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Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen vielfältig. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Beseitigung oder Veränderung eines Gebäudes betreffen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im BGB finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Bamberg


Baurecht und Architektenrecht Im Wohngebiet auch keine kleine Nebenerwerbs-Werkstatt
Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ).  Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben.  Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig.  Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windenergie vor Vogelschutz
Köln (jur). Nach aktuellem Recht muss der Vogelschutz gegenüber der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Zweifel zurückstehen. Ein Windpark ist danach auch in einem Vogelschutzgebiet möglich, wie am Donnerstag, 19. Januar 2023, das Verwaltungsgericht Köln entschied (Az.: 14 L 387/22). Es wies damit einen Eilantrag des Naturschutzbunds (NABU) zum Windpark Butendiek ab.  Der Windpark mit 80 Windrädern wurde bereits 2002 genehmigt, aber erst in den Jahren 2014 und 2015 gebaut. Er liegt 35 Kilometer vor der Insel Sylt in der Nordsee und innerhalb des 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht.  Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Seetauchern gelangte das Bundesamt für Naturschutz im November 2020 zu der Auffassung, dass der Windpark – anders als ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windräder im Wald dürfen Bundesländer nicht generell verbieten
Karlsruhe. Windräder in Waldgebieten dürfen Bundesländer nicht generell verbieten, da ihnen diesbezüglich die Gesetzgebungskompetenz fehlt, wie das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in einem Beschluss Urteil gegen den Freistaat Thüringen am Donnerstag, 10. November 2022 (Az.: 1 BvR 2661/21) entschieden hat. Das Land greife in unzulässiger Weise in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer ein. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten kann nach Thüringer Landesrecht nicht genehmigt werden. Im Freistaat sind rund 34 Prozent der Fläche bewaldet. Vom Verbot seien auch sogenannte Kalamitätsflächen umfasst, in denen eine forstwirtschaftliche Nutzung aufgrund von Waldschäden wegen Stürmen oder Schädlingsbefall momentan ohnehin kaum möglich ist. Hier sind Eigentümer derartiger Waldflächen ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Bamberg

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Bamberg
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... rechtliche Schwierigkeiten ein

Ist der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht sicherlich zunächst der Grundstückskauf an. Bevor man das Grundstück kauft, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem bestehenden Wegerecht aussieht, was für Vorschriften es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung gibt. Ferner zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. In der BRD regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Ist das Grundstück augenscheinlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Übrigens besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Anzumerken ist überdies, dass spezielle bauliche Vorhaben wie zum Beispiel kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. Verhält sich dem so, muss der geplante Bau lnur der Behörde angezeigt werden. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Werden die Bauarbeiten nicht mit eigenen Händen durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Es ist hierbei wichtig, schon im Voraus die diversen Bauleistungen genau abzuklären. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, unbedingt vermieden werden sollte. Etliche Bauherren denken, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem Baumängel sind es, die dann nicht selten zu rechtlichen Problemfällen werden.

Was tun, wenn es zu Baumängeln gekommen ist?

Die Bauabnahme steht an, wenn der Hausbau beendet ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Hier werden nun bestehende Baumängel offensichtlich. Werden Baumängel festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Ausnahme. In Bamberg sind eine ganze Reihe an Bauanwälten ansässig. Es wird also keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Bamberg zu finden. Der Anwalt für Baurecht aus Bamberg ist nicht bloß der optimale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Anwalt im Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des vollständigen Bauvorhabens betreuen und beraten. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Jurist kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt im Baurecht der richtige Ansprechpartner.

In was für Fällen sollte man sich gleich an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht wenden?

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Rechtsanwalts im Baurecht aus Bamberg nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht nur die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Ankauf / Verkauf begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes fachliches Know-how, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So müssen in den letzten drei Jahren mindestens achtzig Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Außerdem ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es ist damit offensichtlich, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt bestens aufgehoben ist.

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