Das Baurecht ist ein hoch komplexes Rechtsgebiet und nicht selten steht für beide Parteien einiges auf dem Spiel. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Das private Baurecht hingegen normiert die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im BGB sind die allermeisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier unter anderem das Nachbarschaftsrecht, das Werkvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht,, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen.
Sie bauen ein Haus? Dann stellen Sie sich auf Rechtsprobleme ein
Bei einem Hausbau mit Rechtsfragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Möchte man ein Grundstück kaufen, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Auch wichtig: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Ebenso sollte in jedem Fall der Bebauungsplan eingesehen werden. In der BRD regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Scheint das Grundstück für den geplanten Bau eines Hauses geeignet und alle anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen entschieden werden. Angemerkt werden muss zudem, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in manchen Landesbauordnungen von der Genehmigung befreit ist. Hier reicht es aus, das Bauvorhaben der Behörde anzuzeigen. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauträger oder mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, sämtliche Leistungen am Bau präzise abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich damit sparen ließe. Es ist nicht selten, dass es sich genau gegenteilig verhält. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Vor allem, wenn es zu Baumängeln kommt, sind rechtliche Probleme keine Seltenheit.
Baumängel kommen bei der Bauabnahme ans Tageslicht!
Ist der Bau abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Dies sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich. Hier werden nun bestehende Mängel am Bau offensichtlich. Liegt ein Baumangel wie z.B. eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer lehnt es ab, eine Beseitigung des Mangels durchzuführen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Offenbach haben sich einige Anwälte für Baurecht niedergelassen. Man wird also schnell einen fachkundigen Anwalt zum Baurecht aus Offenbach finden. Der Fachanwalt für Baurecht aus Offenbach wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oftmals der Fall sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des gesamten Bauvorhabens beraten und betreuen. Der Anwalt für Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Anwalt für Baurecht kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Anzuführen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt zum Baurecht der richtige Ansprechpartner.
Mit einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht schaffen Sie die perfekte Basis, um Ihr Recht durchzusetzen
Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Hilfe eines Fachanwalts für Baurecht in Offenbach nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht bloß die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Anzumerken ist, dass es vor allem bei schwierigeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Um den Fachanwaltstitel tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So müssen in den vergangenen 3 Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Er muss zudem mindestens einmal im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem derartig fundierten Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.
Schillstr. 2 , 63067 Offenbach
Aktuelle Rechtsfälle aus dem Themenbereich Baurecht und Architektenrecht betreut Rechtsanwalt Matthias Nippert (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) vor Ort in Offenbach.
Kaiserstraße 58 , 63065 Offenbach
Zum Fachbereich Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwältin Dr. Andrea Schaub (Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht) mit Fachanwaltssitz in Offenbach.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Schillstr. 2 , 63067 Offenbach
Zum Schwerpunkt Baurecht und Architektenrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Andreas Krempel (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus der Stadt Offenbach.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
weiter lesen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
weiter lesen