Anwalt Arbeitsrecht Dortmund – Fachanwälte finden!

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Das Arbeitsrecht ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete in der deutschen Rechtsprechung. Leider ist kein Arbeitnehmer vor Rechtstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber gefeit. Schneller als so manchem lieb ist, kann es zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss.

Gleich, ob es sich um eine Kündigung handelt, eine Abfindung, oder um ein Arbeitszeugnis. Als Nicht-Jurist ist es kaum möglich, die Situation rechtlich zu bewerten. Fühlt man sich als Arbeitnehmer ungerecht behandelt, sollte man die Sachlage von einem Juristen prüfen lassen. Dieser wird die Rechtssituation prüfen und etwaige rechtliche Schritte empfehlen und diese für seinen Mandanten vornehmen. Nachdem gerade das Arbeitsrecht ein außerordentlich umfassendes und diffiziles Rechtsgebiet ist, sollte man einen Fachanwalt aufsuchen. Allerdings ist es geraden in großen Orten ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Dortmund


Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar
Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23 ) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist. Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde. Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten. Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin ... weiter lesen
Arbeitsrecht Darf der Betriebsrat eine Mail mit einer Umfrage an die ganze Belegschaft senden?
Um die Antwort vorwegzunehmen, der Betriebsrat ist berechtigt, eine Befragung der Mitarbeiter des Betriebes durch Fragebögen durchzuführen. Dem Arbeitgeber steht in einem solchen Fall kein Verfügungsanspruch im Sinne von § 940 ZPO auf Unterlassung der Fragebogenaktion zu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geht § 2 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vom Partnerschaftsgedanken als einem grundlegenden Prinzip des Betriebsverfassungsrechts aus; dem Betriebsrat wird eine Mitverantwortung für den Betrieb und eine Selbstverantwortung für die Arbeitnehmerbelange auferlegt. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwar keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift über die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen. Das besagt aber noch nicht, ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis eines Lehrers bei der International School of Bremen nach Ablauf der Befristung beendet
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen  8 Ca 8266/23 die Klage eines Arbeitnehmers auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Der Kläger war als Lehrerkraft bei der beklagten Schule beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Sein Arbeitsverhältnis war für die Dauer von 23 Monaten bis zum 31. Juli 2023 befristet. Im Februar 2023 wandte er sich an die beklagte Arbeitgeberin mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses , die er bei einer Behörde vorlegen wollte. Zunächst stellte die Beklagte eine „Arbeitsbescheinigung“ aus, ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Dortmund

Fachanwalt Arbeitsrecht Dortmund
Fachanwalt Arbeitsrecht Dortmund (© pixs:sell / Fotolia.com)
... einfach, einen Fachanwalt zu finden und auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Dortmund zu finden, gestaltet sich einfach.

Hat man also ein Rechtsproblem mit dem Arbeitgeber, mach es ohne Zweifel Sinn, einen Rechtsexperten vor Ort zu konsultieren wie einen Fachanwalt im Arbeitsrecht in Dortmund. Denn durch die örtliche Nähe, ist es problemlos möglich, einen persönlichen Kontakt herzustellen. Dieser ist für Beratungsgespräche und auch bei anderen Terminen oft unerlässlich. Lässt man sich von einem Fachanwalt beraten, wird dieser zunächst das Problem rechtlich bewerten. Er wird seinen Mandanten umfassend juristisch beraten und Möglichkeiten aufzeigen, wie am besten weiter vorgegangen werden sollte. Nicht immer kommt es dabei zu einem Verfahren vor Gericht. Oft kann der Anwalt auch durch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu einem für beide Parteien zufriedenstellenden Ergebnis kommen. Kommt es doch zu gerichtlichen Schritten, wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Ist es wirklich nötig, sich an einen Fachanwalt zu wenden? Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht zu den umfassendsten Rechtsgebieten. Beauftragt man einen Fachanwalt, ist sichergestellt, dass man von einem Experten vertreten wird. Denn im Gegensatz zu regulären Anwälten, hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Vielzahl an Zusatzqualifikationen auf diesem Rechtsgebiet.

Es muss unter anderem ein spezieller Fachanwaltskurs, der 120 Stunden umfasst und sich ausschließlich mit Rechtsfragen in Bezug auf das Arbeitsrecht befasst, besucht werden. Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass mehr als hundert Fällen, die in den Rechtsbereich Arbeitsrecht fallen, bearbeitet wurden. Zudem muss es sich bei mindestens fünfzig der Arbeitsrechtsfälle um gerichtlich oder rechtsförmliche Verfahren gehandelt haben. Diese Regelung gilt im gesamten deutschen Raum. Somit trifft sie auch für einen Fachanwalt Arbeitsrecht in Dortmund zu. Es ist somit keine Frage, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht über ein umfassendes Fachwissen verfügt. Er ist der richtige Ansprechpartner und Experte bei der Klärung und Durchsetzung aller Probleme im Bereich Arbeitsrecht.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Dortmund
(© Jozsitoeroe / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist für so gut wie jedermann relevant - ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, selbst für Arbeitslose. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der rechtlichen Normen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Es kann in 2 Teilbereiche aufgeteilt werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch ratifiziert. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Rechtsstreitigkeiten werden vor dem ArbG verhandelt. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht / BAG.

Was sollte man beachten, wenn man den Job wechseln bzw. eine neue Arbeit beginnen möchte?

Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man vakante Stellen meist über eine Stellenausschreibung. Auch eine Initiativbewerbung ist selbstverständlich eine Option. Stellenanzeigen müssen konform mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz sein. Das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz legt fest, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie z.B. Ausschluss wegen einer Behinderung.

Es gilt ein hundertprozentiges Verbot der Diskriminierung. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit sehr vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist. Oder man ist auf der Suche nach einem Vollzeitjob, nach einer Nebenbeschäftigung, nach einer Teilzeitarbeit. Auch die Option von Telearbeit bzw. Heimarbeit ist heute üblich.

Wissen sollte man, dass in Deutschland seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung der erste Schritt, um sich auf die gewünschte Anstellung zu bewerben. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und bekommt die Stelle, dann wird im Regelfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Der Arbeitsvertrag - was er beinhaltet meistens?


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Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. In diesem ist die rechtliche als auch die soziale Beziehung beider Parteien geregelt. Eine Variante ist der befristete Arbeitsvertrag, beispielsweise um einen vorübergehenden Bedarf an einer zusätzlichen Arbeitskraft zu decken. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu unterscheiden zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit Sachgrund. Ebenfalls möglich ist ein Vertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Vertrag. Im Gegensatz zum befristeten Arbeitsvertrag ist hier kein exaktes Datum oder Ziel vermerkt, mit dem das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrages und damit Basis des Arbeitsverhältnisses. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Pflichten und Rechte für das Beschäftigungsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, den vereinbarten Lohn zu zahlen.

Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall u.a. folgende Punkte:

  • Stellenbeschreibung,
  • Beginn des Beschäftigungsverhältnisses,
  • Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen in Bezug auf Nachtarbeit,
  • Feiertags- und Sonntagsarbeit,
  • etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft,
  • Kündigungsfristen,
  • Urlaubsanspruch,
  • Hinweis auf Tarifverträge und
  • Betriebsvereinbarungen,

die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenfalls im Arbeitsvertrag ausgeführt sind ferner der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Anmerkung: Man kann auch Anspruch auf eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtgeld haben, wenn der Anspruch aus einer sog. betrieblichen Übung entspringt.

Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, der Arbeitnehmer mit Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in der Zukunft zur Anwendung kommt. Auch eine Dienstwagenüberlassung kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Wahlweise kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Wird eine Gratifikation bezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch dies oftmals direkt im Arbeitsvertrag schriftlich ausgeführt.

Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Unternehmen, an das der Leiharbeiter „verliehen“ wird. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine bestimmte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Regeln, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im AÜG fixiert.

Welche Arbeitnehmer-Ansprüche in Deutschland gibt es?


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Beschäftigte genießen in Deutschland einen besonderen Schutz des Staates. Als Angestellter hat man so z.B. u.a. ein Recht auf Fortzahlung des Lohns im Falle einer Krankheit. Das ist im EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Ist man schwanger, profitiert man ebenfalls von besonderen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das Mutterschutzgesetz. Ferner besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG. Jedes Elternteil hat damit das Recht in Elternzeit zu gehen, um sein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Sinn des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es, den Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz für Beschäftigte umfassend und in allen Tätigkeitsbereichen zu gewährleisten und zu regeln. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Arbeitsunfälle verhindert werden. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer weiter erhöht. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist seit dem 6. Juli 2017 in Kraft.

Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Unternehmen dienen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand überdies in den letzten zwei Jahren für mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Muss das Unternehmen, für das man arbeitet, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Arbeitnehmer eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie zum Beispiel das Recht auf Anhörung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Die Formen der Kündigung: welche Kündigungsformen gibt es?

Bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h., damit die Kündigung wirksam ist, müssen nicht beide Parteien mitwirken, sondern es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Gekündigte die Kündigung auch bekommt. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Erfolgt die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es hierfür verschiedene Arten und Gründe. Die Kündigung kann z.B. eine fristlose Kündigung sein.

Die fristlose Kündigung beendet das Beschäftigungsverhältnis mit umgehender Wirkung. Häufig wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die fristlose Kündigung hat, wie schon angemerkt, eine umgehende Wirkung. Eine Frist muss nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen z.B. Diebstahl oder sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist hingegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorangegangene Abmahnung nur in wenigen Ausnahmefällen gerechtfertigt.

Andere Arten der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die personenbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung. Wie der Name schon vermuten lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Arbeitnehmers begründet. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Arbeitnehmers kommt es dabei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer drastischen Vertragsverletzung oder strafbaren Tat stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine vorherige Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in der Regel nicht erforderlich.

Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlichen Fristen. Dauer und Länge der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regeln zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Im Gegensatz zur fristgerechten oder fristlosen Kündigung ist die Änderungskündigung nur wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Beschäftigungsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Vertragspartei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Nicht unüblich ist es, den Angestellten nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Lohn freizustellen. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich zum Beispiel aus einem Sozialplan, der von dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, gleich aus was für einem Grund, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen und es müssen noch weitere Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür oftmals ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag vereinbart werden. Im Abwicklungsvertrag kann jedoch auch z.B. auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Anzumerken ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann angebracht, wenn man seinen Arbeitsplatz behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu bekommen. Möchte man eine Kündigungsschutzklage einreichen, dann ist unbedingt die Frist von 3 Wochen ab Zustellung zu beachten. Prinzipiell ist kein Rechtsanwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Allerdings ist es ausdrücklich empfohlen, sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht wird sowohl sämtliche nötigen Schriftsätze erstellen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Klienten vertreten.

Betriebsrat: welche Aufgaben und Vorteile für Arbeitnehmer hat dieser?


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Existiert in einem Betrieb ein Betriebsrat, bringt dies Beschäftigten etliche Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Mitarbeitern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Recht auf Mitbestimmung. Auch z.B. wenn eine Betriebsübergang geplant ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Sollen Arbeitnehmer auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Dies gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In derartigen Situationen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat zu unterrichten. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn beispielweise eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Fertigungsverfahren und Arbeitsmethoden. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Angelegenheit nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen.

Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik ausrufen. Hierfür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Betriebsrat und Arbeitgeber einigen müssen. Allerdings sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Dies zum Beispiel, wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in Personalakten. Strittig ist überdies oftmals die Frage, inwieweit und ob überhaupt der Betriebsrat bei Evaluierungen und Zielen der einzelnen Beschäftigten teilhaben darf. Gestritten wird oftmals um die Frage, welche Informationsrechte dem Betriebsrat hierbei exakt zustehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Geregelt finden sich hier u.a. die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung bzw. die Betriebsratsanhörung bei beispielsweise einer Kündigung. Im öffentlichen Dienst entspricht im Übrigen der Personalrat dem Betriebsrat in Unternehmen des privaten Rechts. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten.

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren. Dazu gehören eine angemessene Entlohnung und eine Verbesserung der Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Scheitern die Verhandlungen, dann rufen die Gewerkschaften zum Streik auf. Arbeitnehmer sind übrigens nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Jedoch kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft weiß. Dies vor allem dann, wenn im Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In einem solchen Fall können Mitarbeiter, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, von einer besseren Entlohnung oder von günstigeren Arbeitsbedingungen profitieren als andere Mitarbeiter.

Wann sollten Sie als Arbeitsnehmer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren?


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Ein Anwalt zum Arbeitsrecht ist der optimale Ansprechpartner bei allen Problemen im Arbeitsrecht. Ein Anwalt zum Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch selbstverständlich die Arbeitgeberrechte. In Dortmund sind etliche Anwälte für Arbeitsrecht ansässig. Der Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund ist dabei nicht nur die perfekte Kontaktstelle, wenn man allgemeine Fragen hat zum Beispiel bezüglich verminderter Erwerbstätigkeit, Mobbing, einem Wettbewerbsverbot, der Arbeitsnehmerentsendung, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit oder Urlaubabgeltung. Der Arbeitsrechtler aus Dortmund ist ebenso der beste Ansprechpartner, wenn beispielsweise eine Kündigungsschutzklage oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Anwalt zum Arbeitsrecht aus Dortmund besitzt ein umfangreiches Fachwissen. Dieses reicht von Problemen beim Vorstellungsgespräch bis hin zu Problemen mit einer Kündigung.

Der Rechtsanwalt wird dabei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht. Gerade wenn sich ein Fall komplexer gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Um den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht tragen zu dürfen, muss der Anwalt ganz besondere Erfahrungen - sowohl in der Theorie als auch in der Praxis - vorweisen können. Eine der Voraussetzung ist, dass er mind. 100 Fälle, die in den Rechtsbereich des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Eine weitere Bedingung ist, dass der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. Überdies muss belegt werden, dass jährlich eine Fortbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Bildet er sich nicht fort, entzieht die Rechtsanwaltskammer ihm die Befugnis zum Führen des Fachanwaltstitels. Es ist damit offensichtlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl in der Praxis als auch in der Theorie ein immenses fachliches Know-how vorzuweisen hat. Genau deshalb tut man also gut daran, gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen, die sich komplexer gestalten, umgehend einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu kontaktieren.

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Dr. / LLM (8)

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