Anwalt Baurecht und Architektenrecht München – Fachanwälte finden!

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Anwalt Baurecht und Architektenrecht München (© R.Babakin / Fotolia.com)

Das Baurecht ist ein extrem schwieriges Rechtsgebiet. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Beseitigung oder Veränderung eines Baus betreffen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen all derer, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die allermeisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier unter anderem das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen. ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht München


Baurecht und Architektenrecht Keine Baugenehmigung für temporäre Events erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass kurzfristige Veranstaltungen auf Freiflächen nicht zwingend eine Baugenehmigung benötigen. Die Richter stellten klar, dass eine temporäre Nutzung, wie zum Beispiel ein Musikfestival, keine dauerhafte bauliche Anlage darstellt und daher nicht den strengen Anforderungen des Bauordnungsrechts unterliegt. Der Beschluss betrifft viele Veranstalter, die ähnliche Events in Niedersachsen durchführen. Gericht entscheidet gegen Baugenehmigungspflicht In seinem Beschluss vom 21. August 2024 ( Az.: 1 ME 121/24 ) hat das OVG Niedersachsen die Frage behandelt, ob eine kurzzeitige Nutzung einer Grünlandfläche für ein Festival als bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzusehen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in München

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Warum sind rechtliche Probleme beim Hausbau keine Seltenheit?

Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem etwaigen Wegerecht aussieht, was für Vorgaben es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung bzw. den Grenzabstand gibt. Ferner zu beachten: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Ferner von immenser Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In der BRD regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Erscheint das Grundstück optimal, um das Bauvorhaben umzusetzen, dann kann es erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben in die nächste Stufe gehen. Im Folgenden steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Darauf hinzuweisen ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. Verhält sich dem so, muss der geplante Bau lediglich der Behörde angezeigt werden. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Führt man den Bau nicht in Eigenregie durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Vorfeld abzuklären, welche Bauleistungen genau übernommen werden. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Viele Bauherren denken, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Gerade Baumängel sind es, die dann nicht selten zu Rechtsproblemen werden.

Was tun, wenn es zu Baumängeln gekommen ist?

Ist der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Hier werden nun bestehende Baumängel offenkundig. Es ist keine Ausnahme, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beheben. Es ist in einem derartigen Fall dringend empfohlen, sich an einen Anwalt zu wenden. In München sind etliche Bauanwälte mit einer Kanzlei vertreten. Man wird somit zügig einen fachkundigen Rechtsanwalt im Baurecht aus München finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht aus München wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oft der Fall sind, zu umgehen. Der Anwalt im Baurecht wird ebenso sämtliche Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauprojekts unterstützend zur Seite stehen. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt zum Baurecht der richtige Ansprechpartner.

Wann zu einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht?

Aber nicht bloß, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Dienste eines Fachanwalts für Baurecht aus München in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Hilfe. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Um den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. Zumindest 80 Fälle, die auf das Baurecht / Architektenrecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen drei Jahren bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss zudem an einem besonderen Fachlehrgang partizipiert haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an wenigstens einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem solchen fundierten fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.

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