Das Baurecht ist ein hoch komplexes Rechtsgebiet und nicht selten steht für beide Parteien viel auf dem Spiel. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB hinterlegt. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die meisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht ...
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Bei einem Bauvorhaben mit Rechtsfragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an vorderster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Möchte man ein Grundstück erwerben, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Auch wichtig: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Ebenfalls von großer Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Ist das Grundstück offensichtlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens besteht die Möglichkeit mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Anzumerken ist, dass in etlichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. Hier reicht es aus, das Bauvorhaben der Behörde anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht mit eigenen Händen durchgeführt, dann wird oft ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Es ist hierbei wichtig, bereits im Vorfeld die unterschiedlichen Bauleistungen exakt abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, unbedingt vermieden werden sollte. Viele Bauherren meinen, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Es ist nicht selten, dass es sich genau gegenteilig verhält. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem, wenn es zu Baumängeln kommt, sind Rechtsprobleme keine Seltenheit.
Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau abgeschlossen ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich getätigt. Mängel am Bau - sie werden nun offensichtlich. Liegt ein Mangel am Bau wie z.B. eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger lehnt es ab, eine Mängelbeseitigung durchzuführen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Baden-Baden sind einige Anwälte für Baurecht mit einer Kanzlei vertreten. Man wird somit zügig einen fachkundigen Anwalt zum Baurecht aus Baden-Baden finden. Der Anwalt für Baurecht in Baden-Baden wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oftmals der Fall sind, zu vermeiden. Der Anwalt im Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt im Baurecht der beste Ansprechpartner.
Aber nicht bloß, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht aus Baden-Baden in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienankauf oder Immobilienverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es immer angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen drei Jahren zumindest achtzig Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Außerdem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Daneben muss er mind. 1 x im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem derartig fundierten fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.