Anwalt Baurecht und Architektenrecht Karlsruhe – Fachanwälte finden!

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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Karlsruhe (© fabiantr - Fotolia.com)

Das Baurecht ist ein extrem schwieriges Rechtsgebiet. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie zum Beispiel: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Das private Baurecht dagegen normiert die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die allermeisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Karlsruhe


Baurecht und Architektenrecht Keine Baugenehmigung für temporäre Events erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass kurzfristige Veranstaltungen auf Freiflächen nicht zwingend eine Baugenehmigung benötigen. Die Richter stellten klar, dass eine temporäre Nutzung, wie zum Beispiel ein Musikfestival, keine dauerhafte bauliche Anlage darstellt und daher nicht den strengen Anforderungen des Bauordnungsrechts unterliegt. Der Beschluss betrifft viele Veranstalter, die ähnliche Events in Niedersachsen durchführen. Gericht entscheidet gegen Baugenehmigungspflicht In seinem Beschluss vom 21. August 2024 ( Az.: 1 ME 121/24 ) hat das OVG Niedersachsen die Frage behandelt, ob eine kurzzeitige Nutzung einer Grünlandfläche für ein Festival als bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzusehen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Karlsruhe

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Karlsruhe
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... Bauprojekt meist keine Ausnahme?

Bei einem Hausbau mit Rechtsfragen und Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie denken. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Hat man ein Grundstück gefunden, das den eigenen Vorstellungen entspricht, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Außerdem zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Mit Erschließung sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Ferner von großer Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. Ein Bebauungsplan regelt in der BRD die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Ist das Grundstück augenscheinlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Bevor es an den Hausbau geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. In einem nächsten Schritt steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Ist der Bau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor dem Einreichen des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Darauf hinzuweisen ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. Verhält sich dem so, muss das geplante Bauvorhaben lediglich der Behörde angezeigt werden. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von großer Wichtigkeit. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauträger oder mit einem Bauunternehmen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Vorfeld abzuklären, welche Bauleistungen genau durchgeführt werden. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, unbedingt vermieden werden sollte. Bei vielen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich so sparen ließe. Das Gegenteil ist richtig. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem, wenn es zu Baumängeln kommt, sind rechtliche Probleme an der Tagesordnung.

Ist ein Rechtsanwalt für Baurecht bei Mängeln am Bau notwendig?

Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau abgeschlossen ist. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der Außenbereich. Hier werden nun etwaige Mängel am Bau offensichtlich. Liegt ein Mangel am Bau wie beispielsweise eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger lehnt es ab, eine Mängelbeseitigung durchzuführen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Karlsruhe haben sich einige Anwälte für Baurecht niedergelassen. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen fachkundigen Rechtsanwalt für Baurecht in Karlsruhe zu finden. Der Fachanwalt im Baurecht in Karlsruhe wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oftmals der Fall sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Bauanwalt wird ferner, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Ebenfalls ist der Rechtsanwalt im Baurecht der ideale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Wann ist ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht sinnvoll?

Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Hilfe eines Fachanwalts zum Baurecht in Karlsruhe nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es immer angebracht ist, sich umgehend an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen 3 Jahren zumindest achtzig Fälle aus dem Architektenrecht bzw. Baurecht bearbeiten wurden. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Daneben muss er mind. einmal im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es ist somit keine Frage, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt optimal aufgehoben ist.

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