Anwalt Arbeitsrecht Plauen – Fachanwälte finden!
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Plauen
Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen
- 1. Den Job wechseln bzw. ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen
- 2. Was genau beinhaltet der Arbeitsvertrag
- 3. Rechte des Arbeitnehmers
- 4. Die verschiedenen Arten der Kündigung
- 5. Betriebsrat: sein Mitbestimmungsrecht
- 6. Sie wollen eine Kündigungsschutzklage einreichen oder haben andere arbeitsrechtliche Fragen? Ein Anwalt zum Arbeitsrecht berät und vertritt Sie
Das Arbeitsrecht ist ein komplexer Rechtsbereich. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Grundsätzlich kann es in zwei Teilgebiete unterteilt werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht gibt es nicht. Vielmehr finden sich Regelungen zum Großteil im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und in Spezialgesetzen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann wird der Streit vor dem Arbeitsgericht / ArbG ausgetragen. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Das Bundesarbeitsgericht ist die allerletzte Instanz.
Den Job wechseln bzw. ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen
Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man freie Stellen meist über eine Stellenanzeige. Auch eine Initiativbewerbung ist natürlich eine Option. Für alle Stellenanzeigen gilt: sie müssen mit dem AGG konform sein. Das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz legt fest, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie z.B. Ausschluss aufgrund einer Behinderung. Es gilt ein hundertprozentiges Diskriminierungsverbot. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. So kann man beispielsweise eine Ausbildung suchen. Vielleicht sucht man jedoch auch eine Teilzeitstelle, eine Vollzeitstelle, einen Minijob, Nebenjob oder gar Telearbeit an einem Telearbeitsplatz oder Heimarbeit. Seit 2015 gilt in der BRD im Übrigen ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung die erste Etappe, um sich auf die gewünschte Stelle zu bewerben. Ist die schriftliche Bewerbung formal perfekt und aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und bekommt den Job, dann wird im Normalfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Was genau beinhaltet der Arbeitsvertrag
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Ein Arbeitsverhältnis entsteht prinzipiell mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. Hierin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es überdies zu differieren zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne sachlichen Grund. Ebenso möglich ist ein Arbeitsvertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zum befristeten Vertrag ist hier kein genaues Ziel oder Datum vermerkt, mit dem die Beschäftigung automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegt. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Rechte und Pflichten für das Arbeitsverhältnis. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Lohnzahlungspflicht. Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall unter anderem folgende Punkte: Angaben über die Arbeitszeiten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Urlaubstage, Umgang mit Überstunden, Probezeit, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Wichtiger Hinweis: die Zahlung zum Beispiel von Weihnachtsgeld kann auch durch sog. betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die wiederholte, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Dabei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird dies oftmals im Arbeitsvertrag geregelt. Wird eine Gratifikation bezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch das zumeist direkt im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Unternehmen, an das der Leiharbeiter ausgeliehen wird. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine bestimmte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzliche Regelungen, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fixiert.
Rechte des Arbeitnehmers
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In Deutschland schützt der Staat Arbeitnehmer bzw. Angestellte in besonderem Maße. So regelt z.B. das EFZG die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Ferner besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Jedes Elternteil hat demzufolge das Recht in Elternzeit zu gehen, um ein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Ferner existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Arbeitsunfälle sollen so gut als möglich verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll zudem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer weiter erhöht. Überdies wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz erlassen. Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, dass Frauen und Männer bei einer gleichwertigen Arbeit auch gleich bezahlt werden. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss das Unternehmen, für das man arbeitet, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Zudem hat man als Angestellter weitere Rechte wie z.B.: das Recht auf Urlaub und Pausen, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung.
Die verschiedenen Arten der Kündigung
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Bei einer Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Parteien den Willen zu kündigen offenbaren muss, der anderen Partei muss die Kündigung bloß zugehen. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es verschiedene Kündigungsgründe. Die Kündigung kann zum Beispiel eine fristlose Kündigung sein. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht zu einem bestimmten Datum, sondern sofort beendet. Häufig wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Regelfall vorgeschriebene Kündigungsfrist wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass, der dem Kündigenden das Abwarten der normalen Kündigungsfristen nicht zumutbar macht wie z.B. Diebstahl oder Betrug. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Andere Kündigungsformen, deren Grund im Verhalten des Angestellten liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung beziehungsweise die Verdachtskündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name bereits annehmen lässt, in der Person des Arbeitnehmers. Der Angestellte ist aufgrund seiner Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz dauerhaft zu erbringen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hegt, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen haben könnte. Eine vorangehende Abmahnung ist übrigens nicht nötig. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Zu welchem Datum das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag bzw. aus dem Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zur fristgerechten oder fristlosen Kündigung ist die Änderungskündigung nur wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Kennzeichnend für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit dem Angestellten grundsätzlich nicht beenden, sondern fortsetzen möchte. Jedoch zu geänderten Arbeitsbedingungen. Um eine Kündigung zu umgehen, können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn absolut üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich zum Beispiel aus einem Sozialplan, der von dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird hierfür häufig ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Auch darin kann eine etwaige Abfindung festgelegt werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage einzureichen kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Prinzipiell kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer natürlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Übrigens dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Stelle zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu bekommen. Will man eine Kündigungsschutzklage erheben, dann ist unbedingt die Frist von drei Wochen ab Zustellung zu beachten. Generell ist kein Rechtsanwalt nötig, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Indes ist es unbedingt zu empfehlen, das Einreichen der Kündigungsschutzklage einem Anwalt zu überlassen. Der Fachanwalt zum Arbeitsrecht wird sowohl alle nötigen Schriftsätze erstellen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Klienten vertreten.
Betriebsrat: sein Mitbestimmungsrecht
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Verfügt ein Betrieb über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von zahlreichen Vorteilen. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von der Belegschaft gewählt. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Mitarbeitern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Recht auf Mitbestimmung. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Vielzahl von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Soll eine Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Das verhält sich auch so, wenn eine Eingruppierung, Umgruppierung oder Einstellung erfolgen soll. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Auch wenn ein Unternehmer in seinem Betrieb eine Betriebsänderung plant, wie zum Beispiel Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss darüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Können sich Betriebsrat und Arbeitsgeber in einer Sache nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik auffordern. Dafür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Dies zum Beispiel, wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Einsichtsrecht zu. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Beschäftigten mitwirken darf. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Geregelt finden sich hier u.a. die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung bzw. die Betriebsratsanhörung bei z.B. einer Kündigung. Im Übrigen ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Es kann auch durchaus Sinn machen, als Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. Im Zentrum der Arbeit von Gewerkschaften steht es ohne Zweifel, einen angemessenen Lohn zu erstreiten oder auch sozialverträgliche Arbeitszeiten auszuhandeln. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Scheitern die Verhandlungen, dann fordern die Gewerkschaften zum Streik auf. Übrigens sind Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft weiß. Gerade wenn in einem Unternehmen Tarifverträge zur Anwendung kommen. In einem derartigen Fall profitieren Angestellte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von besseren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Bezahlung als andere Angestellte des Unternehmens.
Sie wollen eine Kündigungsschutzklage einreichen oder haben andere arbeitsrechtliche Fragen? Ein Anwalt zum Arbeitsrecht berät und vertritt Sie
Hat man Fragen und Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der beste Ansprechpartner eine Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch natürlich die Arbeitgeberrechte. In Plauen sind einige Anwälte für Arbeitsrecht mit einer Kanzlei vertreten. Der Anwalt für Arbeitsrecht in Plauen ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragen grundsätzlicher Natur hat, zum Beispiel bezüglich einer Scheinselbständigkeit oder Mobbing. Der Rechtsanwalt in Plauen im Arbeitsrecht kann ebenfalls helfen, wenn es Probleme mit einer Pfändung des Lohns gibt, ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Plauen verfügt über ein umfassendes Fachwissen. Dieses reicht von Problemstellungen bei der Bewerbung bis hin zu Problemen mit einer Kündigung. Er wird dabei sowohl außergerichtlich aktiv, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Anwalt seinen Klienten vor Gericht vertreten. Vor allem wenn eine komplexe Fallgestaltung vorliegt, dann ist es angeraten, umgehend einen Fachanwalt im Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Der Fachanwalt im Arbeitsrecht muss, um den Titel führen zu dürfen, besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen vorweisen. Eine der Voraussetzung ist, dass er mind. hundert Fälle, die in das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. Außerdem muss belegt werden, dass jährlich eine Weiterbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Bildet er sich nicht weiter, entzieht die Kammer ihm die Befugnis zum Tragen des Fachanwaltstitels. Es ist somit offensichtlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein immenses Fachwissen vorzuweisen hat. Somit tut man also gut daran, gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen, die sich komplexer gestalten, sofort einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu kontaktieren.