Schloßberg 7 , 63688 Gedern
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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 3 SLa 138/25 ) hat einem Elektroniker Entgeltfortzahlung zugesprochen, der wegen starker Spannungskopfschmerzen im Zusammenhang mit einem Konflikt am Arbeitsplatz arbeitsunfähig geschrieben war. Kündigung, Konflikt und Krankmeldung Der Kläger war bei einem Serviceunternehmen eines Verkehrsbetriebs als Elektroniker beschäftigt. Mit Schreiben vom 15.03.2024 erklärte er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.04.2024. Die Personalabteilung wies ihn darauf hin, dass tarifvertraglich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gelte und das Arbeitsverhältnis deshalb erst zum 31.05.2024 enden könne. Darauf reagierte der Kläger verärgert, beschwerte sich bei seinem Vorgesetzten und kündigte an, gleichwohl zum 30.04.2024 nicht mehr arbeiten zu wollen. Tatsächlich...
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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen stellt das Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen, vor allem bei telemedizinischen Angeboten. Das LAG Hamm entschied am 5. September 2025 ( Az. 14 SLa 145/25 ), dass eine online ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne direkten Arztkontakt eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Damit werden die Grenzen der Telemedizin im Arbeitsverhältnis sowie die Konsequenzen für beide Seiten konkretisiert. Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Diskrepanz zu den medizinischen Anforderungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Die AU-Richtlinie schreibt in Deutschland verbindliche Standards für Krankschreibungen vor. Ein Arbeitnehmer erhielt online eine Bescheinigung ohne Arztgespräch, was laut LAG Hamm gegen § 4 Abs. 5 AU-RL verstößt. Ein Attest , das...
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Die Insolvenz eines Unternehmens hat weitreichende Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Grundsätzlich bleibt das Arbeitsrecht auch im Insolvenzverfahren anwendbar; besondere Vorschriften finden sich jedoch in den §§ 113 ff. InsO, die den Interessen des Insolvenzverwalters an einer raschen Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens Rechnung tragen. Allgemeine Voraussetzungen Eine Kündigung während der Insolvenz ist nach denselben Grundsätzen wie außerhalb der Insolvenz zu prüfen. Das bedeutet: Sie muss sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG sein. Der Insolvenzverwalter ist dabei kündigungsberechtigt (§ 80 Abs. 1 InsO), tritt also an die Stelle des Arbeitgebers. Die Begründetheit richtet sich nach den...
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