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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Berlin (© sborisov - Fotolia.com)

Das Baurecht ist mit all seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung sehr komplex. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Veränderung oder Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im BGB sind die meisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

Wie läuft ein Bauvorhaben vom Grundstückskauf über die Baugenehmigung bis ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Berlin


Baurecht und Architektenrecht Keine Baugenehmigung für temporäre Events erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass kurzfristige Veranstaltungen auf Freiflächen nicht zwingend eine Baugenehmigung benötigen. Die Richter stellten klar, dass eine temporäre Nutzung, wie zum Beispiel ein Musikfestival, keine dauerhafte bauliche Anlage darstellt und daher nicht den strengen Anforderungen des Bauordnungsrechts unterliegt. Der Beschluss betrifft viele Veranstalter, die ähnliche Events in Niedersachsen durchführen. Gericht entscheidet gegen Baugenehmigungspflicht In seinem Beschluss vom 21. August 2024 ( Az.: 1 ME 121/24 ) hat das OVG Niedersachsen die Frage behandelt, ob eine kurzzeitige Nutzung einer Grünlandfläche für ein Festival als bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzusehen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Berlin

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Berlin
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... hin zur Bauabnahme ab?

Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der Kauf eines Grundstücks steht in den meisten Fällen an vorderster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Möchte man ein Grundstück erwerben, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Außerdem zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Mit Erschließung sind alle Handlungsweisen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Ist das Grundstück offensichtlich passend, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Im Übrigen besteht die Möglichkeit mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Anzumerken ist außerdem, dass spezielle bauliche Vorhaben wie zum Beispiel kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. Hier reicht es aus, das Bauvorhaben der Behörde anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Von immenser Bedeutung ist hierbei der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird zumeist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hier haben, alle Leistungen am Bau genauestens abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, in jedem Fall vermieden werden sollte. Viele Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit günstiger bauen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Gerade Baumängel sind es, die dann oft zu rechtlichen Problemfällen werden.

Kann ein Rechtsanwalt für Baurecht bei Baumängeln helfen?

Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau abgeschlossen ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im Innenbereich getätigt. Mängel am Bau - sie werden nun offensichtlich. Werden Mängel am Bau offenkundig, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Seltenheit. In Berlin sind einige Rechtsanwälte zum Baurecht mit einer Kanzlei ansässig. Es wird also kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Berlin zu finden. Der Anwalt zum Baurecht in Berlin ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des vollständigen Bauprojekts beraten und betreuen. Der Anwalt zum Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit allen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Anzuführen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Fachanwalt zum Baurecht der beste Ansprechpartner.

Ist ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht notwenig?

Allerdings ist es nicht nur als Bauherr angebracht, sich von einem Fachanwalt im Baurecht in Berlin rechtlich helfen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienankauf oder Immobilienverkauf ansteht, ist ein Anwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade bei komplexeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. So ist es Pflicht, dass in den letzten drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang hinter sich gebracht haben. Er muss zudem mind. 1 x pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin zum Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.

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