Anwalt Arbeitsrecht Dresden – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Dresden
Anwalt Arbeitsrecht Dresden (© seqoya / Fotolia.com)

Im deutschen Recht gehört das Arbeitsrecht mit zu den umfassendsten Rechtsgebieten. Doch leider ist kein Arbeitnehmer geschützt vor etwaigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Rechtsprobleme mit dem Arbeitgeber können schneller entstehen als vielen lieb ist. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss.

Gleich ob es sich um eine Abfindung handelt, eine fristlose Kündigung oder auch ein anscheinend unangebrachtes Arbeitszeugnis. Ist man kein Jurist, kann man die Rechtslage nicht fundiert bewerten. Fühlt man sich als Arbeitnehmer ungerecht behandelt, sollte man die Tatsachen von einem Juristen prüfen lassen. Dieser wird nicht nur die Rechtssituation juristisch bewerten, sondern auch eine weitere Vorgehensweise vorschlagen. Da das Arbeitsrecht sehr umfassend ist, sollte man sich an einen Fachanwalt wenden. ...

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Aktuelle Rechtsfälle zum Themengebiet Arbeitsrecht beantwortet Rechtsanwältin Veronika Wiederhold (Fachanwältin für Arbeitsrecht) im Ort Dresden.
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Fachanwalt Horst Reinemann mit Fachanwaltskanzlei in Dresden berät Mandanten und erörtert Fragen im Anwaltsschwerpunkt Arbeitsrecht.
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Fachanwalt Andreas Kuntzsch mit Fachanwaltskanzlei in Dresden berät Mandanten und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Fachbereich Arbeitsrecht.
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Juristische Probleme aus dem Themenbereich Arbeitsrecht löst Rechtsanwalt Volker Backs LL.M. (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Gegend von Dresden.
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Themengebiet Arbeitsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Norbert Götzke (Fachanwalt für Arbeitsrecht) im Ort Dresden.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Dresden


Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar
Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23 ) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist. Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde. Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten. Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin ... weiter lesen
Arbeitsrecht Darf der Betriebsrat eine Mail mit einer Umfrage an die ganze Belegschaft senden?
Um die Antwort vorwegzunehmen, der Betriebsrat ist berechtigt, eine Befragung der Mitarbeiter des Betriebes durch Fragebögen durchzuführen. Dem Arbeitgeber steht in einem solchen Fall kein Verfügungsanspruch im Sinne von § 940 ZPO auf Unterlassung der Fragebogenaktion zu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geht § 2 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vom Partnerschaftsgedanken als einem grundlegenden Prinzip des Betriebsverfassungsrechts aus; dem Betriebsrat wird eine Mitverantwortung für den Betrieb und eine Selbstverantwortung für die Arbeitnehmerbelange auferlegt. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwar keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift über die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen. Das besagt aber noch nicht, ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis eines Lehrers bei der International School of Bremen nach Ablauf der Befristung beendet
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen  8 Ca 8266/23 die Klage eines Arbeitnehmers auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Der Kläger war als Lehrerkraft bei der beklagten Schule beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Sein Arbeitsverhältnis war für die Dauer von 23 Monaten bis zum 31. Juli 2023 befristet. Im Februar 2023 wandte er sich an die beklagte Arbeitgeberin mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses , die er bei einer Behörde vorlegen wollte. Zunächst stellte die Beklagte eine „Arbeitsbescheinigung“ aus, ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Dresden

Fachanwalt Arbeitsrecht Dresden
Fachanwalt Arbeitsrecht Dresden (© seqoya / Fotolia.com)
... Lebt man in einer Stadt, dann hat man Glück, denn einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu finden, gestaltet sich Dank des Internets einfach.

Hat man arbeitsrechtliche Probleme, ist es absolut empfohlen, einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Dresden aufzusuchen. Ein persönliches Gespräch ist durch die örtliche Nähe kein Problem. Dieser persönliche Kontakt ist für Beratungsgespräche und auch bei anderen Terminen oft von Nöten. Konsultiert man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden, wird sich dieser zunächst einen Überblick über das rechtliche Problem verschaffen. Als Mandant wird man umfangreich beraten werden. Auch weitere Vorgehensweisen werden aufgezeigt werden. Nicht immer muss es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Oft kann der Fachanwalt im Arbeitsrecht auch durch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu einem für beide Parteien zufriedenstellenden Ergebnis kommen. Falls ein Gerichtsverfahren nicht umgangen werden kann, wird der Fachanwalt seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Warum bei arbeitsrechtlichen Fragen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden sollte Das Arbeitsrecht ist ein schwieriges und umfassendes Rechtsgebiet. Beauftragt man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann man sich sicher sein, dass man einen Experten an seiner Seite hat. Zahlreiche Zusätzliche Qualifikationen sind nötig, wenn man in Deutschland den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen darf. Zu den Zusatzqualifikationen zählt der Besuch eines Fachanwaltskurses. Dieser umfasst 120 Stunden und beschäftigt sich ausschließlich mit Rechtsfragen aus dem Bereich Arbeitsrecht. Es muss außerdem belegt werden, dass mehr als hundert Fällen, die in den Rechtsbereich Arbeitsrecht fallen, bearbeitet wurden. Bei mindestens fünfzig dieser Fälle muss es sich überdies um Arbeitsrechtsfälle handeln, die rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Im Übrigen gilt diese Regelung im gesamten deutschen Raum und trifft somit auch auf jeden Fachanwalt im Arbeitsrecht in Dresden zu. Dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht damit über ein außerordentliches Fachwissen verfügt, ist offensichtlich. Er ist der richtige Ansprechpartner und Experte bei der Klärung und Durchsetzung aller Probleme im Bereich Arbeitsrecht.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Dresden
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Das Arbeitsrecht ist ein Fachbereich, der jeden betrifft, der im Arbeitsleben steht. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in 2 Teilgebiete: erstens das individuelle Arbeitsrecht und zum Zweiten das kollektive Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Vielmehr finden sich Regelungen zum Großteil im BGB sowie in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen und in Spezialgesetzen. Rechtliche Streitigkeiten werden vor dem ArbG verhandelt. Kommt es zu einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das LAG. Das Bundesarbeitsgericht ist die allerletzte Instanz.

Was sollte man rechtlich beachten, wenn man eine neue Stelle finden möchte?

Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man freie Stellen zumeist über eine Stellenausschreibung. Natürlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Bei Stellenausschreibungen greift das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz. Das AGG verlangt, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie z.B. Ausschluss wegen einer körperlichen Einschränkung. Es gilt ein absolutes Verbot der Diskriminierung.

In heutiger Zeit sind die Arten, in denen Arbeit ausgeführt werden kann, sehr vielseitig. So kann man z.B. eine Ausbildung suchen. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitanstellung oder man bevorzugt einen Nebenjob, Heimarbeit oder Telearbeit. Seit 2015 gilt in der BRD übrigens ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung die erste Etappe, um sich auf die gewünschte Stelle zu bewerben. Nur wenn die Bewerbung perfekt und aussagekräftig ist, wird man die zweite Etappe nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und erhält den Job, dann wird im Normalfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Welche Regelung finden sich in einem Arbeitsvertrag?


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Ein Arbeitsverhältnis entsteht prinzipiell mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. Darin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit sachlichem Grund und einer Befristung ohne Sachgrund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Vertrag. Im Gegensatz zum befristeten Vertrag ist hier kein exaktes Datum oder Ziel vermerkt, mit dem das Arbeitsverhältnis automatisch endet.

Der Arbeitsvertrag ist eine Form des sog. Dienstvertrages, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die zu erbringenden Dienstleistungen einigen. Für das Beschäftigungsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Rechte und Pflichten. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, den vereinbarten Lohn zu zahlen. Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall unter anderem im Folgenden aufgeführte Punkte: Datum, an dem das Beschäftigungsverhältnis beginnt, Details zu den Arbeitszeiten, Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Urlaubstage, Probezeit, Überstunden.

Ebenso im Arbeitsvertrag ausgeführt sind zudem der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Wichtiger Hinweis: die Zahlung z.B. von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die wiederholte, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Dabei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Auch die Überlassung eines Dienstwagens kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Wahlweise kann eine gesonderte Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Bonuszahlung oder eine Gratifikation ist auch das im Normalfall ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten.

Einen Sonderfall stellt eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Unternehmen, an das der Leiharbeiter ausgeliehen wird. Im Regelfall handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine begrenzte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Welche Arbeitnehmerrechte gibt es in der Bundesrepublik?


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In der BRD schützt der Staat Beschäftigte in besonderem Maße. Als Arbeitnehmer hat man so beispielsweise u.a. ein Recht auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im MuSchG normiert.

Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) normiert die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Außerdem existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Angestellten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert und verbessert werden. Arbeitsunfälle sollen weitestgehend verhindert werden. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte zusätzlich erhöht. Ferner wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz erlassen. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern eliminieren. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand überdies in den vergangenen 2 Jahren für mind. 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Nach dt. Recht bekommen im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sog. Insolvenzgeld. Außerdem hat man als Angestellter eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Kündigung: das Ende des Arbeitsverhältnisses?

Bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur einer Partei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Die Partei muss dieselbe zudem erhalten. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Erfolgt die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es dafür verschiedene Gründe und Arten. So kann es sich bei der Kündigung zum Beispiel um eine fristlose Kündigung handeln.

Die fristlose Kündigung beendet das Beschäftigungsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die fristlose Kündigung wird oftmals auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Normalfall vorgeschriebene Kündigungsfrist wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für eine fristlose Kündigung ist ein „wichtiger Grund“ erforderlich. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen nicht zumutbar macht wie beispielsweise Betrug oder Diebstahl. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann zur fristlosen Kündigung führen. In nur wenigen Ausnahmen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung jedoch bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz.

Andere Arten der Kündigung, die im Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die verhaltensbedingte oder die personenbedingte Kündigung. Wie der Name bereits vermuten lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht nur temporär, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Angestellte eine Straftat oder einen Pflichtverstoß begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis so erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine vorangehende Abmahnung ist übrigens nicht nötig. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Frist auflösen zu wollen.

Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Im Gegensatz zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung ist die Änderungskündigung eher wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Signifikant für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Angestellten grundsätzlich nicht auflösen, sondern fortführen will. Allerdings zu veränderten Bedingungen. Um eine Kündigung abzuwenden, können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Nicht unüblich ist es, den Angestellten nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Lohn freizustellen. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Oft ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung bereits erfolgt und es müssen noch Folgen und Ablauf der Kündigung geklärt werden, dann wird dafür ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen.

Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die die Folgen und den Ablauf der Kündigung festlegt. Auch hierin kann eine etwaige Abfindung festgelegt werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Anzumerken ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann angebracht, wenn man seinen Arbeitsplatz behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu bekommen. Will man eine Kündigungsschutzklage erheben, dann ist in jedem Fall die Frist von drei Wochen ab Erhalt zu beachten. Generell braucht der Arbeitnehmer für das Einreichen der Kündigungsschutzklage keinen Anwalt. Indes ist es ausdrücklich angeraten, das Erheben der Kündigungsschutzklage einem Anwalt zu überlassen. Der Anwalt für Arbeitsrecht wird sowohl alle erforderlichen Schriftsätze verfassen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Klienten vertreten.

Was sind Gewerkschaften und was macht ein Betriebsrat?


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Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, dann profitieren Beschäftigte von zahlreichen Vorteilen. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Er vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung z.B. bei sozialen Sachverhalten. Kommt es z.B. zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Sollen Arbeitnehmer auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenso ein Wörtchen mitzureden.

Dies ist auch der Fall, wenn eine

  • Eingruppierung,
  • Einstellung oder
  • Umgruppierung

erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber immer den Betriebsrat informieren. Auch wenn ein Unternehmer in seinem Betrieb eine Betriebsänderung plant, wie zum Beispiel Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss hierüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Können sich Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen.

Eine Einigungsstelle ist gleichsam ein betriebliches Schiedsgericht. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik auffordern darf. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Rechte des Betriebsrats, zum Beispiel wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Dem Betriebsrat selbst steht kein eigenständiges Einsichtsrecht zu. Strittig ist ferner oftmals die Frage, ob und inwieweit der Betriebsrat bei Zielen und Evaluierungen der einzelnen Beschäftigten teilhaben darf. Gestritten wird oftmals um die Frage, welche Rechte auf Information dem Betriebsrat hierbei genau zustehen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Mitbestimmung und die Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Geregelt finden sich hier unter anderem die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung beziehungsweise die Betriebsratsanhörung bei beispielsweise einer Kündigung. Übrigens ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Es kann auch durchaus Sinn machen, als Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Im Zentrum der Gewerkschaftsarbeit steht es ohne Zweifel, einen angemessenen Lohn zu erstreiten oder auch sozialverträgliche Arbeitszeiten auszuhandeln. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen vernünftigen Ergebnissen, wird zum Streik aufgerufen. Beschäftigte haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Allerdings kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Das primär dann, wenn im Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft oftmals von einer besseren Entlohnung und auch anderen besseren Arbeitsbedingungen als andere Beschäftigte.

Wann hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und welche Qualifikation hat dieser?


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Bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht sind die besten Ansprechpartner Anwälte für Arbeitsrecht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch natürlich die Rechte von Arbeitgebern. In Dresden finden sich etliche Anwaltskanzleien im Arbeitsrecht. Der Anwalt zum Arbeitsrecht in Dresden ist nicht nur bei grundlegenden Fragen der richtige Ansprechpartner wie: was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Wie steht es rechtlich mit der Urlaubabgeltung? Der Rechtsanwalt in Dresden zum Arbeitsrecht kann auch helfen, wenn es Schwierigkeiten mit einer Lohnpfändung gibt, ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Dresden befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit allen rechtlichen Problemstellungen, welche sich im Arbeitsrecht ergeben können.

Der Rechtsanwalt wird hierbei zunächst anstreben, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Rechtsanwalt selbstverständlich seinen Mandanten bei Gerichtsterminen wie der Güteverhandlung vertreten. Vor allem wenn sich ein Fall schwieriger gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht aufsuchen. Damit ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen darf, muss er ganz außerordentliche praktische als auch theoretische Kenntnisse in diesem Gebiet vorweisen. Eine der vielen Bedingungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mindestens 100 Fälle im Rechtsbereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Der Anwalt muss außerdem einen fachspezifischen Fachanwaltslehrgang erfolgreich besucht haben. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen, dass er sich fortgebildet hat. Kann der Rechtsanwalt nicht nachweisen, dass er sich weiterbildet und eine Fortbildung im Jahr besucht hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es ist also deutlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht über eine ganz besondere Qualifikation verfügt. Man tut also gut daran, sich bei komplexen Fällen im Arbeitsrecht stante pede an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu wenden.

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Dr. / LLM (6)

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