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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Neunkirchen (© kamasigns - Fotolia.com)

Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Veränderung oder Beseitigung eines Gebäudes betreffen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht hingegen normiert die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im BGB finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Es kommen hier u.a. das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen.

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Fachanwalt Wolfgang Preßer mit Anwaltskanzlei in Neunkirchen unterstützt Mandanten und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Fachbereich Baurecht und Architektenrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Neunkirchen


Baurecht und Architektenrecht Keine Baugenehmigung für temporäre Events erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass kurzfristige Veranstaltungen auf Freiflächen nicht zwingend eine Baugenehmigung benötigen. Die Richter stellten klar, dass eine temporäre Nutzung, wie zum Beispiel ein Musikfestival, keine dauerhafte bauliche Anlage darstellt und daher nicht den strengen Anforderungen des Bauordnungsrechts unterliegt. Der Beschluss betrifft viele Veranstalter, die ähnliche Events in Niedersachsen durchführen. Gericht entscheidet gegen Baugenehmigungspflicht In seinem Beschluss vom 21. August 2024 ( Az.: 1 ME 121/24 ) hat das OVG Niedersachsen die Frage behandelt, ob eine kurzzeitige Nutzung einer Grünlandfläche für ein Festival als bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzusehen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Neunkirchen

... Hausbau ist ein anspruchsvolles Vorhaben, das oft mit rechtlichen Problemen einhergeht

Ist der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Bevor man das Grundstück kauft, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit einem bestehenden Wegerecht aussieht, was für Vorgaben es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung gibt. Auch wichtig: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Ist das Grundstück offensichtlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Bevor es an den Hausbau geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist das Bauvorhaben im besten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen entschieden werden. Anzumerken ist überdies, dass spezielle bauliche Vorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. In diesen Fällen reicht es aus, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauträger oder mit einem Bauunternehmen. Es ist hierbei wichtig, bereits im Vorfeld die diversen Bauleistungen exakt abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, unbedingt vermieden werden sollte. Viele Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Es ist nicht selten, dass es sich genau gegenteilig verhält. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Primär, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind Rechtsprobleme keine Seltenheit.

Die Bauabnahme: wenn Baumängel offenkundig werden

Die Bauabnahme steht an, wenn der Hausbau abgeschlossen ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich getätigt. Gibt es Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Werden Baumängel festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Seltenheit. In Neunkirchen sind etliche Anwälte im Baurecht mit einer Kanzlei ansässig. Man wird also schnell einen fachkompetenten Anwalt zum Baurecht aus Neunkirchen finden. Der Anwalt zum Baurecht aus Neunkirchen kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Seltenheit darstellen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Anwalt zum Baurecht wird außerdem auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Erbpacht oder der Grundschuld. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Anwalt für Baurecht der beste Ansprechpartner.

Wann sollten Sie einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht konsultieren?

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Hilfe eines Fachanwalts für Baurecht aus Neunkirchen nutzen. Ebenso, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Unterstützung. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade bei schwierigeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Um den Titel "Fachanwalt" tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. Zumindest 80 Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen drei Jahren bearbeitet worden sein. Außerdem ist gefordert, dass der Anwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin im Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.

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