Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie z.B.: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht normiert die rechtlichen Beziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im BGB finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Es kommen hier unter anderem das Nachbarschaftsrecht, das Werkvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht,, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen. Rechtliche Probleme beim Hausbau sind keine Seltenheit Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit ...
Am Bleichanger 5 , 87600 Kaufbeuren
Zum Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Thomas Müller (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Kaufbeuren.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
weiter lesen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
weiter lesen
Ist der Bau vollendet, steht die Bauabnahme an. Das sowohl im äußeren Bereich als auch im Inneren des Gebäudes. Hier werden nun bestehende Baumängel offensichtlich. Werden Mängel am Bau festgestellt, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Seltenheit. In Kaufbeuren sind etliche Rechtsanwälte für Baurecht mit einer Kanzlei vertreten. Es wird somit kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Kaufbeuren zu finden. Der Anwalt für Baurecht in Kaufbeuren wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oftmals der Fall sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird auch alle Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Klienten während des gesamten Bauvorhabens unterstützend zur Seite stehen. Der Bauanwalt wird ferner, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Jurist kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Darüber hinaus ist der Bauanwalt der optimale Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Doch nicht nur, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Dienste eines Anwalts für Baurecht aus Kaufbeuren in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es immer angebracht ist, sich umgehend an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Weshalb? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Um den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen drei Jahren zumindest 80 Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Außerdem ist gefordert, dass der Anwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem derartig umfassenden fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.