Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das oft in seiner Komplexität unterschätzt wird. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Veränderung oder Beseitigung eines Baus betreffen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich im Wesentlichen im BGB. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Streitigkeiten beim Hausbau? Das ist keine ...
Zum Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Bernd Winnefeld (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) mit Fachanwaltsbüro in Ahaus.
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Jetzt Profil anlegenWird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel: Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 19 K 329/20 ) entschied, dass eine Lagerhalle trotz Außenbereichslage als Bordell genutzt werden darf. Bordellplanung auf bisheriger Lagerfläche Die Betreiber eines bekannten Berliner Bordells erwarben ein Grundstück im Stadtteil Halensee, auf dem eine ehemalige Lagerhalle eines Weinhandels steht. Die Lage des Grundstücks ist geprägt durch Bahngleise und Straßenverkehr, wobei sich in der Nachbarschaft eine Autowerkstatt befindet. Im November 2019 beantragten die Eigentümer eine Baugenehmigung für den Umbau der Halle in ein Bordell. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf lehnte den Antrag im April 2020 ab. Es argumentierte, dass sich das Grundstück im baurechtlichen Außenbereich befinde, wo nur privilegierte Bauprojekte zulässig seien, und eine Genehmigung zu einer...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 4 K 282/24.KO ) entschied, dass ein Portalrahmen eines Landwirts im Außenbereich keine Baugenehmigung erhält. Portalrahmen als Zugangstor errichtet Ein im Nebenerwerb tätiger Landwirt hatte auf seinem Grundstück im Außenbereich einen sogenannten Portalrahmen errichtet. Das Bauwerk besteht aus zwei 3,53 Meter hohen Sandsteinsäulen, die ein schmiedeeisernes, doppelflügeliges Tor tragen. Auf den Säulen befinden sich Metallskulpturen, und das gesamte Bauwerk ist fünf Meter breit. Die Konstruktion ist fest mit dem Boden verankert. Der Landkreis Bad Kreuznach lehnte den Antrag auf Baugenehmigung ab, da das Vorhaben nicht als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich zulässig sei. Der Kläger argumentierte, das Tor diene seinem landwirtschaftlichen Betrieb, indem es Zugang...
weiter lesenBei einem Hausbau mit rechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie denken. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Möchte man ein Grundstück erwerben, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Ebenso von immenser Bedeutung: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Damit sind sämtliche Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Ebenso sollte unbedingt der Bebauungsplan eingesehen werden. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Ist das Grundstück augenscheinlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Hausbau beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Angemerkt werden muss zudem, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung freigestellt ist. Hier reicht es aus, den Bau der Behörde anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von großer Bedeutung. Führt man den Bau nicht in Eigenregie durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Es ist hier wichtig, bereits im Voraus die unterschiedlichen Bauleistungen exakt abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich so sparen ließe. Das Gegenteil ist richtig. Schwarzarbeit kann für den Bauherrn teuer werden. Primär, wenn es zu Baumängeln kommt, sind Rechtsprobleme an der Tagesordnung.
Ist das Bauvorhaben abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der Innenbereich als auch der Außenbereich. Hier werden nun etwaige Baumängel offenkundig. Es ist keine Seltenheit, dass sich Handwerker weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem solchen Fall unbedingt angeraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Ahaus sind einige Anwälte zum Baurecht mit einer Anwaltskanzlei ansässig. Es wird somit kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Ahaus zu finden. Der Fachanwalt für Baurecht in Ahaus wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oft der Fall sind, zu umgehen. Der Anwalt im Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Bauanwalt wird ferner, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Erbpacht oder der Grundschuld. Außerdem ist der Rechtsanwalt für Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Allerdings ist es nicht bloß als Bauherr sinnvoll, sich von einem Fachanwalt für Baurecht aus Ahaus rechtlich unterstützen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Anzumerken ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Ferner ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Daneben muss er mindestens 1 x pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem solchen umfassenden fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.