Anwalt Arbeitsrecht Hohenschäftlarn – Fachanwälte finden!
Sortiere nach
Fachanwalt Dr. Oliver Heeder mit Kanzleisitz in Hohenschäftlarn betreut Mandanten persönlich bei Rechtsfragen aus dem Bereich Arbeitsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Hohenschäftlarn
Arbeitsrecht
Vertragliche Ausschlussfristen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen
Nachdem die Thematik der Rechtswirksamkeit von Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen in der letzten Zeit vielfach Gegenstand der aktuellen Rechtsprechung war, möchte ich Sie auf einige zu berücksichtigende Besonderheiten aufmerksam machen, da sich zwischenzeitlich rechtliche Neuerungen ergeben haben, welche für die rechtswirksame Vereinbarung von Ausschlussfristen zu berücksichtigen sind.
Formvorschrift für die Geltendmachung
Für die 1. Stufe arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen war es bislang ausreichend, dass diese Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden. Dies ist allerdings nicht mehr zulässig in Arbeitsverträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen werden. Nach der ab diesem Zeitpunkt geltenden neuen gesetzlichen Regelung aus ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Eindeutige Regelungen für die Vereinbarung einer Probezeit verwenden
1. Probezeitvereinbarung:
Grundsätzlich ist es möglich, in einem Arbeitsverhältnis für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten eine Probezeit zu vereinbaren. Das Probearbeitsverhältnis dient Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, im Rahmen einer angemessenen Zeitspanne Klarheit gewinnen zu können, ob eine dauerhafte Zusammenarbeit möglich erscheint. Eine solche Probezeit gilt allerdings nur dann als vereinbart, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien so abgesprochen wurde.
2. Dauer der Probezeit:
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine bestimmte Dauer der Probezeit nur im Rahmen von Berufsausbildungsverhältnissen; sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 BBiG).
Bei der Probezeit im unbefristeten Arbeitsverhältnis kann ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitnehmerrechte insbes. Vergütungsansprüche in der Insolvenz des Arbeitgebers
In Krisenzeiten werden naturgemäß Arbeitnehmer vermehrt mit der Problematik von verspäteten oder ausbleibenden Lohnzahlungen konfrontiert. Immer häufiger sind Arbeitnehmer auch gezwungen, ihre Rechte im Rahmen eines sich anschließenden Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers wahrzunehmen.
1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahrens bedeutet nicht automatisch die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Vielmehr werden die Arbeitsverhältnisse auch durch den Insolvenzverwalter in vollem bisherigem Umfang fortgeführt. Auch der Insolvenzverwalter benötigt für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen einen besonderen Kündigungsgrund. Ein solcher kann sich allerdings aus der ... weiter lesen