Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen rechtlichen Vorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Baus befassen, wie zum Beispiel: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB normiert. Das private Baurecht normiert die rechtlichen Beziehungen all derer, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Es kommen hier unter anderem das Nachbarschaftsrecht, das Werkvertragsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen. Welche rechtlichen Probleme können bei Kauf eines Grundstücks über die Baugenehmigung hin zur Bauabnahme ...
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem etwaigen Wegerecht aussieht, was für Vorschriften es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung gibt. Ebenfalls von immenser Wichtigkeit: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Mit Erschließung sind alle Handlungsweisen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Ebenso sollte unbedingt der Bebauungsplan eingesehen werden. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Ist das Grundstück offensichtlich passend, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Hausbau beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor Einreichung des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Angemerkt werden muss ferner, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung befreit ist. Ist dies so, muss das geplante Bauvorhaben lnur dem Amt angezeigt werden. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Wichtigkeit. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Es ist hierbei wichtig, schon im Voraus die diversen Bauleistungen exakt abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte in jedem Fall vermieden werden. Einige Bauherren meinen, dass sie mit Schwarzarbeit günstiger bauen können. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Primär, wenn es zu Baumängeln kommt, sind Rechtsprobleme an der Tagesordnung.
Ist der Bau vollendet, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Bestehen Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Liegt ein Baumangel wie beispielsweise eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger weigert sich, eine Mängelbeseitigung durchzuführen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Stuttgart haben sich einige Rechtsanwälte und Fachanwälte im Baurecht niedergelassen. Es wird also kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Stuttgart zu finden. Der Anwalt für Baurecht aus Stuttgart wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oft der Fall sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird ebenso alle Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Klienten während des gesamten Bauprojekts unterstützend zur Seite stehen. Er wird überdies darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Jurist kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Ebenfalls ist der Rechtsanwalt für Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Allerdings ist es nicht nur als Bauherr sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt im Baurecht aus Stuttgart rechtlich unterstützen zu lassen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Anwalt eine unentbehrliche Hilfe. Er wird alle Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Anzumerken ist, dass es gerade bei schwierigeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen 3 Jahren bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Daneben muss er mind. einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es ist somit offensichtlich, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt optimal aufgehoben ist.