Das Baurecht ist ein extrem schwieriges Rechtsgebiet. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Beseitigung oder Veränderung eines Baus betreffen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen all derer, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die allermeisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier unter anderem das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen. Warum sind rechtliche Probleme beim Hausbau keine Seltenheit? Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell ...
Juristische Probleme zum Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht werden bearbeitet von Rechtsanwältin Maria Schnitzenbaumer (Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht) aus der Gegend von München.
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Juristische Probleme aus dem Themengebiet Baurecht und Architektenrecht beantwortet Rechtsanwalt Helmut Aschenbrenner (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus der Gegend von München.
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Jetzt Profil anlegenMit Urteil vom 14. März 2025 (Az. V ZR 79/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Notwegrecht eines Eigentümers eines sogenannten gefangenen Grundstücks grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem eigenen Grundstück umfasst. Hintergrund des Rechtsstreits zum Notwegerecht Die Parteien sind Nachbarn zweier Grundstücke, die durch Teilung eines vormals einheitlichen Grundstücks entstanden sind. Das Grundstück der Beklagten liegt in zweiter Reihe und ist nicht direkt an eine öffentliche Straße angebunden – es ist somit „ gefangen “. Die Kläger – Eigentümer des vorderliegenden Grundstücks – duldeten ein Notwegrecht , verweigerten jedoch die Nutzung ihres Grundstücks für das Befahren zum Zwecke des Parkens . Sie klagten auf...
weiter lesenMit Urteil vom 12. März 2025 (Az. XII ZR 76/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Nutzungsvertrag über landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Betrieb von Windenergieanlagen in der Phase vor Baubeginn nicht ordentlich kündbar ist, wenn die Parteien konkludent eine feste Vertragsbindung bis zum Eintritt bestimmter Bedingungen vereinbart haben. Hintergrund des Falls Die Klägerin – Betreiberin von Windenergieanlagen – schloss mit der Rechtsvorgängerin des beklagten Grundstückseigentümers einen Nutzungsvertrag über eine Fläche in Sachsen-Anhalt. Der Vertrag war auf 20 Jahre ab der Inbetriebnahme der letzten geplanten Windenergieanlage angelegt. Er sollte bereits mit Unterzeichnung wirksam werden, sah aber vor, dass die Nutzung des Grundstücks erst mit Baubeginn erfolgen...
weiter lesenWird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel: Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...
weiter lesenIst der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Hier werden nun bestehende Baumängel offenkundig. Es ist keine Ausnahme, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beheben. Es ist in einem derartigen Fall dringend empfohlen, sich an einen Anwalt zu wenden. In München sind etliche Bauanwälte mit einer Kanzlei vertreten. Man wird somit zügig einen fachkundigen Rechtsanwalt im Baurecht aus München finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht aus München wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oft der Fall sind, zu umgehen. Der Anwalt im Baurecht wird ebenso sämtliche Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauprojekts unterstützend zur Seite stehen. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt zum Baurecht der richtige Ansprechpartner.
Aber nicht bloß, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Dienste eines Fachanwalts für Baurecht aus München in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Hilfe. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Um den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. Zumindest 80 Fälle, die auf das Baurecht / Architektenrecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen drei Jahren bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss zudem an einem besonderen Fachlehrgang partizipiert haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an wenigstens einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem solchen fundierten fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.