Das Baurecht ist ein extrem komplexes Rechtsgebiet. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hierbei: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) normiert. Das private Baurecht hingegen normiert die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im BGB finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das ...
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Jetzt Profil anlegenMit Urteil vom 14. März 2025 (Az. V ZR 79/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Notwegrecht eines Eigentümers eines sogenannten gefangenen Grundstücks grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem eigenen Grundstück umfasst. Hintergrund des Rechtsstreits zum Notwegerecht Die Parteien sind Nachbarn zweier Grundstücke, die durch Teilung eines vormals einheitlichen Grundstücks entstanden sind. Das Grundstück der Beklagten liegt in zweiter Reihe und ist nicht direkt an eine öffentliche Straße angebunden – es ist somit „ gefangen “. Die Kläger – Eigentümer des vorderliegenden Grundstücks – duldeten ein Notwegrecht , verweigerten jedoch die Nutzung ihres Grundstücks für das Befahren zum Zwecke des Parkens . Sie klagten auf...
weiter lesenMit Urteil vom 12. März 2025 (Az. XII ZR 76/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Nutzungsvertrag über landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Betrieb von Windenergieanlagen in der Phase vor Baubeginn nicht ordentlich kündbar ist, wenn die Parteien konkludent eine feste Vertragsbindung bis zum Eintritt bestimmter Bedingungen vereinbart haben. Hintergrund des Falls Die Klägerin – Betreiberin von Windenergieanlagen – schloss mit der Rechtsvorgängerin des beklagten Grundstückseigentümers einen Nutzungsvertrag über eine Fläche in Sachsen-Anhalt. Der Vertrag war auf 20 Jahre ab der Inbetriebnahme der letzten geplanten Windenergieanlage angelegt. Er sollte bereits mit Unterzeichnung wirksam werden, sah aber vor, dass die Nutzung des Grundstücks erst mit Baubeginn erfolgen...
weiter lesenWird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel: Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...
weiter lesenBei einem Hausbau mit Rechtsfragen und Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie denken. Als Bauherr steht sicherlich zunächst der Kauf eines Grundstücks an. Möchte man ein Grundstück erwerben, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Außerdem zu beachten: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die von Nöten sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Ebenso sollte in jedem Fall der Bebauungsplan eingesehen werden. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, wie und auf welche Weise Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Ist das Grundstück offensichtlich passend, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übersandt. Im Übrigen besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über einzelne baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. Hier reicht es aus, den Bau dem Amt anzuzeigen. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von immenser Wichtigkeit ist hierbei der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht in Eigenregie durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Es ist hier wichtig, bereits im Vorfeld die unterschiedlichen Bauleistungen genau abzuklären. In jedem Fall vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das heißt, ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Etliche Bauherren vertreten die Meinung, dass sie so sparen können. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem, wenn es zu Baumängeln kommt, sind rechtliche Probleme keine Seltenheit.
Ist der Bau abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Das sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich. Gibt es Baumängel, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Es ist keine Seltenheit, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem derartigen Fall unbedingt empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Düsseldorf haben sich etliche Anwälte zum Baurecht niedergelassen. Man wird somit schnell einen fachkompetenten Anwalt zum Baurecht aus Düsseldorf finden. Der Rechtsanwalt für Baurecht aus Düsseldorf wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oftmals der Fall sind, zu vermeiden. Der Anwalt zum Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des vollständigen Bauvorhabens beraten und betreuen. Er wird überdies darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall zum Beispiel eine Abrissverfügung anfechten. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Erbpacht oder der Grundschuld. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Anwalt im Baurecht der richtige Ansprechpartner.
Doch nicht bloß, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Dienste eines Rechtsanwalts für Baurecht in Düsseldorf in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht nur die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So ist es Pflicht, dass in den letzten drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Der Rechtsanwalt muss außerdem an einem speziellen Fachlehrgang partizipiert haben. Daneben muss er mindestens einmal im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Keine Frage also, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin im Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.