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Anwalt Arbeitsrecht Cottbus – Fachanwälte finden!

Spremberger Turm in Cottbus
Anwalt Arbeitsrecht Cottbus (© tan4ikk - Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete in der deutschen Rechtsprechung. Dabei ist kein Arbeitnehmer vor Problemen mit dem Arbeitgeber gefeit. Schneller als so manchem lieb ist, kann es zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz besondere Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss. Rechtsprobleme, mit denen man als Arbeitnehmer konfrontiert werden kann, sind zahlreich. Ob Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder auch Mobbing etc. Ist man Laie, hat man nicht das Know-how, die Situation rechtlich einzuschätzen. Hat man also Probleme mit dem Arbeitgeber, ist es dringend empfohlen, sich durch einen Anwalt juristisch beraten zu lassen. Tatsächlich sind die rechtlichen Aspekte zumeist so umfassend, dass die Sachlage nur von einem Fachmann bewertet werden kann. Da gerade das Arbeitsrecht in Deutschland so umfassend ist, ist es dringend zu empfehlen, sich an einen Fachanwalt ...

Anwalt Arbeitsrecht Cottbus (© tan4ikk - Fotolia.com)
13 Fachanwälte für Arbeitsrecht in Cottbus
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Axel de Fries
Adresse Icon Ewald-Haase-Str. 13 , 03044 Cottbus

Aktuelle Rechtsfragen aus dem Schwerpunkt Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Axel de Fries (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Gegend von Cottbus.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Thomas Jobke
Adresse Icon Berliner Str. 2 , 03046 Cottbus

Fachanwalt Thomas Jobke mit Anwaltskanzlei in Cottbus bietet anwaltliche Beratung als Rechtsbeistand im Anwaltsschwerpunkt Arbeitsrecht.

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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Birgit Heinrich
Adresse Icon Straße der Jugend 105 , 03046 Cottbus

Fachanwältin Birgit Heinrich mit Kanzlei in Cottbus bietet anwaltliche Hilfe und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Fachgebiet Arbeitsrecht.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Gabriele Giersberg Giersberg-Hanke-Schulz Rechtsanwälte
Adresse Icon Parzellenstraße 10, 03046 Cottbus

Rechtsangelegenheiten aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht bearbeitet Rechtsanwältin Gabriele Giersberg (Fachanwältin für Arbeitsrecht) aus der Stadt Cottbus.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Claus-Wilhelm Blattmann
Adresse Icon Spremberger Str. 4 , 03046 Cottbus

Zum Themenbereich Arbeitsrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus dem Ort Cottbus.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stephan Magister
Adresse Icon Berliner Str. 158 , 03046 Cottbus

Rechtsanwalt Stephan Magister mit Kanzleisitz in Cottbus berät Ratsuchende kompetent bei rechtlichen Fragen zum Fachbereich Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin Plechte
Adresse Icon Eichenweg 11 , 03051 Cottbus

Rechtsanwalt Martin Plechte mit Fachkanzlei in Cottbus hilft Mandanten persönlich bei aktuellen Rechtsproblemen zum Fachbereich Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Volker Thummerer Walter, Thummerer, Endler & Collegen Rechtsanwälte
Adresse Icon Burgstraße 17, 03046 Cottbus

Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Schwerpunkt Arbeitsrecht beantwortet Rechtsanwalt Volker Thummerer (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Gegend von Cottbus.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jana Bruchatz
Adresse Icon Altmarkt 28 , 03046 Cottbus

Zum juristischen Thema Arbeitsrecht berät Sie engagiert Rechtsanwältin Jana Bruchatz (Fachanwältin für Arbeitsrecht) aus Cottbus.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Enrico Schwartz
Adresse Icon Schillerstr. 58 , 03046 Cottbus

Rechtsanwalt Enrico Schwartz mit Kanzleiniederlassung in Cottbus betreut Mandanten engagiert bei Rechtsfragen im Fachbereich Arbeitsrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Cottbus


Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte
25.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte

Das Bundesarbeitsgericht stellt mit Urteil vom 19.Februar 2025 klar: Eine verspätete oder unterlassene Zielvorgabe stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, die einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB i. V. m. § 283 Satz 1 BGB begründen kann. Dabei wird auch klargestellt, dass eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Anreiz- und Motivationsfunktion nicht mehr erfüllen kann. Argumentation des Gerichts zu Schadenshöhe bei verspäteter Zielvorgabe Bemerkenswert ist auch die Argumentation des Gerichts zur Schadenshöhe : Diese darf geschätzt werden. Im konkreten Fall nahm das BAG an, dass der Arbeitnehmer bei rechtzeitiger Zielvorgabe die Unternehmensziele zu 100 Prozent und die individuellen Ziele entsprechend dem Durchschnittswert von 142 Prozent erreicht hätte. Diese Annahme betont die...

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Kontrollpflichten des Rechtsanwalts: Weniger Kontrolle, mehr Vertrauen? Neue BAG-Rechtsprechung zu Fristsachen
24.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Kontrollpflichten des Rechtsanwalts: Weniger Kontrolle, mehr Vertrauen? Neue BAG-Rechtsprechung zu Fristsachen

Mit Urteil vom 20. Februar 2025 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Anforderungen an die Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen neu definiert. Die Entscheidung bringt eine bedeutende Entlastung für die Anwaltschaft und schafft zugleich Rechtssicherheit durch die Angleichung an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Kontrollpflichten des Rechtsanwalts: Hintergrund und bisherige Praxis Bislang galt bei der Bearbeitung fristgebundener Verfahrenshandlungen eine doppelte Kontrollpflicht : Rechtsanwälte mussten sowohl die Vermerke in der Handakte als auch die Eintragungen im Fristenkalender auf Richtigkeit überprüfen. Ziel war es, Fristversäumnisse zu vermeiden und den hohen Sorgfaltsanforderungen an den Anwaltsberuf gerecht zu werden. Diese Praxis war...

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Abfindungsrechner – So einfach berechnen Sie Ihre Abfindung!
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(3 Bewertungen)21.03.2025Beatrice von WallenbergArbeitsrecht
Frau  Beatrice  von Wallenberg

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Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Cottbus

Fachanwalt Arbeitsrecht Cottbus
Fachanwalt Arbeitsrecht Cottbus (© tan4ikk - Fotolia.com)
... für Arbeitsrecht in Cottbus zu wenden.

Bei der Suche nach einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, sollte man sich an einen ortsansässigen Juristen wenden wie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Cottbus. Hat man den Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Cottbus aufgenommen, ist eine Basis für eine effektive Zusammenarbeit gegeben. Der persönliche Kontakt ist für Beratungsgespräche und auch bei anderen Terminen oft von Nöten. Bei einem ersten Termin wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht sich einen ersten Überblick über die Situation verschaffen. Er wird seinen Mandanten umfassend rechtlich beraten und Möglichkeiten aufzeigen, wie am besten weiter vorgegangen werden sollte. Nicht immer kommt es dabei zu einem Verfahren vor Gericht. Ein Verfahren vor Gericht ist dabei nicht in jedem Fall nötig. Oft kann der Anwalt auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Falls ein Gerichtsverfahren nicht vermieden werden kann, wird der Fachanwalt seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Es besteht kein Zweifel, dass jeder, der ein arbeitsrechtliches Problem hat, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden sollte.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen


Arbeitsrecht in Cottbus
(© AA+W / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der rechtlichen Normen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in zwei Teilgebiete: erstens das individuelle Arbeitsrecht und zum Zweiten das kollektive Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch ratifiziert. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Für rechtliche Auseinandersetzungen ist das ArbG zuständig. Im Falle einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das Landesarbeitsgericht / LAG. Höchste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht / BAG.

Das Beschäftigungsverhältnis wechseln beziehungsweise ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen

Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man vakante Stellen zumeist über eine Stellenanzeige. Auch eine Initiativbewerbung ist natürlich eine Option. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Das AGG verlangt, dass eine Stellenanzeige weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie zum Beispiel Ausschluss aufgrund einer körperlichen Einschränkung. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Oder man ist auf der Suche nach einem Vollzeitjob, nach einem Nebenjob, nach einer Teilzeitarbeit. Auch die Option von Telearbeit beziehungsweise Heimarbeit ist heutzutage üblich. Übrigens gilt in Deutschland seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Die Bewerbung ist dann der erste Schritt, um eine Anstellung, die man für sich gefunden hat, zu erhalten. Ist die schriftliche Bewerbung aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist sich sicher, dass man den Anforderungen gewachsen ist, dann wird das anstehende Arbeitsverhältnis im Regelfall mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Der Arbeitsvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit


(© Christian Jung / fotolia.com)

Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Hierin geregelt findet sich sowohl die soziale als auch die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Variante ist der befristete Arbeitsvertrag, beispielsweise um einen vorübergehenden Bedarf an einer weiteren Arbeitskraft zu decken. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es überdies zu differieren zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne Sachgrund. Ebenso möglich ist ein Arbeitsvertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zum befristeten Vertrag ist hier kein exaktes Ziel oder Datum vermerkt, mit dem die Beschäftigung automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist eine Form des sogenannten Dienstvertrages, in dem sich beide Vertragsparteien über die zu erbringenden Dienstleistungen einigen. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten für das Beschäftigungsverhältnis. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Lohnzahlungspflicht. Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall unter anderem folgende Punkte: Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt, Details zu den Arbeitszeiten, Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Urlaubstage, Probezeit, Überstunden. Ebenfalls zumeist ausgeführt und vermerkt sind zusätzliche Zuwendungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Hinweis: die Zahlung z.B. von Weihnachtsgeld kann auch durch sog. betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die sich wiederholende, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Hierbei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Wird ein Dienstwagen gestellt, findet sich dies gleichermaßen meist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch diesbezügliche Ausführungen im Arbeitsvertrag. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine begrenzte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzliche Regelungen bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Rechte von Arbeitnehmern in der BRD


(© kwarner / fotolia.com)

In Deutschland schützt der Staat Arbeitnehmer bzw. Angestellte in besonderem Maße. So hat man beispielsweise ein Recht auf Fortzahlung des Lohns bei Krankheit. Geregelt findet sich das im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) normiert. Überdies hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das 3. Lebensjahr vollendet hat, zu betreuen und zu erziehen. Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Es gilt, Arbeitsunfälle weitestgehend zu verhindern. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht u.a. den Kündigungsschutz, den behinderte Beschäftigte schon genießen, um weitere Hürden. Ferner wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Unternehmen dienen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand zudem in den vergangenen zwei Jahren für mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Muss das Unternehmen, für das man tätig ist, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter weitere Rechte wie zum Beispiel: das Recht auf Urlaub und Pausen, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Einsicht in die Personalakte.

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses


(© Christian Jung / fotolia.com)

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflöst. D.h., damit die Kündigung Wirksamkeit hat, müssen nicht beide Parteien mitwirken, sondern es muss nur sichergestellt werden, dass der Gekündigte die Kündigung auch bekommt. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Angestellten. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es verschiedene Kündigungsgründe. So kann es sich bei der Kündigung um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Beschäftigungsverhältnis sofort beendet. Die fristlose Kündigung ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Die fristlose Kündigung hat, wie bereits angemerkt, eine sofortige Wirkung. Eine Frist muss nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss ferner einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schlimmes Ereignis, der dem Kündigenden das Abwarten der normalen Kündigungsfristen unzumutbar macht wie z.B. Diebstahl oder Betrug. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz. Andere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die verhaltensbedingte oder die personenbedingte Kündigung. Wie der Name schon vermuten lässt, liegt der Grund der Kündigung bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Arbeitnehmers begründet. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht bloß temporär, sondern für eine gewisse Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Angestellten den Betriebsfrieden nachhaltig stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Angestellte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Eine vorangehende Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in der Regel nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Frist der Kündigung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Im Gegensatz zur fristgerechten oder fristlosen Kündigung ist die Änderungskündigung eher wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Kennzeichnend für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Angestellten grundsätzlich nicht auflösen, sondern fortführen will. Jedoch zu veränderten Bedingungen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen, um ein Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn absolut üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oftmals aus dem Sozialplan, der zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der Beschäftigte Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon erfolgt und es müssen noch Folgen und Ablauf der Kündigung geklärt werden, dann wird hierfür ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die die Folgen und den Ablauf der Kündigung festlegt. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag vereinbart werden. Im Abwicklungsvertrag kann aber auch z.B. auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Anzumerken ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Im Übrigen dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Anstellung zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu erwirken. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage einreichen, eine Frist von drei Wochen gilt. Generell braucht der Arbeitnehmer für die Erhebung keinen Rechtsanwalt. Jedoch ist es ausdrücklich zu empfehlen, das Erheben der Kündigungsschutzklage einem Anwalt zu überlassen. Der Anwalt im Arbeitsrecht wird nicht nur alle nötigen Schriftsätze erstellen. Er wird seinen Klienten auch bei sämtlichen Terminen vor Gericht vertreten.

Die Aufgaben eines Betriebsrats


(© Marco2811 / fotolia.com)

Vor allem auch Betriebe, welche über einen Betriebsrat verfügen, bieten Beschäftigten weitere Vorteile. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von der Belegschaft gewählt. Er vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung zum Beispiel bei sozialen Sachverhalten. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Sollen Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Dies ist auch der Fall, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis setzen. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn zum Beispiel eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit im Raum steht, dann ist hierfür eine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist gleichsam ein betriebliches Schiedsgericht. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik auffordern. Hierfür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Betriebsrat und Arbeitgeber einigen müssen. Allerdings sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Dies z.B., wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in Personalakten. Strittig ist überdies oftmals die Frage, inwieweit und ob überhaupt der Betriebsrat bei Evaluierungen und Zielen der einzelnen Beschäftigten partizipieren darf. Gestritten wird auch um die Frage, welche Informationsrechte dem Betriebsrat dabei exakt zustehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) normiert. Das BetrVG regelt die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Betrieb. Im öffentlichen Dienst entspricht übrigens der Personalrat dem Betriebsrat in Unternehmen des privaten Rechts. Als Angestellter kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie beispielsweise die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu realisieren, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen angemessenen Ergebnissen, wird zum Streik aufgefordert. Arbeitnehmer sind übrigens nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft weiß. Dies primär dann, wenn im Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In einem solchen Fall können Mitarbeiter, die Gewerkschaftsmitglied sind, von einer besseren Entlohnung oder von besseren Arbeitsbedingungen profitieren als andere Mitarbeiter.

Probleme im Arbeitsrecht? Ein Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht hilft Ihnen weiter

Bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht sind die allerbesten Ansprechpartner Anwälte und Anwältinnen zum Arbeitsrecht. Ein Anwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch natürlich die Arbeitgeberrechte. In Cottbus finden sich etliche Fachanwaltskanzleien im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt zum Arbeitsrecht in Cottbus ist dabei nicht nur die richtige Kontaktstelle, wenn man allgemeine Fragestellungen hat z.B. bezüglich Mobbing, verminderter Erwerbsfähigkeit, einem Wettbewerbsverbot, der Arbeitsnehmerentsendung, Schwarzarbeit, der Scheinselbständigkeit oder Urlaubabgeltung. Der Arbeitsrechtler in Cottbus ist ebenfalls der ideale Ansprechpartner, wenn beispielsweise eine Entfristungsklage oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Cottbus befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit allen rechtlichen Problemstellungen, die sich arbeitsrechtlich ergeben können. Er wird hierbei sowohl außergerichtlich aktiv, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Arbeitsrechtler seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Vor allem wenn eine komplexe Fallgestaltung vorliegt, dann ist es angeraten, umgehend einen Fachanwalt im Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Der Fachanwalt im Arbeitsrecht muss, um den Titel tragen zu dürfen, besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen vorweisen. So ist es unter anderem nötig, dass er mindestens hundert Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Überdies muss der Anwalt belegen, dass er sich weiterbildet und wenigstens eine arbeitsrechtliche Fortbildung im Jahr besucht hat. Bildet er sich nicht weiter, entzieht die Kammer ihm die Erlaubnis zum Tragen des Fachanwaltstitels. Es ist damit ganz deutlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine außerordentliche Fachkompetenz besitzt. Man tut also gut daran, sich bei komplexen Fällen im Arbeitsrecht sofort an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

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