Anwalt Baurecht und Architektenrecht Aurich – Fachanwälte finden!

Aurich Marstall am Schloßpark
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Aurich (© Klaus Büth - Fotolia.com)

Das Baurecht ist mit allen seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung außerordentlich diffizil. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie z.B.: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im BGB finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Eine wichtige Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

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Zum Fachbereich Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwalt Elso Janssen (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus Aurich.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Aurich


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Aurich

... Probleme beim Hausbau? Das ist keine Seltenheit

Ist der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem etwaigen Wegerecht aussieht, was für Vorgaben es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung gibt. Auch wichtig: die Erschließung. Mit Erschließung sind alle Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau passend und alle anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Im Übrigen besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragestellungen entscheiden zu lassen. Anzumerken ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. In diesen Fällen genügt es, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Von immenser Wichtigkeit ist hierbei der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in den meisten Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Es ist hierbei wichtig, bereits im Voraus die diversen Bauleistungen exakt abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte in jedem Fall vermieden werden. Viele Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Das Gegenteil ist richtig. Schwarzarbeit kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind rechtliche Probleme keine Seltenheit.

Schwierigkeiten beim Bau? Dann sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt im Baurecht wenden!

Ist das Bauvorhaben abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im Innenbereich getätigt. Hier werden nun etwaige Mängel am Bau offensichtlich. Werden Baumängel festgestellt, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Ausnahme. In Aurich sind eine ganze Reihe an Bauanwälten mit einer Kanzlei vertreten. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Aurich zu finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht aus Aurich wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oft der Fall sind, zu vermeiden. Der Anwalt zum Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Bauanwalt wird ferner, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend optimal aus. Anzuführen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Ferner ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Wann zu einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht?

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Rechtsanwalts zum Baurecht aus Aurich nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht nur die diversen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So ist es Pflicht, dass in den letzten drei Jahren zumindest 80 Fälle aus dem Architektenrecht bzw. Baurecht bearbeiten wurden. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Er muss daneben entweder einmal im Jahr auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Es ist damit offensichtlich, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemstellungen bei einem Fachanwalt optimal aufgehoben ist.

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