Das Baurecht ist mit all seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung sehr komplex. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Veränderung oder Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im BGB sind die meisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Wie läuft ein Bauvorhaben vom Grundstückskauf über die Baugenehmigung ...
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Fachanwalt Michael M. Zmuda mit Anwaltskanzlei in Berlin unterstützt Mandanten als Rechtsbeistand im Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht.
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Aktuelle Rechtsfälle zum Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht bearbeitet Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Hundt (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus der Stadt Berlin.
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Rechtsanwalt Christian Behrendt mit Fachkanzlei in Berlin bearbeitet Rechtsfälle fachkundig bei Rechtsangelegenheiten im Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht.
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Rechtsanwalt Nils Huber mit Kanzleisitz in Berlin hilft Mandanten fachkundig bei juristischen Auseinandersetzungen aus dem Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht.
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten rund um das Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Michael Schmidt-Morsbach (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) vor Ort in Berlin.
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Fachanwalt Axel List mit Rechtsanwaltskanzlei in Berlin bietet anwaltliche Beratung als Rechtsbeistand im Themenbereich Baurecht und Architektenrecht.
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Aktuelle Rechtsfälle aus dem Themengebiet Baurecht und Architektenrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Thomas Manfred Alexander Seewald (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus Berlin.
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der Kauf eines Grundstücks steht in den meisten Fällen an vorderster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Möchte man ein Grundstück erwerben, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Außerdem zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Mit Erschließung sind alle Handlungsweisen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Ist das Grundstück offensichtlich passend, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Im Übrigen besteht die Möglichkeit mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Anzumerken ist außerdem, dass spezielle bauliche Vorhaben wie zum Beispiel kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. Hier reicht es aus, das Bauvorhaben der Behörde anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Von immenser Bedeutung ist hierbei der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird zumeist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hier haben, alle Leistungen am Bau genauestens abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, in jedem Fall vermieden werden sollte. Viele Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit günstiger bauen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Gerade Baumängel sind es, die dann oft zu rechtlichen Problemfällen werden.
Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau abgeschlossen ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im Innenbereich getätigt. Mängel am Bau - sie werden nun offensichtlich. Werden Mängel am Bau offenkundig, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Seltenheit. In Berlin sind einige Rechtsanwälte zum Baurecht mit einer Kanzlei ansässig. Es wird also kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Berlin zu finden. Der Anwalt zum Baurecht in Berlin ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des vollständigen Bauprojekts beraten und betreuen. Der Anwalt zum Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit allen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Anzuführen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Fachanwalt zum Baurecht der beste Ansprechpartner.
Allerdings ist es nicht nur als Bauherr angebracht, sich von einem Fachanwalt im Baurecht in Berlin rechtlich helfen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienankauf oder Immobilienverkauf ansteht, ist ein Anwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade bei komplexeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. So ist es Pflicht, dass in den letzten drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Er muss zudem mind. 1 x pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin zum Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.