Anwalt Baurecht und Architektenrecht Salgen – Fachanwälte finden!
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Fachanwalt Gottfried Gropper mit Anwaltskanzlei in Salgen bietet anwaltliche Vertretung bei juristischen Problemen im Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Salgen
Baurecht und Architektenrecht
ARCHITEKTENLEISTUNG WIRD NICHT ABGENOMMEN: WANN BEGINNT DIE VERJÄHRUNG WEGEN PLANUNGSMÄNGELN?
Durch das Oberlandesgericht Dresden wurden in einem wichtigen Urteil in Bestätigung der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung Grundsätze zur Verjährung einer wegen Planungsmängeln nicht abgenommener Architektenleistungen festgehalten:
Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen einen Architekten beträgt auch dann fünf Jahre, wenn die Gewährleistungsansprüche bereits vor der Abnahme der Architektenleistung entstanden sind.
Der Lauf dieser fünfjährigen Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Architektenleistung. Kommt es zu keiner Abnahme, so läuft die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Auftraggeber keine Vertragserfüllung mehr fordert und somit das ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
AUSFÜHRUNGSPLANUNG WIDERSPRICHT BAUGENEHMIGUNG: KÜNDIGUNGSRECHT DES AUFTRAGSGEBERS!
Der Fall:
Ein Bauherr hatte einen Architekten mit einer Vollarchitektur (Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI) beauftragt. Der Architekt hat auftragsgemäß eine Baugenehmigung erwirkt. Im Zuge der unter seiner Bauleitung erfolgten Bauausführung ist der Architekt aber so massiv von der Genehmigten Planung abgewichen, dass Teile des Bauwerkes erhebliche Mängel aufwiesen. Trotz mehrfacher Rügen seitens des Bauherren wegen Fehlplanungen und Bauleitungsmängeln sowie Aufforderungen zur Mangelbeseitigung ist der beauftragte Architekt im Wesentlichen untätig geblieben. Der Bauherr hat daher eine außerordentliche, hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Architektenvertrages erklärt. Der folgenden Honorarteilschlussrechnung des Architekten hat ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
KEIN SCHADENSERSATZ BEI UNNÖTIGEM SANIERUNGSAUFWAND!
Der finanzielle Aufwand zur Modernisierung muss ich nicht wertmäßig äquivalent in einer Steigerung des Verkehrswerts niederschlagen. Ein Schaden kann daher nicht durch einen Vergleich des Verkehrswerts die Immobilie mit und ohne die Maßnahme zur energetischen Sanierung berechnet werden. Grundsätzlich entsprechen die in Auftrag gegebenen Bauleistungen wertmäßig der Investition des Aufraggebers.
Der Fall:
Ein Hauseigentümer hatte mit einem Architekten einen Vertrag über die Beratung der für den Erhalt staatlicher Fördermittel nötigen energetischen Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Nach fehlerhafter Beratung durch den Architekten wurde durch die KfW kein Zuschuss zu der durchgeführten Sanierung gewährt. Der Eigentümer ... weiter lesen