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Rechtsprobleme aus dem Themenbereich Arbeitsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Jürgen Freitag (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Stadt Warburg.

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Nicht jede Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis wirksam. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber beim Ausspruch wichtige gesetzliche Vorgaben nicht einhält. Typische Beispiele für solche Fehler sind unter anderem: Formmängel: Eine Kündigung muss schriftlich auf Papier mit Original-Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB). Kündigungen per E-Mail, Fax oder mündlich sind nichtig , und auch die falsche Unterschrift (z. B. nicht der Geschäftsführer bei einer GmbH) macht die Kündigung unwirksam. Verfahrensfehler: In Betrieben mit Betriebsrat muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG). Unterlässt der Arbeitgeber diese Anhörung, ist die Kündigung ebenfalls rechtlich unwirksam ....
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Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich oft die Frage: Darf der ehemalige Mitarbeiter direkt bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten oder in derselben Branche selbstständig tätig werden? Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot schützt den Arbeitgeber – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Wesentliches im Überblick: Während des Arbeitsverhältnisses gilt automatisch ein gesetzliches Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB) – auch wenn im Arbeitsvertrag nichts ausdrücklich geregelt ist. Nach Vertragsende greift dieses gesetzliche Verbot nicht mehr. Nur ein ausdrücklich vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann gelten. Bedingungen für Wirksamkeit: Schriftform erforderlich...
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Die Bedeutung der Abmahnung für eine fristlose, verhaltensbedingte Kündigung Eine fristlose, also außerordentliche Kündigung , ist für den Arbeitnehmer der härteste Einschnitt im Arbeitsverhältnis. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Frist. Damit ein solcher Schritt rechtlich wirksam ist, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein (§ 626 Abs. 1 BGB), zumal weitere negative Auswirkungen folgen, beginnend bei einer Sperre durch das Arbeitsamt und sich fortsetzend über Probleme bei zukünftigen Bewerbungen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass der Arbeitgeber in vielen Fällen zuvor (mindestens) eine Abmahnung ausgesprochen haben muss. Die Abmahnung dient dabei als Vorstufe und...
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