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Fachanwalt Jochen Becker mit Rechtsanwaltskanzlei in Rosengarten / Westheim berät Mandanten bei juristischen Streitigkeiten im Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat mit Urteil vom 06.08.2026 - 18 SLa 24/26 eine praxisrelevante Entscheidung zur Prozessbeschäftigung während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses getroffen. Die zentrale Aussage Ein Arbeitgeber muss für ein Angebot zur vorläufigen Weiterbeschäftigung kein rechtlich bindendes, sofort annahmefähiges Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB unterbreiten. Es reicht, wenn sich das Angebot erkennbar auf die bisherigen Arbeitsbedingungen bezieht. Lehnt der Arbeitnehmer ein solches Angebot zur Prozessbeschäftigung ohne triftigen Grund ab oder reagiert er gar nicht, drohen ihm Einbußen beim Annahmeverzugslohn nach § 11 Nr. 2 KSchG. Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit, für Arbeitnehmer...
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Wer nach einer unwirksamen Kündigung Annahmeverzugslohn fordert, muss sich weiterhin aktiv um neue Arbeit bemühen. Doch wie weit reicht die Auskunftspflicht gegenüber dem früheren Arbeitgeber wirklich? Das Bundesarbeitsgericht hat am 26.08.2026 - 5 AZR 37/25 hierzu wichtige Leitlinien aufgestellt und die Rechte gekündigter Arbeitnehmer in einem zentralen Punkt gestärkt . Der Fall: Streit um Annahmeverzugsvergütung Im zugrunde liegenden Verfahren stritten die Parteien nach einer unwirksamen Kündigung über die Höhe der Annahmeverzugsvergütung. Der Arbeitgeber berief sich auf § 11 Nr. 2 KSchG und warf dem Arbeitnehmer vor, es böswillig unterlassen zu haben, anderweitigen Verdienst zu erzielen. Über eine Stufenwiderklage verlangte er deshalb...
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Ein fehlender Vermittlungsauftrag an die Agentur für Arbeit galt bislang laut Bundesarbeitsgericht (BAG) als starkes Indiz für eine AGG-Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber. Das Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf stellt diese Automatik nun mit seiner Entscheidung vom 7. Mai 2026 - 2 Ca 6536/25 infrage. Ein Urteil mit hoher Relevanz für Recruiting, Compliance und Personalabteilungen. Was ist ein Vermittlungsauftrag nach § 164 SGB IX? Arbeitgeber müssen vor jeder Stellenbesetzung prüfen, ob schwerbehinderte Menschen für die Position geeignet sind und dazu frühzeitig Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen (§ 164 Abs. 1 SGB IX). Das bloße Veröffentlichen einer Stellenanzeige in der Jobbörse der Bundesagentur reicht laut BAG nicht aus,...
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