Anwalt Baurecht und Architektenrecht Freudenstadt – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist ein extrem schwieriges Rechtsgebiet. Grundsätzlich wird im dt. Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hierbei: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht dagegen regelt die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im BGB sind die allermeisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Eine wichtige Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.
Streitigkeiten beim Hausbau? Das ist keine Ausnahme
Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert. Als Bauherr steht sicherlich zunächst der Grundstückskauf an. Möchte man ein Grundstück kaufen, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Ebenso von großer Wichtigkeit: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Mit Erschließung sind alle Handlungsweisen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in der BRD die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Ist das Grundstück offensichtlich geeignet, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor Einreichung des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Angemerkt werden muss ferner, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung freigestellt ist. Verhält sich dem so, muss das geplante Bauvorhaben lnur der Behörde angezeigt werden. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht in Eigenregie durch, dann wird zumeist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, alle Bauleistungen genauestens abzuklären. In jedem Fall vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das heißt, ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Viele Bauherren meinen, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind Rechtsprobleme an der Tagesordnung.
Baumängel sind nur ein Grund von vielen, bei denen ein Rechtsanwalt im Baurecht helfen kann
Ist der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Bestehen Baumängel, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Es ist keine Ausnahme, dass sich Handwerker weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem solchen Fall unbedingt empfohlen, sich an einen Anwalt zu wenden. In Freudenstadt haben sich etliche Rechtsanwälte und Fachanwälte im Baurecht niedergelassen. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt zum Baurecht in Freudenstadt zu finden. Der Anwalt im Baurecht aus Freudenstadt kann nicht nur dabei helfen, langdauernde Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt zum Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des vollständigen Bauprojekts beraten und betreuen. Er wird außerdem darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Bestandsschutz und dem Rücksichtnahmegebot ebenso aus wie mit der Erbpacht oder der Grundschuld. Außerdem ist der Anwalt für Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Wann sollten Sie einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kontaktieren?
Jedoch ist es nicht bloß als Bauherr sinnvoll, sich von einem Fachanwalt im Baurecht aus Freudenstadt rechtlich unterstützen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht nur die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es gerade bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die komplexer sind, angebracht ist, direkt einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. Zumindest 80 Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten drei Jahren bearbeitet worden sein. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem derartig umfassenden Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.