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Rechtsanwälte in Bremen

Anwalt Erbrecht Bremen – Fachanwälte finden!

Rechtsanwälte in Bremen
Anwalt Erbrecht Bremen (© globetrotter1 / Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten. An die Stelle des Verschiedenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Rechte und Pflichten wird. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Erbausschlagung, Vermächtnis, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Erben und Vererben: Was muss in Bezug auf die ...

Anwalt Erbrecht Bremen (© globetrotter1 / Fotolia.com)
11 Fachanwälte für Erbrecht in Bremen
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Günther Meyer
Adresse Icon Wilhadistr. 1 , 28195 Bremen

Juristische Angelegenheiten aus dem Schwerpunkt Erbrecht betreut Rechtsanwalt Günther Meyer (Fachanwalt für Erbrecht) in Bremen.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Wolf Schröder
Adresse Icon Tiefer 4 , 28195 Bremen

Zum juristischen Thema Erbrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Wolf Schröder (Fachanwalt für Erbrecht) aus Bremen.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Alexander Rosenboom
Adresse Icon Slevogtstr. 48 , 28209 Bremen

Rechtsanwalt Dr. Alexander Rosenboom mit Kanzlei in Bremen hilft als Rechtsanwalt Mandanten engagiert bei Rechtsfragen zum Rechtsgebiet Erbrecht.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Esther Schönewald
Adresse Icon Contrescarpe 46 , 28195 Bremen

Fachanwältin Esther Schönewald mit Kanzlei in Bremen berät Mandanten und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Themenbereich Erbrecht.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Gisela Eggers
Adresse Icon Altenwall 6 , 28195 Bremen

Zum Fachgebiet Erbrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwältin Gisela Eggers (Fachanwältin für Erbrecht) aus der Stadt Bremen.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Manfred Gülich
Adresse Icon Bischofsnadel 6, 28195 Bremen

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Heinrich Bruns
Adresse Icon Hastedter Heerstr. 301 , 28207 Bremen

Zum Themenbereich Erbrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwalt Heinrich Bruns (Fachanwalt für Erbrecht) in dem Ort Bremen.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Christoph Redmann Bruns & Dr. Redmann PartGmbB
Adresse Icon Parkallee 5, 28209 Bremen
Telefon0421 / 84 13 37-0 Fax0421 / 84 13 37-20

Aktuelle Rechtsfragen zum Fachgebiet Erbrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Christoph Redmann (Fachanwalt für Erbrecht) aus der Gegend von Bremen.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Bernd Rasehorn
Adresse Icon Lüneburger Str. 1 , 28205 Bremen

Fachanwalt Bernd Rasehorn mit Kanzlei in Bremen bietet anwaltliche Hilfe und bietet juristischen Beistand im Anwaltsschwerpunkt Erbrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Lothar Köhler
Adresse Icon Am Sedanplatz 2 , 28757 Bremen

Rechtsprobleme rund um das Fachgebiet Erbrecht beantwortet Rechtsanwalt Lothar Köhler (Fachanwalt für Erbrecht) im Ort Bremen.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Bremen


Vorschläge der Wirtschaftsweisen: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
14.11.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen") hat am 12.11.2025 im Jahresgutachten 2025/26 eine Reform der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer angeregt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Reformbedarf allgemein Die Wirtschaftsweisen kritisieren eine ungleiche Behandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; insbesondere sehen sie eine deutliche Begünstigung von Betriebs- und Unternehmervermögen. Ziel einer Reform sollte daher sein, alle Vermögensarten gleichmäßiger, orientiert am Leistungsfähigkeitsprinzip zu besteuern.  Die Wirtschaftsweisen betonen gleichzeitig die erforderliche Berücksichtigung von Liquiditäts- und Fortführungsprobleme bei...

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Pflichtteil - Rechte und Pflichten für Erben
19.09.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Wer als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen ist, hat einen Rechtsanspruch auf den Pflichtteil. Die gesetzliche Regelung aus dem BGB sorgt dafür, dass nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehepartner und ggf. auch Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht infolge der Abweichung des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge, meist durch Testament oder Erbvertrag. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Die Erblasserin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Eines davon hat es als Alleinerbin eingesetzt, das andere Kind ist „enterbt“. Der Nachlass beträgt...

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Baden-Württemberg: Immobilie vor Pflegeheimkosten schützen – Strategien gegen den Sozialamtszugriff
14.08.2025Anna OrlowaErbrecht
Frau  Anna Orlowa

Pflegebedürftig und Hausbesitzer? So verhindern Eigentümer in der Region den Verlust ihres Eigenheims. Wer in Esslingen, Stuttgart oder anderswo in Baden-Württemberg eine Immobilie besitzt, sollte frühzeitig Vorsorge treffen, um das Haus im Pflegefall vor dem Sozialamt zu schützen. Rückforderungsrechte, Nießbrauch und entgeltliche Pflegevereinbarungen sind zentrale Werkzeuge. Ob Reihenhaus am Neckar, Wohnung in Stuttgart oder Hof auf der Schwäbischen Alb – für viele ist die eigene Immobilie das Herzstück des Vermögens. Doch hohe Pflegekosten führen schnell dazu, dass das Sozialamt prüft, ob und wie es auf diese Werte zugreifen kann – selbst dann, wenn das Haus vor Jahren übertragen wurde. Mehr über meine Arbeit erfahren Sie hier....

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Bremen

Fachanwalt Erbrecht Bremen
Fachanwalt Erbrecht Bremen (© globetrotter1 / Fotolia.com)
... Erbschaft beachtet werden?

Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben bestimmen. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall hinterlegt. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Der Erblasser kann ferner z.B. Anordnungen geben, welche ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Obendrein können auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen zugesprochen werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind stets mindestens 2 Personen von Nöten. Der Erbvertrag muss ferner notariell beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Hat der Verblichene keinen Erbvertrag oder kein Testament niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgelegten Hierarchie. Allerdings wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Nachlassgegenstände besteht nicht. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Verwandten: Ehegatte, Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern. Indes ist auch ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.

Sind Schulden des Erblassers ein guter Grund für einen Erbverzicht?

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch eine Option, die Erbschaft auszuschlagen. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend angeraten. Denn auch die Pflichten und Rechte aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Will man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Möchte man Angehörige vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Den Pflichtteil erhalten sie bloß dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat verübt hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Hilft ein Rechtsanwalt im Erbrecht bei Zweifeln der Testierfähigkeit des Erblassers oder bei einer Testamentsanfechtung?

Das Erbrecht ist komplex und für den Rechtslaien nur schwer zu verstehen. Aus diesem Grund tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Anwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und das nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Bremen sind einige Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht zählt. Ein Anwalt im Erbrecht in Bremen ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtlich wasserdichtes Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Rechtsfragen zu erhalten wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Anwalt im Erbrecht aus Bremen ein idealer Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt im Erbrecht in Bremen nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Angemerkt werden sollte, dass es, da es bei Erbschaften oftmals um größere finanzielle Summen oder andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf den Bereich des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt zum Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die nötige fachliche Kompetenz, die gewährleistet, dass Klienten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.

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