Anwalt Baurecht und Architektenrecht Dortmund – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist sehr diffizil. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hierbei: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Im Baugesetzbuch finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht hingegen normiert die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im BGB sind die meisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier unter anderem das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht,, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen.
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Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht
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Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Dortmund
Welche rechtlichen Probleme können bei einem Bauprojekt auftreten?
Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie denken. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Vorstellungen entspricht, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es besondere Wegerechte gibt. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Ist das Grundstück augenscheinlich passend, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben in die nächste Stufe gehen. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor der Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Zu erwähnen ist überdies, dass spezielle bauliche Vorhaben wie zum Beispiel kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. Hier genügt es, das Bauvorhaben der Behörde anzuzeigen. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von großer Wichtigkeit. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen / Bauträger abgeschlossen. Es ist hier wichtig, bereits im Vorfeld die diversen Bauleistungen exakt abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, in jedem Fall vermieden werden sollte. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich damit sparen ließe. Das Gegenteil ist richtig. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Gerade im Falle von Mängeln sind Rechtsprobleme vorprogrammiert.
Wann werden Baumängel offensichtlich?
Ist der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der Innenbereich als auch der Außenbereich. Bestehen Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Werden Mängel am Bau festgestellt, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Seltenheit. In Dortmund haben sich einige Rechtsanwälte und Fachanwälte zum Baurecht niedergelassen. Man wird also zügig einen fachkompetenten Anwalt im Baurecht in Dortmund finden. Der Rechtsanwalt für Baurecht in Dortmund ist nicht nur der ideale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird ebenso alle Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Klienten während des gesamten Bauvorhabens mit Rat und Tat zur Seite stehen. Er wird überdies darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Bestandsschutz und dem Rücksichtnahmegebot ebenso aus wie mit der Erbpacht oder der Grundschuld. Ferner ist der Jurist der optimale Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Wann sollten Sie einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht konsultieren?
Jedoch ist es nicht bloß als Bauherr angebracht, sich von einem Fachanwalt für Baurecht aus Dortmund rechtlich helfen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und das sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. Wenigstens 80 Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten drei Jahren bearbeitet worden sein. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin im Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.