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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themengebiet Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Uwe Drendel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) in Beeskow.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Beeskow


Arbeitsrecht Urlaubskürzung wegen Elternzeit
31.03.2023
Für die Dauer der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub kürzen. Hierbei erfolgt die Kürzung für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12. Dies bedeutet, es darf eine Kürzung um 1/12 nur für tatsächliche Kalendermonate erfolgen. Beginnt die Elternzeit beispielsweise am 2. eines Monats, darf für diesen Monat keine Kürzung erfolgen.  Die Möglichkeit der Kürzung des Erholungsurlaubs ist ein Recht des Arbeitgebers. Dieses Recht muss er also auch tatsächlich ausüben. Dies erfolgt entweder durch eine ausdrückliche Erklärung (die dem Arbeitnehmer auch zugehen muss) oder durch schlüssiges Verhalten des Arbeitgebers.  Nach der neuesten Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes dürfte die ... weiter lesen
Arbeitsrecht Öffentliche Dienststellen müssen vor Mobbing schützen
Leipzig (jur). Kommunen und andere öffentliche Dienststellen müssen gegen Mobbing vorgehen. Tun sie dies nicht, können Beamte Anspruch auf Schadenersatz haben, urteilte am Dienstag, 28. März 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 6.2). Maßgeblich ist danach eine Gesamtschau der Geschehnisse.  Die Klägerin arbeitete seit 2007 als Stadtverwaltungsoberrätin im höheren Dienst der Stadt Naumburg (Saale) in Sachsen-Anhalt. Dort leitete sie den Fachbereich „Bürgerdienste, Recht und Ordnung“. Der im Mai 2014 wiedergewählte Oberbürgermeister verfügte im Juli 2014 eine Neuorganisation der Verwaltung. Dabei wurden die früher vier Fachbereiche in nunmehr drei Fachbereichen zusammengefasst.  Im Zuge dieser Neuorganisation musste die Klägerin ihren Posten als Fachbereichsleiterin aufgeben ... weiter lesen
Arbeitsrecht Wer 1.614 Stunden zu spät kommt, muss zeitnah gewarnt werden
Leipzig (jur). Beamte dürfen nicht ständig morgens zu spät kommen und dafür abends einfach länger auf der Arbeit bleiben. Hat der Dienstherr jedoch nicht zeitnah mit „niederschwelligen disziplinaren Maßnahmen“ auf den Beamten eingewirkt und ihn so gewarnt, darf er ihn später wegen fortlaufenden Zuspätkommens nicht aus dem Dienst entlassen, urteilte am Dienstag, 28. März 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 20.21). Wegen des regelmäßig verspäteten Dienstantritts sei aber die Zurückstufung des Beamten in eine niedrigere Besoldungsgruppe gerechtfertigt.  Im konkreten Fall ging es um einen Beamten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Probleme beim pünktlichen Erscheinen zur Arbeit hatte. So war der Oberregierungsrat zwischen 2014 und 2018 an insgesamt 816 ... weiter lesen
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