Anwalt Baurecht und Architektenrecht Langenhagen – Fachanwälte finden!

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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Langenhagen (© kamasigns - Fotolia.com)

Das Baurecht ist ein sehr schwieriges Rechtsgebiet. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB hinterlegt. Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im BGB finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das Bauvertragsrechts, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

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Fachanwalt Marcus Trott mit Rechtsanwaltskanzlei in Langenhagen unterstützt Mandanten und erörtert Fragen im Fachbereich Baurecht und Architektenrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Langenhagen


Baurecht und Architektenrecht Im Wohngebiet auch keine kleine Nebenerwerbs-Werkstatt
Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ).  Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben.  Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig.  Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windenergie vor Vogelschutz
Köln (jur). Nach aktuellem Recht muss der Vogelschutz gegenüber der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Zweifel zurückstehen. Ein Windpark ist danach auch in einem Vogelschutzgebiet möglich, wie am Donnerstag, 19. Januar 2023, das Verwaltungsgericht Köln entschied (Az.: 14 L 387/22). Es wies damit einen Eilantrag des Naturschutzbunds (NABU) zum Windpark Butendiek ab.  Der Windpark mit 80 Windrädern wurde bereits 2002 genehmigt, aber erst in den Jahren 2014 und 2015 gebaut. Er liegt 35 Kilometer vor der Insel Sylt in der Nordsee und innerhalb des 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht.  Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Seetauchern gelangte das Bundesamt für Naturschutz im November 2020 zu der Auffassung, dass der Windpark – anders als ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windräder im Wald dürfen Bundesländer nicht generell verbieten
Karlsruhe. Windräder in Waldgebieten dürfen Bundesländer nicht generell verbieten, da ihnen diesbezüglich die Gesetzgebungskompetenz fehlt, wie das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in einem Beschluss Urteil gegen den Freistaat Thüringen am Donnerstag, 10. November 2022 (Az.: 1 BvR 2661/21) entschieden hat. Das Land greife in unzulässiger Weise in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer ein. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten kann nach Thüringer Landesrecht nicht genehmigt werden. Im Freistaat sind rund 34 Prozent der Fläche bewaldet. Vom Verbot seien auch sogenannte Kalamitätsflächen umfasst, in denen eine forstwirtschaftliche Nutzung aufgrund von Waldschäden wegen Stürmen oder Schädlingsbefall momentan ohnehin kaum möglich ist. Hier sind Eigentümer derartiger Waldflächen ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Langenhagen

... Probleme beim Hausbau? Das ist keine Ausnahme

Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Möchte man ein Grundstück kaufen, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Ebenfalls von großer Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau passend und alle anderen Umstände wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Bau genehmigt, dann wird das durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor der Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen entschieden werden. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. In diesen Fällen genügt es, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird zumeist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, sämtliche Bauleistungen präzise abzuklären. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das heißt, ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich damit sparen ließe. Es ist nicht selten, dass es sich genau gegenteilig verhält. Schwarzarbeit kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem Mängel am Bau sind es, die dann oft zu Rechtsproblemen werden.

Baumängel kommen bei der Bauabnahme an das Tageslicht!

Ist der Bau abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Mängel am Bau - sie werden nun offenkundig. Werden Mängel am Bau offenkundig, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Ausnahme. In Langenhagen sind etliche Bauanwälte mit einer Kanzlei vertreten. Man wird somit zügig einen fachkundigen Anwalt im Baurecht aus Langenhagen finden. Der Anwalt für Baurecht aus Langenhagen kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt für Baurecht wird ebenso sämtliche Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauprojekts unterstützend zur Seite stehen. Der Bauanwalt wird ferner, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Anwalt für Baurecht kennt sich zudem mit allen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Zu nennen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Anwalt zum Baurecht der richtige Ansprechpartner.

Probleme und Fragen im Baurecht? Dann ist ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht der ideale Ansprechpartner

Aber nicht nur, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Hilfe eines Rechtsanwalts im Baurecht aus Langenhagen in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Anwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Um den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. Wenigstens 80 Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen drei Jahren bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an wenigstens einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Keine Frage also, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.

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