Das Baurecht ist ein außerordentlich schwieriges Rechtsgebiet und häufig steht für beide Vertragsparteien einiges auf dem Spiel. Grundsätzlich wird im deutschen Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Beseitigung oder Veränderung eines Baus betreffen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht dagegen normiert die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im BGB finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Welche rechtlichen Problem können ...
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Jetzt Profil anlegenMit Urteil vom 14. März 2025 (Az. V ZR 79/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Notwegrecht eines Eigentümers eines sogenannten gefangenen Grundstücks grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem eigenen Grundstück umfasst. Hintergrund des Rechtsstreits zum Notwegerecht Die Parteien sind Nachbarn zweier Grundstücke, die durch Teilung eines vormals einheitlichen Grundstücks entstanden sind. Das Grundstück der Beklagten liegt in zweiter Reihe und ist nicht direkt an eine öffentliche Straße angebunden – es ist somit „ gefangen “. Die Kläger – Eigentümer des vorderliegenden Grundstücks – duldeten ein Notwegrecht , verweigerten jedoch die Nutzung ihres Grundstücks für das Befahren zum Zwecke des Parkens . Sie klagten auf...
weiter lesenMit Urteil vom 12. März 2025 (Az. XII ZR 76/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Nutzungsvertrag über landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Betrieb von Windenergieanlagen in der Phase vor Baubeginn nicht ordentlich kündbar ist, wenn die Parteien konkludent eine feste Vertragsbindung bis zum Eintritt bestimmter Bedingungen vereinbart haben. Hintergrund des Falls Die Klägerin – Betreiberin von Windenergieanlagen – schloss mit der Rechtsvorgängerin des beklagten Grundstückseigentümers einen Nutzungsvertrag über eine Fläche in Sachsen-Anhalt. Der Vertrag war auf 20 Jahre ab der Inbetriebnahme der letzten geplanten Windenergieanlage angelegt. Er sollte bereits mit Unterzeichnung wirksam werden, sah aber vor, dass die Nutzung des Grundstücks erst mit Baubeginn erfolgen...
weiter lesenWird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel: Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...
weiter lesenSchneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit Rechtsproblemen konfrontiert. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Wünschen entspricht, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Mit Erschließung sind sämtliche Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Ebenso sollte unbedingt der Bebauungsplan eingesehen werden. In der BRD regelt der Bebauungsplan, wie und auf welche Weise Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Ist das Grundstück offensichtlich passend, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. In einem nächsten Schritt steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Im Übrigen wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Darauf hinzuweisen ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. Hier reicht es aus, das Bauvorhaben der Behörde anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in den meisten Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Vorfeld abzuklären, welche Bauleistungen genau durchgeführt werden. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte in jedem Fall vermieden werden. Viele Bauherren denken, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. Das Gegenteil ist richtig. Schwarzarbeit kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem Mängel am Bau sind es, die dann nicht selten zu rechtlichen Problemfällen werden.
Ist der Bau abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der äußere Bereich. Bestehen Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Werden Baumängel festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Ausnahme. In Essen sind etliche Rechtsanwälte zum Baurecht mit einer Anwaltskanzlei ansässig. Es wird somit kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Essen zu finden. Der Anwalt im Baurecht in Essen ist nicht bloß der ideale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird ferner auch seinen Mandanten während des vollständigen Bauprojekts beraten und betreuen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Jurist kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt zum Baurecht der beste Ansprechpartner.
Doch nicht nur, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Dienste eines Rechtsanwalts zum Baurecht aus Essen in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienankauf oder Immobilienverkauf ansteht, ist ein Anwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die komplexer sind, angebracht ist, direkt einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu konsultieren. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. So müssen in den vergangenen drei Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Anwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Daneben muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem derartig umfassenden Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.