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Fachanwalt Wilfried König mit Rechtsanwaltskanzlei in Norden bearbeitet Rechtsfälle persönlich bei aktuellen Rechtsproblemen zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Norden


Arbeitsrecht Feiertagszuschläge nach TV-L: Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts
Am 1. August 2024 entschied der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem bedeutsamen Fall zur Berechnung von Feiertagszuschlägen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Kläger, dessen regelmäßiger Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen liegt, hatte an einem gesetzlich in diesem Bundesland festgelegten Feiertag an einer Fortbildung in Hessen teilgenommen. Trotz abweichender Feiertagsregelungen in Hessen, sprach das BAG dem Kläger die begehrten Feiertagszuschläge zu. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des regelmäßigen Beschäftigungsorts bei der Berechnung von Feiertagszuschlägen gemäß TV-L. Ausgangslage und Streitfall: Feiertagszuschläge bei länderübergreifenden Einsätzen Der Kläger war als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Landes ... weiter lesen
Arbeitsrecht Ausbildungsgarantie für junge Menschen ab August 2024
Ab dem 1. August 2024 tritt eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen in Kraft. Diese soll mehr Chancen auf eine Ausbildung ermöglichen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die rechtlichen Grundlagen sind im  Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung zu finden. Kernaspekte, Einschränkungen, Herausforderungen der Ausbildungsgarantie Die Ausbildungsgarantie sichert jungen Erwachsenen das Recht auf einen Ausbildungsplatz zu, auch wenn sie keinen Schulabschluss haben. Sollte ein betrieblicher Ausbildungsplatz nicht zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, eine außerbetriebliche Ausbildung zu absolvieren. Diese wird in speziellen Bildungseinrichtungen angeboten, die von der Bundesagentur für Arbeit beauftragt werden. Jedoch gibt es einige Einschränkungen und ... weiter lesen
Arbeitsrecht 4000 Mitarbeiter von Depot sind von der Insolvenz betroffen
Depot, der Deko-Händler aus dem unterfränkischen Niedernberg mit 500 Filialen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen selbst die Insolvenzverfahren steuert und versucht, sich aus der Krise zu sanieren. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zunächst ein Schutzschirmverfahren für die Gries Deco Company GmbH genehmigt, um das Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Die Gries Deco Company GmbH, zu der Depot gehört, erzielte einen Umsatz von 390 Millionen Euro und beschäftigt 4400 Mitarbeiter . Die meisten Filialen befinden sich in Deutschland, aber es gibt auch Standorte in der Schweiz und Österreich. Angaben zum Gewinn oder Verlust wurden nicht gemacht, aber das Unternehmen ... weiter lesen
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