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Eine D&O-Versicherung schützt Führungskräfte nicht davor, vom Arbeitgeber auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln kann arbeitgeberfinanzierter Versicherungsschutz sogar dazu führen, dass arbeitsrechtliche Haftungserleichterungen entfallen. Die Entscheidung des LAG Köln vom 31. Juli 2026 – 8 SLa 603/25 betrifft einen Finanzmanager, der auf einen CEO-Fraud hereinfiel. Das LAG bestätigte auch seine fristlose Kündigung. Die Revision wurde zugelassen und ist beim BAG unter dem Aktenzeichen 8 AZR 164/26 anhängig. Der Fall: 59 Überweisungen auf Anweisung vermeintlicher Vorgesetzter mit einem Gesamtvolumen von mehr als 50 Millionen Euro Bei CEO-Fraud, auch Fake-President-Betrug genannt,...
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Hohe frühere Fehlzeiten rechtfertigen nicht automatisch eine krankheitsbedingte Kündigung. Entscheidend ist die Zukunftsprognose beim Kündigungszugang. Verändern sich die Arbeitsbedingungen wesentlich und sinken die Fehlzeiten deutlich, muss der Arbeitgeber dies berücksichtigen. Das zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Juni 2026, Aktenzeichen 6 SLa 622/25. Trotz 362 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von fünf Jahren blieb die Kündigung eines Logistikmitarbeiters unwirksam. Ausschlaggebend waren die deutlich geringeren Fehlzeiten nach dem Wechsel von körperlicher Nachtarbeit im Außenbereich zu einer Bürotätigkeit in der Frühschicht. Der klagende Arbeitnehmer wurde von Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M....
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Der Arbeitnehmer ist im Urlaub. Darf der Arbeitgeber deshalb wochenlang warten, bevor er ihn zu einem Kündigungsverdacht anhört? Das Bundesarbeitsgericht hat das im entschiedenen Fall verneint. Die außerordentliche Kündigung scheiterte an der gesetzlichen Frist – nicht am Urlaubsschutz als solchem und nicht an einer angeblichen Unkündbarkeit während des Urlaubs. Was das BAG entschieden hat Im entschiedenen Fall verneinte das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 2 AZR 55/25 ) ein beliebiges Zuwarten. Mehr als drei Wochen ohne Kontaktversuch waren nicht durch den Urlaub gerechtfertigt. Die außerordentliche Kündigung scheiterte an der gesetzlichen Frist. Entscheidend war, dass der Arbeitgeber die notwendige Aufklärung nicht mit der gebotenen Eile vorangetrieben hatte. Mehr als drei Wochen Abwarten wurde in...
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