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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Aachen (© abasler - AdobeStock)

Das Baurecht ist mit all seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung sehr komplex. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen Rechtsvorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Baus befassen, wie z.B.: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im BGB finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Es kommen hier u.a. das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen. ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Aachen


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Aachen

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Aachen
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Welche rechtlichen Probleme können vom Kauf eines Grundstücks über die Baugenehmigung hin zur Bauabnahme auftreten?

Bei einem Bauvorhaben mit Rechtsfragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie denken. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Will man ein Grundstück erwerben, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Außerdem zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. In der BRD regelt der Bebauungsplan, wie und auf welche Weise Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Ist das Grundstück offensichtlich passend, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist das Bauvorhaben im besten Fall genehmigt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Anzumerken ist, dass in etlichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. Hier genügt es, den Bau dem Amt anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Von immenser Bedeutung ist hierbei der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in den meisten Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen / Bauträger abgeschlossen. Es ist hierbei wichtig, bereits im Voraus die diversen Bauleistungen exakt abzuklären. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, in jedem Fall vermieden werden sollte. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich so sparen ließe. Das Gegenteil ist richtig. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Vor allem im Falle von Mängeln sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.

Sollte man bei Mängeln am Bau einen Anwalt für Baurecht kontaktieren?

Ist der Bau vollendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der äußere Bereich. Hier werden nun etwaige Baumängel offensichtlich. Es ist keine Seltenheit, dass sich Handwerker weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem derartigen Fall dringend empfohlen, sich an einen Anwalt zu wenden. In Aachen sind etliche Anwälte im Baurecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Aachen zu finden. Der Anwalt im Baurecht in Aachen ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Anwalt im Baurecht wird vielmehr auch seinen Klienten während des gesamten Bauvorhabens betreuen und beraten. Er wird überdies darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Ebenfalls ist der Rechtsanwalt im Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Wann ist ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht sinnvoll?

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Anwalts für Baurecht in Aachen nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht nur die diversen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es gerade bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die komplexer sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu konsultieren. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er besondere Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen 3 Jahren bearbeitet worden sein. Außerdem ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss überdies hinaus entweder einmal im Jahr auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an wenigstens einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen. Es ist somit keine Frage, dass man bei schwierigeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt optimal aufgehoben ist.

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