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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themengebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Roland Simon (Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) vor Ort in Düsseldorf.
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Jetzt Profil anlegenDSL-Bank erteilt Freigabeerklärung für Grundschuld nicht! Klagewelle gegen die DSL-Bank, eine Niederlassung der Deutsche Bank AG. Unsere Kanzlei initiiert Klagewelle gegen die DSL-Bank! Diese ist nun schon zum wiederholten Male Aufforderungen von Darlehensnehmern und anschlussfinanzierenden Banken zur Erteilung der Freigabeerklärungen nicht nachgekommen. Unsere Kanzlei hat die DSL-Bank nun schon zum wiederholten Male außergerichtlich zur Abgabe der Freigabeerklärung hinsichtlich der eingetragenen Grundschulden aufgefordert und vor dem LG Bonn verklagte (u.a. in dem Verfahren 17 O 34/24). Auch in diesem Verfahren erklärte die DSL-Bank kurz nach Klageeinreichung - unter Übernahme der Kosten - die Angelegenheit für erledigt. Sowohl die vorgerichtlichen wie auch die...
weiter lesenTypische Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Banken Im Bankrecht gibt es zahlreiche Konfliktpunkte, die zwischen Verbrauchern und Banken zu Streitigkeiten führen können. Typische Auseinandersetzungen sind unter anderem: Kreditverträge Schwierigkeiten bei der Rückzahlung Falsche Beratung bei der Kreditbeantragung Kontoführungsgebühren Unklare Preisgestaltungen Unberechtigte Abbuchungen Anlageberatung Falsche Empfehlungen durch Berater Verlust von Anlagekapital durch unseriöse Produkte Widerrufsrecht Unklare Widerrufsbelehrungen Fristen und deren Wirksamkeit Verbraucher sollten sich der häufigsten Konfliktpotentiale bewusst sein, um im Streitfall besser gewappnet zu sein und ihre...
weiter lesenKreditkartenbetrug KG Berlin Beschluss vom 04.09.2024 Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.09.2024 (Az: 4 U 79/23) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Banken automatisierte Kontrollsysteme bereitstellen müssen, um für Karteninhaber untypische Transaktionen zu verhindern. In dem Beschluss des Gerichts ist diesbezüglich angegeben: „Insoweit muss der Kartenemittent für eine algorithmische, automatisierte Transaktionsüberwachung sorgen, die es ihm ermöglicht, auffällige, für den Karteninhaber untypische Transaktionen (hinsichtlich der Summe, des Landes etc.) zu erkennen. Vom Zahlungsdienstleister wird erwartet, bereits auffällige Zahlungsaufträge zu erkennen, um auf diese Weise frühzeitig die Ausführung verdächtiger Zahlungen zu...
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