Anwalt Arbeitsrecht Erlensee – Fachanwälte finden!
Sortiere nach
Aktuelle Rechtsfälle zum Fachgebiet Arbeitsrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Volker Schwarz (Fachanwalt für Arbeitsrecht) im Ort Erlensee.
Fachanwalt Max Igor Breitmoser mit Kanzlei in Erlensee hilft Mandanten persönlich bei Rechtsangelegenheiten im Fachgebiet Arbeitsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Erlensee
Arbeitsrecht
Nebentätigkeit als Arbeitnehmer: Anmelden, Zustimmung und Muster-Antrag
Trotz der grundsätzlich guten Entwicklung des Arbeitsmarktes in den vergangenen Jahren, reicht das Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis bei vielen Arbeitnehmern nicht aus. Gerade dann, wenn auch noch unvorhergesehene Kosten anfallen, sei es weil die Waschmaschine ihren Dienst quittiert oder das Auto, auf das Sie angewiesen sind dringende Reparaturen nötig hat, kann es finanziell schnell eng werden. Viele Arbeitnehmer sind daher auf die Ausübung einer Nebentätigkeit angewiesen, andere wiederum finanzieren sich damit ein teures Hobby oder Urlaubsreisen. Stets stellt sich jedoch die Frage, ob dem (Haupt-)Arbeitgeber die Aufnahme einer Nebentätigkeit angezeigt oder ggf. sogar von ihm genehmigt werden muss.
Grundsatz
Grundsätzlich ist die Ausübung einer Nebentätigkeit ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Die richtige Taktik im Gütetermin
In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie informieren über die richtige Taktik im Gütetermin.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist durch die Prozessordnung zwingend vorgeschrieben, dass vor dem Verhandlungstermin ein Gütetermin durchgeführt werden muss.
Gütetermin und Verhandlungstermin unterscheiden sich wesentlich voneinander.
Im Verhandlungstermin werden die beiderseitigen Anträge gestellt, es kann die Beweisaufnahme durchgeführt werden, beispielsweise durch Zeugenvernehmung und das Gericht kann am Ende des Termins ein Urteil sprechen.
Im Gütetermin werden demgegenüber keine Anträge gestellt, es wird keine Beweisaufnahme durchgeführt und das Gericht kann auch kein Urteil sprechen.
Trotzdem ist der Gütetermin wichtig und beinhaltet die ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Bezeichnung von Arbeitgeber als „asozial“ kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Wer auf Facebook über seinen Arbeitgeber herzieht und ihn als „asozial“ bezeichnet, nimmt seine fristlose Kündigung in Kauf. Der Arbeitgeber darf das allerdings nicht immer.
Ein Arbeitnehmer war über die Verhältnisse in seinem Betrieb sauer. Er war unter anderem der Auffassung, dass neue Arbeitnehmer mit einem sittenwidrigen Lohn abgespeist werden und die Arbeitnehmer belogen werden. In einer Facebook-Gruppe machte er seinem Unmut Luft und bezeichnete die Gesellschafter des Unternehmens wegen der vorgeworfenen Praktiken als „asozial“. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos den Arbeitsvertrag. Um ganz sicher zu gehen, sprach er hilfsweise die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. Aufgrund der eingereichten Klage des Arbeitnehmers berichtigte ... weiter lesen