Das dt. Erbrecht ist kompliziert und folgt in vielen Teilen nicht dem alltäglichen Verständnis. Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz Art. 14 verankert ist. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Rechte und Pflichten wird. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Vermögen des Verblichenen geschehen soll, wie sich der Besitzübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.
Zum Themenbereich Erbrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwältin Nathalie Schörg (Fachanwältin für Erbrecht) aus Augsburg.
Rechtsprobleme aus dem Rechtsgebiet Erbrecht bearbeitet Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg (Fachanwalt für Erbrecht) vor Ort in Augsburg.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegenFachanwältin Birgit Eulberg mit Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg bietet anwaltliche Hilfe und bietet juristischen Beistand im Themenbereich Erbrecht.
Rechtsanwalt Markus Karrer mit Fachanwaltskanzlei in Augsburg hilft Mandanten engagiert bei aktuellen Rechtsfragen im Fachbereich Erbrecht.
Fachanwalt Michael Gregor Ott-Eulberg mit Anwaltskanzlei in Augsburg unterstützt Mandanten und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Anwaltsschwerpunkt Erbrecht.
Fachanwältin Brigitte Ketterle-Faber mit Kanzlei in Augsburg bietet anwaltliche Hilfe und vertritt Sie vor Gericht im Fachbereich Erbrecht.
Rechtsanwalt Peter Hager mit Kanzleisitz in Augsburg hilft Ratsuchenden persönlich bei juristischen Fällen im Fachbereich Erbrecht.
Fachanwalt michael ott-eulberg mit Kanzlei in Augsburg berät Mandanten und bietet juristischen Beistand im Rechtsgebiet Erbrecht.
Rechtsanwalt Werner Leinfelder mit Kanzleisitz in Augsburg hilft Mandanten gern bei aktuellen Rechtsproblemen aus dem Fachgebiet Erbrecht.
Zum Schwerpunkt Erbrecht erhalten Sie Rechtsrat von Rechtsanwältin Brigitte Hörster (Fachanwältin für Erbrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Augsburg.
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegenDas OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...
weiter lesenDas Testament ist ein zentrales Element des Erbrechts. Es regelt, wie der Nachlass einer Person zu verteilen ist. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die verschiedenen Formen der testamentarischen Verfügung. Die Wahl der Form kann weitreichende Konsequenzen haben, sowohl in Bezug auf die rechtliche Gültigkeit als auch auf die Durchsetzbarkeit des letzten Willens. Ein Testament kann dabei auf verschiedene Arten erstellt werden, und jede Form hat ihre eigenen Anforderungen und Besonderheiten. Allgemeine Grundlagen des Testaments Ein Testament ist eine einseitige, rechtsgültige Erklärung, die die Verteilung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod regeln soll. Es ist wichtig, dass das Testament die gesetzlichen Vorschriften des BGB einhält, um wirksam zu sein. Hierbei sind...
weiter lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die...
weiter lesenEs besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Nachlass festzulegen. Dafür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 BGB. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verstorbenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Regelungen für den Erbfall auf. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Es ist ferner möglich, Anordnungen zu fixieren, die erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu bekommen. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind stets mind. zwei Personen erforderlich. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Falls kein Erbvertrag und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Kinder erbberechtigt. Jedoch ist es der Wunsch zahlreicher Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Der Pflichtteil hat den Zweck den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Angehörigen haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehepartner. Indes ist auch ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Der Pflichtteilsverzicht muss vor dem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.
Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft abzulehnen. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ablehnen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Werte. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss dies fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Die Enterbung der nahen Verwandten muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Jedoch erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Den Pflichtteil erhalten sie nur in dem Fall nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.
Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien kaum zu verstehen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu konsultieren. In Augsburg sind einige Rechtsanwälte mit einer Anwaltskanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Anwalt im Erbrecht in Augsburg ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtlich wasserdichtes Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Fachanwalt im Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen helfen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Augsburg ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Augsburg als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Weil es bei Erbschaften oftmals um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt zum Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Mandanten optimal beraten und vertreten sind.