Anwalt Baurecht und Architektenrecht Kaarst – Fachanwälte finden!

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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Kaarst (© Frank Deckmann - Fotolia.com)

Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen vielfältig. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Grenzen, Ordnung sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Veränderung oder Beseitigung eines Baus betreffen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die allermeisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier u.a. das Nachbarschaftsrecht, das Werkvertragsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Kaarst


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Kaarst

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Rechtsstreitigkeiten beim Hausbau sind keine Ausnahme

Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit einem bestehenden Wegerecht aussieht, was für Vorgaben es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung bzw. den Grenzabstand gibt. Ebenfalls von immenser Bedeutung: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Außerdem sollte in jedem Fall der Bebauungsplan eingesehen werden. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Ist das Grundstück offensichtlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Im Folgenden steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Im Übrigen wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Anzumerken ist überdies, dass bestimmte Bauvorhaben wie zum Beispiel kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, wenigstens in einigen Landesbauordnungen. In diesen Fällen genügt es, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauträger oder mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, sämtliche Leistungen am Bau genauestens abzuklären. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, unbedingt vermieden werden sollte. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich so sparen ließe. Es ist nicht selten, dass es sich genau gegenteilig verhält. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in nicht wenigen Fällen drauf. Gerade Mängel am Bau sind es, die dann nicht selten zu rechtlichen Problemfällen werden.

Die Bauabnahme: wenn Mängel sichtbar werden

Ist das Bauvorhaben fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Dies sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich. Gibt es Baumängel, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Werden Mängel am Bau offenkundig, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Ausnahme. In Kaarst sind etliche Rechtsanwälte zum Baurecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt im Baurecht aus Kaarst zu finden. Der Rechtsanwalt für Baurecht aus Kaarst ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu umgehen. Der Anwalt für Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Er wird außerdem darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Anwalt für Baurecht der richtige Ansprechpartner.

Mit einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht schaffen Sie die optimale Basis, um zu Ihrem Recht zu kommen

Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Anwalts im Baurecht aus Kaarst nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Anwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei schwierigeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er besondere Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So müssen in den vergangenen drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss zudem an einem besonderen Fachlehrgang teilgenommen haben. Daneben muss er mindestens einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem derartig umfassenden Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.

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