Das Baurecht ist sehr komplex. Grundsätzlich wird im deutschen Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen Rechtsvorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie zum Beispiel: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht normiert die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt teilhaben. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich zum Großteil im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es kommen hier u.a. das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen. Welche rechtliche Probleme können bei einem Bauprojekt auftreten? Bei einem Bauvorhaben mit Rechtsfragen und ...
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Zum Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht unterstützt Sie Rechtsanwältin Sylvia Buchholz-Özkan (Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht) aus Bochum.
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Zum Themenbereich Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwalt Henning Schwarze (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus der Stadt Bochum.
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Huestr. 20 , 44787 Bochum
Rechtsangelegenheiten aus dem Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht werden gelöst von Rechtsanwältin Mariéle Abel (Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht) in Bochum.
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Juristische Angelegenheiten zum Themengebiet Baurecht und Architektenrecht beantwortet Rechtsanwalt Dr. Dieter Michael Sattler (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) in Bochum.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist das Bauvorhaben fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der äußere Bereich. Baumängel - sie werden nun offenkundig. Werden Mängel am Bau offenkundig, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Ausnahme. In Bochum haben sich einige Anwälte zum Baurecht niedergelassen. Man wird somit zügig einen fachkompetenten Anwalt zum Baurecht in Bochum finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht in Bochum kann nicht nur dabei helfen, langdauernde Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Seltenheit darstellen. Der Anwalt zum Baurecht wird vielmehr auch seinen Klienten während des gesamten Bauprojekts betreuen und beraten. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Jurist kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Ferner ist der Bauanwalt der optimale Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Rechtsanwalts zum Baurecht in Bochum nutzen. Ebenso, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Unterstützung. Er wird alle Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei schwierigeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und das sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. So müssen in den vergangenen drei Jahren mindestens achtzig Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Der Anwalt muss zudem an einem besonderen Fachlehrgang teilgenommen haben. Daneben muss er mindestens einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem solchen fundierten Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.