im selben Zuge eine Abfindung anbietet. In der Praxis bedeutet dies: Der Mitarbeiter erhält eine Kündigung, verbunden mit dem Hinweis, er bekomme eine Abfindungszahlung, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt. Für Arbeitnehmer stellt sich in dieser Situation die Frage, ob sie das Angebot annehmen oder stattdessen rechtlich gegen die Kündigung vorgehen sollen. Arbeitgeber wiederum nutzen solche Angebote oft, um einen Rechtsstreit zu vermeiden und schnell Planungssicherheit zu gewinnen. Im Folgenden werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Unterschiede zwischen gesetzlicher und freier Abfindung, Chancen und Risiken der...
weiter lesenKein gesetzlicher Anspruch auf „Hitzefrei“ Anders als in der Schule gibt es im Arbeitsleben kein allgemeines „Hitzefrei“. Arbeitnehmer dürfen nicht einfach wegen hoher Temperaturen der Arbeit fernbleiben – ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf existiert nicht. Selbst eine offizielle Hitzewarnung berechtigt nicht dazu, ohne Absprache zu Hause zu bleiben. Wichtig: Ohne Zustimmung des Arbeitgebers eigenmächtig früher zu gehen oder nicht zur Arbeit zu erscheinen, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben (von Abmahnung bis Kündigung). Trotz fehlendem Hitzefrei-Anspruch sind Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung entlassen. Sie haben eine Fürsorgepflicht : Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt ist....
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