Das Baurecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Grenzen, Ordnung sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Beseitigung oder Veränderung eines Gebäudes betreffen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Das private Baurecht normiert die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im BGB sind die meisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier unter anderem das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht,, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen. Welche rechtlichen Probleme können beim Hausbau auftreten? Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem ...
Eurotec-Ring 15 , 47445 Moers
Fachanwalt Dr. Andreas Lassmann mit Kanzlei in Moers bietet anwaltliche Hilfe und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Anwaltsschwerpunkt Baurecht und Architektenrecht.
Oberwallstr. 61 , 47441 Moers
Rechtsprobleme aus dem Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht beantwortet Rechtsanwalt Dr. Peter Tuxhorn (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus der Gegend von Moers.
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Neustr. 52 , 47441 Moers
Zum Schwerpunkt Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwältin Nicole Freier (Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht) mit Fachanwaltsbüro in Moers.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Die Bauabnahme steht an, wenn der Hausbau beendet ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im Innenbereich getätigt. Baumängel - sie werden nun offensichtlich. Liegt ein Baumangel wie z.B. eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger weigert sich, eine Mängelbeseitigung durchzuführen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Moers sind eine ganze Reihe an Bauanwälten ansässig. Es wird somit kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Moers zu finden. Der Anwalt im Baurecht aus Moers ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Bauanwalt wird ferner, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Jurist kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Ebenfalls ist der Rechtsanwalt im Baurecht der ideale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Doch nicht bloß, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Hilfe eines Anwalts im Baurecht in Moers in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienankauf oder Immobilienverkauf ansteht, ist ein Anwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich umgehend an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Um den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. Wenigstens achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten 3 Jahren bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Anwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Daneben muss er mind. 1 x im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es ist somit offensichtlich, dass man bei schwierigeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt optimal aufgehoben ist.