Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Nürnberg
Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg (© SeanPavonePhoto / Fotolia.com)

Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht mit zu den schwierigsten und umfangreichsten Rechtsgebieten. Doch leider ist kein Arbeitnehmer geschützt vor etwaigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Schneller als so manchem lieb ist, kann es zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommen. Gerade in Belangen rund um den Arbeitsplatz handelt es sich jedoch bei den Rechtsproblemen nicht selten um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber zur Urteilsfindung ganz explizit auf die genaue Einzelsituation eingehen muss.

Die Möglichkeiten an Rechtsproblemen sind umfangreich. Ob Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder auch Mobbing etc. Als Laie ist es nicht möglich, die eigene Rechtslage richtig zu bewerten. In der Regel führt kein Weg daran vorbei, sich professionellen Rat einzuholen. Tatsächlich sind die rechtlichen Aspekte zumeist so umfassend, dass die Situation nur von einem Fachmann bewertet werden kann. Nachdem das Arbeitsrecht zu den umfassendsten Rechtsgebieten in Deutschland zählt, sollte man sich für einen ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg


Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar
Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23 ) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist. Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde. Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten. Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin ... weiter lesen
Arbeitsrecht Darf der Betriebsrat eine Mail mit einer Umfrage an die ganze Belegschaft senden?
Um die Antwort vorwegzunehmen, der Betriebsrat ist berechtigt, eine Befragung der Mitarbeiter des Betriebes durch Fragebögen durchzuführen. Dem Arbeitgeber steht in einem solchen Fall kein Verfügungsanspruch im Sinne von § 940 ZPO auf Unterlassung der Fragebogenaktion zu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geht § 2 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vom Partnerschaftsgedanken als einem grundlegenden Prinzip des Betriebsverfassungsrechts aus; dem Betriebsrat wird eine Mitverantwortung für den Betrieb und eine Selbstverantwortung für die Arbeitnehmerbelange auferlegt. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwar keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift über die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen. Das besagt aber noch nicht, ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis eines Lehrers bei der International School of Bremen nach Ablauf der Befristung beendet
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen  8 Ca 8266/23 die Klage eines Arbeitnehmers auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Der Kläger war als Lehrerkraft bei der beklagten Schule beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Sein Arbeitsverhältnis war für die Dauer von 23 Monaten bis zum 31. Juli 2023 befristet. Im Februar 2023 wandte er sich an die beklagte Arbeitgeberin mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses , die er bei einer Behörde vorlegen wollte. Zunächst stellte die Beklagte eine „Arbeitsbescheinigung“ aus, ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Nürnberg

Fachanwalt Arbeitsrecht Nürnberg
Fachanwalt Arbeitsrecht Nürnberg (© SeanPavonePhoto / Fotolia.com)
... Fachanwalt entscheiden.

Für Arbeitnehmer mach es dabei Sinn, sich für einen Fachanwalt vor Ort zu entscheiden wie einem Fachanwalt Arbeitsrecht aus Nürnberg.

Hat man arbeitsrechtliche Probleme, ist es absolut empfohlen, einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Nürnberg aufzusuchen. Wendet man sich an einen Fachanwalt vor Ort, sind persönliche Gespräche kein Problem. Vor allem bei eingehenden Beratungsgesprächen oder Gesprächen über die Vorgehensweise ist dies oft nicht zu vermeiden. Bei einem ersten Termin wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht sich einen ersten Überblick über die Situation verschaffen. Der Anwalt wird seinen Mandanten nicht nur umfassend in Bezug auf die rechtliche Lage aufklären, sondern auch aufzeigen, wie weiter vorgegangen werden sollte. Nicht immer muss es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Oft kann der Anwalt auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Kommt es doch zu gerichtlichen Schritten, wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Warum bei arbeitsrechtlichen Fragen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden sollte Das Arbeitsrecht ist ein schwieriges und umfassendes Rechtsgebiet. Konsultiert man einen Fachanwalt, ist sichergestellt, dass man von einem Experten vertreten wird. Zahlreiche Zusätzliche Qualifikationen sind nötig, wenn man in Deutschland den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen darf. Es muss unter anderem ein spezieller Fachanwaltskurs, der 120 Stunden umfasst und sich ausschließlich mit Rechtsfragen in Bezug auf das Arbeitsrecht befasst, besucht werden. Zudem muss belegt werden, dass man ein Minimum von 100 Arbeitsrechtsfällen bearbeitet hat. Bei mindestens fünfzig dieser Fälle muss es sich überdies um Arbeitsrechtsfälle handeln, die rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Diese Regelung gilt im gesamten deutschen Raum. Somit trifft sie auch für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg zu. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt somit über ein außerordentliches Fachwissen und Erfahrung. Er ist damit der optimale Ansprechpartner bei allen Belangen in Bezug auf das Arbeitsrecht.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Nürnberg
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Das Arbeitsrecht ist für so gut wie jedermann relevant - ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, selbst für Arbeitslose. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in zwei Teilbereiche: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch ratifiziert. Vielmehr finden sich Regelungen zum größten Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen und in Spezialgesetzen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann wird der Streit vor dem ArbG ausgetragen. Im Falle einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das LAG. Höchste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht / BAG.

Was hat die Jobsuche und das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz gemein?

Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man freie Stellen zumeist über eine Stellenausschreibung. Auch eine Initiativbewerbung ist selbstverständlich eine Option. Bei Stellenanzeigen greift das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz. Gemäß dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen die Gleichberechtigung verstoßen. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit sehr vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist. Oder man ist auf der Suche nach einem Vollzeitjob, nach einem Nebenjob, nach einer Teilzeitarbeit. Auch die Option von Telearbeit beziehungsweise Heimarbeit ist heute üblich. Übrigens gilt in der BRD seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung die erste Etappe, um sich auf die gewünschte Anstellung zu bewerben. Ist die schriftliche Bewerbung formal perfekt und aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist sich sicher, dass man den Anforderungen gewachsen ist, dann wird das zukünftige Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Der Arbeitsvertrag - was hat er zum Inhalt?


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Der Arbeitsvertrag bildet den Grundstein eines Arbeitsverhältnisses. Darin geregelt findet sich sowohl die soziale als auch die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer Befristung ohne sachlichen Grund. Ebenfalls möglich ist ein Arbeitsvertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im Unterschied zum befristeten Vertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Art des Dienstvertrages und damit Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses. Für das Beschäftigungsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Pflichten und Rechte. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

Überdies sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt:

  • Stellenbeschreibung
  • Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  • Angaben über die Arbeitszeiten
  • Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen
  • Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind
  • Umgang mit Überstunden
  • Regelungen zur Probezeit.
  • Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge

Wichtiger Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich angesprochen ist, kann eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung stellt eine regelmäßige, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu gehören beispielsweise gleichförmige Zahlungen von Zusatzleistungen, die dreimalig aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Auch die Überlassung eines Dienstwagens kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch darauf bezogene Regelungen im Arbeitsvertrag. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Unternehmen, an das der Leiharbeiter „verliehen“ wird. Der Verleiher, in der Regel eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine bestimmte Zeit. Gesetzliche Regelungen bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Arbeitnehmerrechte in der Bundesrepublik - welche gibt es?


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Als Arbeitnehmer bzw. Angestellter hat man in Deutschland eine Vielzahl an Rechten und steht unter besonderem Schutz. So regelt z.B. das EFZG die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im MuSchG geregelt. Überdies hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das 3. Lebensjahr vollendet hat, zu erziehen und zu betreuen. Außerdem existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Es gilt, Unfälle am Arbeitsplatz weitestgehend zu verhindern. Durch die Ausgleichsabgabe soll außerdem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte weiter erhöht. Seit Juli 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Betrieben dienen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand zudem in den letzten zwei Jahren für mind. zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Im Falle der Insolvenz eines Betriebes haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie zum Beispiel das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Kündigung: das Ende des Beschäftigungsverhältnisses?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein existentes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Vertragsparteien den Willen zu kündigen offenbaren muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung bloß zugehen. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es hierfür diverse Arten und Gründe. So kann es sich bei der Kündigung zum Beispiel um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Sie ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Kündigungsfrist. Sie beendet das Beschäftigungsverhältnis sofort. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unzumutbar machen zum Beispiel Diebstahl oder sexuelle Belästigung.

Auch eine Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. In nur wenigen Ausnahmen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung jedoch bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Weitere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet sind, sind die verhaltensbedingte Kündigung, die personenbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung. Wie der Name schon vermuten lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Sie ist dann möglich, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht nur vorübergehend, sondern für eine gewisse Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den betrieblichen Frieden nachhaltig beeinträchtigt oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Angestellte einen Pflichtverstoß oder eine Straftat begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine vorangehende Abmahnung ist im Übrigen nicht nötig. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis beendet werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzlichen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag bzw. aus dem Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zur fristgerechten oder fristlosen Kündigung ist die Änderungskündigung eher wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzuführen.

Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn durchaus üblich. Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder auch bei einem Aufhebungsvertrag ist es des Weiteren nicht selten, dass eine Abfindung gezahlt wird. Oftmals ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung bereits erfolgt und es müssen noch Folgen und Ablauf der Kündigung geklärt werden, dann wird hierfür ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die die Folgen und den Ablauf der Kündigung festlegt. Im Abwicklungsvertrag kann z.B. auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Auch kann zum Beispiel auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Grundsätzlich kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer natürlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur sinnvoll, wenn man den Arbeitsplatz unbedingt behalten möchte, sondern auch, um z.B. eine Abfindung zu erwirken. Möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, dann ist unbedingt die Frist von drei Wochen ab Zustellung zu beachten. Generell ist kein Anwalt nötig, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Allerdings ist es dringend angeraten, sich einen Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Anwalt wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Der Betriebsrat: Welche Vorteile und Aufgaben hat dieser?


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Existiert in einem Unternehmen ein Betriebsrat, bringt das Beschäftigten einige Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Er vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung zum Beispiel bei sozialen Angelegenheiten. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Dasselbe gilt für eine geplante Versetzung von Arbeitnehmern auf andere Arbeitsplätze. Das ist auch der Fall, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber immer den Betriebsrat zu unterrichten. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn zum Beispiel eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit im Raum steht, dann ist hierfür eine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist gleichsam ein betriebliches Schiedsgericht. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik auffordern. Hierfür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Das z.B., wenn es um die Einsicht in Personalakten geht.

Der Betriebsrat darf nicht selbständig Einsicht in Personalakten nehmen. Gestritten wird oft um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Zielen und Evaluierungen der einzelnen Angestellten mitwirken darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) normiert. Das BetrVG normiert die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Betrieb. Im öffentlichen Dienst entspricht im Übrigen der Personalrat dem Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts. Als Arbeitnehmer sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, die die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Im Zentrum der Gewerkschaftsarbeit steht es sicherlich, einen angemessenen Arbeitslohn zu erstreiten oder auch sozialverträgliche Arbeitszeiten auszuhandeln. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Falls nötig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Arbeitnehmer sind im Übrigen nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mitzuteilen. Jedoch kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Das primär dann, wenn im Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In einem solchen Fall profitieren Angestellte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von besseren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Bezahlung als andere Mitarbeiter des Betriebs.

Sollte ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der optimale Ansprechpartner bei allen arbeitsrechtlichen Problemstellungen sein?


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Ein Anwalt im Arbeitsrecht ist der beste Ansprechpartner bei sämtlichen Problemen im Arbeitsrecht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht vertritt beide Parteien. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. In Nürnberg sind etliche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zum Arbeitsrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg ist nicht nur bei grundlegenden Fragen der perfekte Ansprechpartner wie: was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Wie steht es rechtlich mit der Urlaubabgeltung? Der Arbeitsrechtler aus Nürnberg ist ebenso der ideale Ansprechpartner, wenn z.B. eine Entfristungsklage oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Anwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit sämtlichen rechtlichen Problemstellungen, die sich im Arbeitsrecht ergeben können. Der Anwalt wird hierbei zunächst anstreben, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht. Gestaltet sich ein Fall komplexer, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufzusuchen. Um den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht tragen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt ganz besondere Erfahrungen - sowohl in der Theorie als auch in der Praxis - vorweisen können. So ist es unter anderem erforderlich, dass er mindestens 100 Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Der Anwalt muss außerdem einen speziellen Fachanwaltslehrgang erfolgreich besucht haben. Überdies muss der Anwalt belegen, dass er sich weiterbildet und wenigstens eine arbeitsrechtliche Fortbildung im Jahr besucht hat. Kann der Anwalt nicht nachweisen, dass er sich fortbildet und eine Fortbildung im Jahr absolviert hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es ist somit offensichtlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht sowohl in der Praxis als auch in der Theorie ein immenses fachliches Know-how vorzuweisen hat. Vor allem bei einer komplexen Fallgestaltung tut man somit gut daran, sich sofort an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

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Dr. / LLM (14)

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