Anwalt Erbrecht Aschaffenburg – Fachanwälte finden!

Aschaffenburg
Anwalt Erbrecht Aschaffenburg (© pure-life-pictures / fotolia.com)

Das Erbrecht ist in seiner Vielfältigkeit und wegen der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine extrem schwierige Rechtsmaterie. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verstorbenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verstorbenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen unter anderen zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zum Pflichtteil, zur Erbausschlagung, zum Vermächtnis und so weiter. Gesetzliche Regelungen finden sich in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch des BGB. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

Was Erben und Erblasser in jedem Fall wissen sollten

Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine ...

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Fachanwalt Karl F. Schmittner mit Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg bietet anwaltliche Vertretung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Rechtsgebiet Erbrecht.
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Fachbereich Erbrecht werden betreut von Rechtsanwalt Matthias Amberg (Fachanwalt für Erbrecht) aus der Stadt Aschaffenburg.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Aschaffenburg


Erbrecht Pflichtteil beantragt heißt noch nicht Pflichtteil erhalten
Frankfurt/Main (jur). Setzen sich Eltern zunächst gegenseitig als Erben ein, hängt die Wirkung einer „Pflichtteilsstrafklausel“ von ihrer konkreten Formulierung ab. Das zeigt ein am Montag, 6. März 2023, bekanntgegebener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 21 W 104/22). Eine Klausel, die an den „Erhalt“ des Pflichtteils anknüpft, setzt danach „einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus.“  Mehr als die Hälfte der Ehepaare vereinbaren inzwischen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Erst nach dem Tod auch des zweiten Elternteils sind dann die Kinder sogenannte Schlusserben.  Dennoch können Kinder auch schon nach dem Tod des ersten Elternteils einen bestimmten Pflichtteil beantragen. Um dies zu verhindern, wird ... weiter lesen
Erbrecht „Vermachen“ statt „vererben“ kann Erbschaftsteuer sparen
München (jur). Wenn Ausländer eine in Deutschland gelegene Immobilie vererben, wird darauf eigentlich Erbschaftsteuer fällig. Ist auch die Empfängerin im Ausland, können sie dies dank einer Gesetzeslücke aber umgehen, indem sie die Immobilie als „Vermächtnis“ weitergeben, wie am Dienstag, 28. Februar 2023, der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: II R 37/19). Die Gesetzeslücke sei seit Jahren bekannt, sei aber nie geschlossen worden.   Die Erblasserin im Streitfall lebte in der Schweiz. Ihr gehörte eine Wohnung in München, die sie einer Nichte in den USA „vermacht“ hatte. Die Tante starb 2013, 2014 wurde die Nichte ins Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt forderte daraufhin Erbschaftsteuer. Doch statt zu zahlen, zog die ... weiter lesen
Erbrecht Kinder haften für ihre verstorbenen Eltern
Kassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R).  Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht.  Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg

Fachanwalt Erbrecht Aschaffenburg
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... Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Zudem kann er Anordnungen festlegen, die von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Obendrein können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugesprochen werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen zu verteilen und Anordnungen festzulegen. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag stets mindestens zwei Personen erforderlich. Er muss zudem von einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine deutlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Allerdings ist es der Wunsch zahlreicher Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehegatten im Falle des Todes als Alleinerbe einsetzen. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den familiären Interessen andererseits. Die folgenden Verwandten haben ein Recht auf den Pflichtteil: Ehegatte, Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern. Es ist auch möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht auf den Pflichtteil bedarf einer notariellen Beurkundung.

Erbrecht - Pflichtteilsanspruch auch bei Enterbung

Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ausschlagen. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das gemäß der Frist dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Man hat in der Regel 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Die Enterbung der nahen Verwandten muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Den Pflichtteil erhalten sie nur dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Differenzen mit der Erbengemeinschaft? Holen Sie sich Rat und Unterstützung bei einem Anwalt

Das Erbrecht ist komplex und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, rechtzeitig einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren. In Aschaffenburg sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Fachanwalt im Erbrecht in Aschaffenburg ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenso als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen helfen wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Testament oder eine Erbvertrag? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt für Erbrecht aus Aschaffenburg ein unentbehrlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Anwalt in Aschaffenburg im Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Angemerkt werden sollte, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt im Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die erforderliche Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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