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Aktuelle Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Kündigung - Was nun?
Die Kündigung liegt im Briefkasten. Was tun? Selbst langjährige Arbeitsverhältnisse, die über Jahrzehnte angedauert haben, werden beendet. Eine Kündigung, wie immer diese auch ausgestaltet ist, sollte von dem Arbeitnehmer keinesfalls ungeprüft hingenommen werden. Arbeitnehmer sind durch verschiedene Gesetze, insbesondere durch das Kündigungsschutzgesetz, vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer jedoch nur, wenn er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung diese mit einer Klage bei dem Arbeitsgericht angreift. In der Praxis habe ich es immer wieder erlebt, dass Arbeitnehmer erst nach Ablauf der Drei-Wochenfrist zur Beratung wegen einer Kündigung erschienen sind. Diesen Arbeitnehmern kann dann...weiter lesen
Arbeitsrecht
Ist eine Anwesenheitsprämie bei Krankheit zulässig?
Dürfen Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie einführen, die nur „gesunden“ Arbeitnehmern zusteht? Dies erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Was ist eine Anwesenheitsprämie?
Einige Arbeitnehmer haben neuerdings eine Anwesenheitsprämie eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine gesonderte Vergütung über das normale Arbeitseinkommen hinaus. Diese Zahlung erhalten Arbeitnehmer nur dann, wenn Sie sich für einen bestimmten Zeitraum - wie innerhalb eines Jahres oder etwa eines Quartals - nicht krankgemeldet haben. Die Unternehmen wie Amazon rechtfertigen dies damit, dass sie dadurch den bei ihnen vorherrschenden hohen Krankheitsstand bekämpfen wollen.
Anwesenheitsprämie bei Krankheit erlaubt?
Die Frage ist jedoch, inwieweit eine...weiter lesen
Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht entlarvt „Werkvertrag“ als Arbeitsvertrag
Manche Arbeitgeber schließen mit ihren Mitarbeitern „Werkverträge“ ab, obwohl es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Ein solcher Schwindel wurde jetzt durch das Bundesarbeitsgericht „aufgedeckt“.
Arbeitgeber sind einfallsreich, wenn sie ihren Mitarbeitern den sozialen Schutzstatus als Arbeitnehmer vorenthalten wollen und daher mit ihren Verträge abschließen, die sie als „Werkverträge“ bezeichnen. Davor schreckte im vorliegenden Fall sogar eine Landesbehörde nicht zurück. Sie schloss mit einem Mitarbeiter immer wieder kurz befristete „Werkverträge“ ab. Dessen Aufgabe bestand in der EDV-Erfassung von Bodendenkmälern in der EDV. Dabei gab es wie bei einem Arbeitnehmer regelmäßige Arbeitszeiten und er wurde ohne...weiter lesen
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