Die Fachanwaltschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht kann seit 2007 erworben werden. Im Jahr 2011 waren deutschlandweit etwa 515 Fachanwälte in diesem Rechtsgebiet tätig (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer). Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Fachanwaltszulassungen in diesem Bereich zukünftig noch zunehmen wird, da diese Fachanwaltschaft noch recht jung ist. Einen Fachanwalt für Bankrecht in Berlin und einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht in Berlin findet man bei Fachanwalt.de. Worum geht es beim Bankrecht und Kapitalmarktrecht? Beim Bank- und Kapitalmarktrecht handelt es sich um ein äußerst breit gefächertes Rechtsgebiet, das ständigen Änderungen unterworfen ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich das Kapitalmarktrecht permanent der wirtschaftlichen Entwicklung anpassen muss. Das Kapitalmarktrecht beinhaltet Rechtsvorschriften hinsichtlich der ...
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Bevor Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel führen dürfen, müssen diese zunächst einen Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Absolventen des Lehrgangs für Bank- und Kapitalmarktrecht haben intensiv die wesentlichen Rechtsvorschriften dieses Rechtsgebietes studiert. Der theoretische Fachanwaltslehrgang muss gemäß Fachanwaltsordnung mindestens 120 Stunden umfassen.
I. Fachanwaltslehrgang für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Nach § 14l der Fachanwaltsordnung sind im Rahmen dieses Fachanwaltslehrgangs folgende besonderen Kenntnisse zu erlangen:
1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto sowie dessen Sonderformen
2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung inklusive Auslandsgeschäft
3. Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte sowie Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft
4. sonstige Bankgeschäfte, z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft inklusive Auslandsgeschäft
5. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung sowie Vermögensverwahrung
6. Factoring/Leasing
7. Geldwäsche, Datenschutz und Bankentgelte
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft sowie Kartellrecht
9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
II. Praktische Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Fachanwaltsordnung legt in § 5 s) fest, dass zur Erlangung dieses Fachanwaltstitels eine Fallliste über mindestens 60 Fälle im Bank- und Kapitalmarktrecht erarbeitet sein muss. Davon müssen mindestens die Hälfte der Fälle rechtsförmliche Verfahren gewesen sein. Nach Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs und dem Nachweis der bearbeiteten Fälle, darf der teilnehmende Anwalt sich Fachanwalt für Bankrecht in Berlin und Fachanwalt für Kapitalmarktrecht in Berlin nennen.