Anwalt Arbeitsrecht Coburg – Fachanwälte finden!
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Coburg
Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen
- 1. Stellenanzeigen, Bewerbung und Vorstellungsgespräch
- 2. Was beinhaltet der Arbeitsvertrag
- 3. Arbeitnehmer-Ansprüche in Deutschland
- 4. Das Ende jedes Beschäftigungsverhältnisses: die Kündigung
- 5. Was sind die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats? Welche Vorteile haben Arbeitnehmer?
- 6. Bei Problemstellungen im Arbeitsrecht sollte man einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht konsultieren
Das Arbeitsrecht ist für so gut wie jedermann relevant - ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, selbst für Arbeitslose. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der rechtlichen Normen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Grundsätzlich kann es in zwei Teilgebiete unterteilt werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch ratifiziert. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Fülle an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Für Rechtsstreite ist das ArbG zuständig. Im Falle einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das Landesarbeitsgericht / LAG. Das Bundesarbeitsgericht ist die allerletzte Instanz.
Stellenanzeigen, Bewerbung und Vorstellungsgespräch
Eine Stellenanzeige ist für die meisten die optimale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Selbstverständlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Dies ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Für alle Stellenausschreibungen gilt: sie müssen mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz konform sein. Das AGG legt fest, dass eine Stellenanzeige weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie zum Beispiel Ausschluss wegen einer körperlichen Einschränkung. Jegliche Form der Diskriminierung ist verboten. In heutiger Zeit sind die Arten von Arbeit sehr vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildung ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitstelle oder man bevorzugt einen Nebenjob, Heimarbeit oder Telearbeit. Übrigens gilt in der BRD seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung die erste Etappe, um sich auf die gewünschte Stelle zu bewerben. Nur wenn die Bewerbung perfekt und aussagekräftig ist, wird man die zweite Etappe nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Hat man im Vorstellungsgespräch überzeugt, dann hält man vielleicht bereits nach einer kurzen Zeit den sehnlich erwünschten Arbeitsvertrag in den Händen.
Was beinhaltet der Arbeitsvertrag
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Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Darin geregelt findet sich sowohl die soziale als auch die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es ferner zu unterscheiden zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne sachlichen Grund. Ebenso möglich ist ein Vertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zum befristeten Arbeitsvertrag ist hier kein genaues Datum oder Ziel vermerkt, mit dem das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtlich gültiges Dokument, das die Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten für das Arbeitsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Lohns bzw. eines Gehalts, Monatsentgelts. Überdies sind im Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte geregelt: Datum, an dem das Beschäftigungsverhältnis beginnt, Details zu den Arbeitszeiten, Regelungen bezüglich Nachtarbeit bzw. Feiertags- und Sonntagsarbeit, Urlaubstage, Probezeit, Überstunden. Ebenfalls zumeist ausgeführt und vermerkt sind Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Hinweis: die Zahlung zum Beispiel von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die sich wiederholende, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Dabei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird dies häufig im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Gratifikation oder eine Bonuszahlung ist auch das im Normalfall ebenso im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher ist im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma. Sie überlässt für einen festgelegten Zeitraum die Arbeitskraft einem Dritten. Gesetzliche Vorschriften bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).
Arbeitnehmer-Ansprüche in Deutschland
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Als Beschäftigter hat man in in der BRD eine Fülle an Rechten und steht unter besonderem Schutz. Als Angestellter hat man so beispielsweise unter anderem ein Recht auf Fortzahlung des Lohns im Falle einer Krankheit. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Außerdem besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG. Jedes Elternteil hat demzufolge das Recht in Elternzeit zu gehen, um sein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Ferner existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit aller Angestellten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Es gilt, Arbeitsunfälle so gut als möglich zu verhindern. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte zusätzlich erhöht. Ferner wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Unternehmen dienen. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach deutschem Recht bekommen im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sog. Insolvenzgeld. Außerdem hat man als Arbeitnehmer eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie zum Beispiel das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.
Das Ende jedes Beschäftigungsverhältnisses: die Kündigung
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Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein existentes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur einer Partei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Diese muss dieselbe außerdem erhalten. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Erfolgt die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es hierfür verschiedene Gründe und Arten. So kann es sich bei der Kündigung beispielsweise um eine fristlose Kündigung handeln. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Beschäftigungsverhältnis nicht zu einem festgelegten Datum, sondern sofort beendet. Häufig wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Normalfall vorgeschriebene Frist für die Kündigung wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen unzumutbar macht wie z.B. Betrug oder Diebstahl. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann ein Anlass für eine fristlose Kündigung sein. Bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist hingegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorangegangene Abmahnung nur in einigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Andere Arten der Kündigung, die im Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die verhaltensbedingte oder die personenbedingte Kündigung. Wie der Name schon annehmen lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Angestellte wegen seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Angestellten kommt es hierbei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann angebracht, wenn das Verhalten des Angestellten den Betriebsfrieden dauerhaft stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Eine weitere Form der Kündigung ist die sogenannte Verdachtskündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Angestellte einen Pflichtverstoß oder eine Straftat begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine vorangehende Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in den meisten Fällen nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, das Beschäftigungsverhältnis zum Ende einer Frist beenden zu wollen. Zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzlichen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag bzw. aus dem Arbeitsvertrag. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Beschäftigungsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzuführen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Vertragspartei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis wird aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Gehalt durchaus üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oft der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oft aus dem Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Nach rechtlicher Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch weitere Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür oftmals ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Im Abwicklungsvertrag kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Abfindung beschlossen werden. Auch kann zum Beispiel auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Im Übrigen dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Stelle zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu bekommen. Möchte man eine Kündigungsschutzklage einreichen, dann ist unbedingt die Frist von drei Wochen ab Zustellung zu beachten. Prinzipiell ist kein Anwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Allerdings ist es dringend angeraten, sich einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Anwalt für Arbeitsrecht wird sowohl sämtliche nötigen Schriftsätze erstellen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Mandanten vertreten.
Was sind die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats? Welche Vorteile haben Arbeitnehmer?
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Gerade auch Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, bieten Beschäftigten weitere Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Belegschaft. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Mitbestimmungsrecht. Auch z.B. wenn eine Betriebsübergang geplant ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Das gleiche gilt für eine geplante Versetzung von Arbeitnehmern auf andere Arbeitsplätze. Das gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat immer zu unterrichten. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung vollkommen neuer Fertigungsverfahren und Arbeitsmethoden. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen. Eine Einigungsstelle ist gleichsam ein betriebliches Schiedsgericht. Die Einigungsstelle ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik aufrufen darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat zusammen geeinigt haben. Allerdings sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Das z.B., wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in Personalakten. Strittig ist ferner oft die Frage, ob und inwieweit der Betriebsrat bei Evaluierungen und Zielen der einzelnen Beschäftigten teilhaben darf. Gestritten wird auch um die Frage, welche Rechte auf Information dem Betriebsrat hierbei exakt zustehen. Das BetrVG ist die gesetzliche Basis der Tätigkeit von Betriebsräten. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt nicht nur, unter was für Voraussetzungen ein Betriebsrat gegründet werden kann, es regelt zudem auch alle Rechte, welche einem Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Das Gegenstück zum Betriebsrat in den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes heißt Personalrat. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, welche die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Im Fokus der Gewerkschaftsarbeit steht es ohne Zweifel, einen angemessenen Arbeitslohn zu erstreiten oder auch sozialverträgliche Arbeitszeiten auszuhandeln. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen angemessenen Ergebnissen, wird zum Streik aufgerufen. Arbeitnehmer haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber zu informieren, dass sie Gewerkschaftsmitglied sind. Jedoch kann es durchaus positiv für den Arbeitnehmer sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Kenntnis hat. Dies vor allem dann, wenn im Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In einem solchen Fall profitieren Angestellte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von besseren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Bezahlung als andere Angestellte des Unternehmens.
Bei Problemstellungen im Arbeitsrecht sollte man einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht konsultieren
Hat man Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der beste Ansprechpartner eine Kanzlei im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch die Arbeitgeberrechte. In Coburg sind einige Anwälte im Arbeitsrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Coburg ist nicht nur der ideale Ansprechpartner, wenn man Fragen allgemeiner Natur hat, zum Beispiel bezüglich Mobbing oder einer Scheinselbständigkeit. Der Arbeitsrechtler in Coburg ist ebenso der beste Ansprechpartner, wenn z.B. eine Kündigungsschutzklage oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht in Coburg befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit allen rechtlichen Problemen, die sich im Arbeitsrecht ergeben können. Er wird hierbei sowohl außergerichtlich aktiv, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Arbeitsrechtler seinen Klienten vor Gericht vertreten. Gestaltet sich ein Fall diffiziler, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufzusuchen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht muss, um den Titel tragen zu dürfen, besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen vorweisen. Eine der zahlreichen Bedingungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mindestens 100 Fälle im Rechtsbereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht haben. Überdies muss der Anwalt belegen, dass er sich fortbildet und zumindest eine arbeitsrechtliche Weiterbildung im Jahr besucht hat. Kann der Rechtsanwalt nicht belegen, dass er sich weiterbildet und eine Weiterbildung im Jahr absolviert hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es besteht also kein Zweifel, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht über eine ganz besondere Qualifikation verfügt. Man tut also gut daran, sich bei komplexen arbeitsrechtlichen Fällen stante pede an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.