Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das oftmals in seiner Komplexität unterschätzt wird. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie z.B.: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht dagegen regelt die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Eine wichtige Rolle im privaten Baurecht spielen das Bauvertragsrechts, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht. Welche Rechtsprobleme können beim Hausbau auftreten? Ist der Bau eines ...
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Fachanwalt Carsten Hoefer mit Kanzlei in Hamburg bietet anwaltliche Beratung als Rechtsbeistand im Themenbereich Baurecht und Architektenrecht.
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Juristische Angelegenheiten rund um das Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht löst Rechtsanwalt Dr. Stefan Feuerriegel (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus Hamburg.
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Zum Schwerpunkt Baurecht und Architektenrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Dirk von Lindeiner-Wildau (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Hamburg.
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Rechtsprobleme aus dem Schwerpunkt Baurecht und Architektenrecht beantwortet Rechtsanwalt Dr. Dieter Putzier (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus der Stadt Hamburg.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist das Bauvorhaben fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Dies sowohl im Außenbereich als auch im Inneren des Gebäudes. Mängel am Bau - sie werden nun offenkundig. Werden Baumängel offenkundig, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Ausnahme. In Hamburg haben sich einige Rechtsanwälte und Fachanwälte für Baurecht niedergelassen. Man wird also schnell einen fachkompetenten Rechtsanwalt im Baurecht aus Hamburg finden. Der Anwalt für Baurecht in Hamburg ist nicht nur der ideale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu umgehen. Der Anwalt für Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Er wird außerdem darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Jurist kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Fachanwalt im Baurecht der beste Ansprechpartner.
Allerdings ist es nicht nur als Bauherr angebracht, sich von einem Anwalt im Baurecht aus Hamburg rechtlich helfen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienankauf oder Immobilienverkauf ansteht, ist ein Anwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Weshalb? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass besondere Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. Zumindest 80 Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten drei Jahren bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Daneben muss er mindestens einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin zum Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.