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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Familienrecht

Christine Andrae

Rechtsanwaltskanzlei Andrae
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Hohenzollernring 50
50672 Köln (Zentrum)
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Schneller Rat während Corona-Krise

Um in der aktuellen Corona-Krise eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, bieten wir aktuell unsere Beratungen telefonisch, per Skype oder Google Hangouts an.

Wir bieten zudem eine Telefonberatung zu einer reduzierten Beratungsgebühr auch samstags und sonntags an.

Die Menschen, die Unterhalt leisten oder erhalten, sind von der Krise doppelt betroffen. Fällt Einkommen weg, kann Unterhalt nicht mehr gezahlt werden. Die Existenz wird zusätzlich gefährdet. Auch die Ausübung des Umgangsrechtes in der Corona-Krise wirft besondere Fragen auf. Wer hier dringenden Rat hat oder andere familienrechtlichen Fragen hat, erhält sehr zeitnah einen Termin für eine Telefonberatung bei uns - auch samstags und sonnstags.

Kanzlei für Familienrecht in Köln

Weniger ist mehr:

Mit der Konzentration auf ein Rechtsgebiet haben Sie die Sicherheit bei Ihren Fragen zu allen Themen des Familienrechts eine spezialisierte und somit fachlich versierte Unterstützung zu erhalten.

Rechtsanwältin Christine Andrae ist seit 15 Jahren ausschließlich im Familienrecht tätig und damit besonders erfahren auf den Gebieten Scheidung, Unterhalt, Eheverträge sowie Sorgerecht und Umgangsrecht.

Rechtsanwältin Andrae wurden diese Zertifikate verliehen:

  • Zertifizierte Beraterin im Unterhaltsrecht (DANSEF e.V.)
  • Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer “Qualität durch Fortbildung”
  • Fortbildungssiegel des Deutschen Anwaltinstitutes e. V. im Bereich Unterhaltsrecht
  • Fortbildungssiegel des Deutschen Anwaltinstitutes e. V. im Bereich Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung.
  • Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins

Regelmäßige Fortbildung ist ein Muss, um rechtlich immer auf dem neuesten Stand zu sein. Folgende Fortbildungen wurden von Rechtsanwältin Christine Andrae zuletzt vorgenommen:

  • »Unternehmensbewertung im Familienrecht - Fehler bei der Begutachtung«04.03.2020
  • »Fallen bei Vergleichen und Vereinbarungen im Familienrecht«13.12.2019
  • »Das internationale Güterrecht der EU«14.11.2019
  • »Begrenzung des nachehelichen Unterhaltsanspruches«13.11.2019
  • »Unternehmer-Eheverträge rechtssicher gestalten«05.09.2019
  • »Scheidung und Steuern«08.05.2019
  • »Verfahrensbeistand und Jugendamt - Entscheider in Kindschaftsverfahren?«04.04.2019
  • »Steuerfragen im familienrechtlichen Mandat«04.04.2019
  • »Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen«20.03.2019

Rechtsanwaltskanzlei Andrae

Spezialisierungen

  • Familienrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Ehevertragsrecht
  • zertifizierte Beraterin für Unterhaltsrecht (DANSEF e.V.)

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Eherecht
  • Ehevertrag
  • Eingetragene Lebensgemeinschaft
  • Einvernehmliche Scheidung
  • Familienrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Scheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht
  • Unterhalt
  • Unterhaltsrecht
  • Versorgungsausgleich
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Meine Fachanwaltschaften

  • Familienrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied im Ausschuss für Familienrecht des Kölner Anwaltverein
  • Mitglied im Ausschuss für RVG und Kostenrecht des Kölner Anwaltverein
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Deutscher Anwaltverein

Impressionen zur Kanzlei

Kanzlei Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Andrae

Rechtsanwältin Christine Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln

Tel.: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
E-Mail: mail [at] kanzlei-andrae . de

Umsatzsteuer ID: DE243216868
Finanzamt Köln-Mitte

Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwältin und wurde von der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Rechtsanwältin Andrae ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln und vertretungsberechtigt vor allen Amt-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Diese können bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden.Gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 250.000,- zu unterhalten. Diese Berufshaftpflichtversicherung wird unterhalten bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Charles-de-Gaulle Platz 1, 50679 Köln. Der räumliche Geltungsbereich ist Deutschland und das europäische Ausland.
Hinweis zum Schlichtungsverfahren:

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

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Stand: 08.01.2021

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