Anwalt Erbrecht Brühl – Fachanwälte finden!

Schloss Augustusburg in Brühl
Anwalt Erbrecht Brühl (© Thomas Leonhardy - Fotolia.com)

Das deutsche Erbrecht ist komplex und folgt in vielen Teilen nicht dem alltäglichen Verständnis. Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz Artikel 14 verankert ist. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verstorbenen erhält und wie das geschieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

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Rechtsangelegenheiten aus dem Themenbereich Erbrecht werden betreut von Rechtsanwalt Michael Schmitz (Fachanwalt für Erbrecht) im Ort Brühl.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Brühl


Erbrecht Pflichtteil beantragt heißt noch nicht Pflichtteil erhalten
Frankfurt/Main (jur). Setzen sich Eltern zunächst gegenseitig als Erben ein, hängt die Wirkung einer „Pflichtteilsstrafklausel“ von ihrer konkreten Formulierung ab. Das zeigt ein am Montag, 6. März 2023, bekanntgegebener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 21 W 104/22). Eine Klausel, die an den „Erhalt“ des Pflichtteils anknüpft, setzt danach „einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus.“  Mehr als die Hälfte der Ehepaare vereinbaren inzwischen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Erst nach dem Tod auch des zweiten Elternteils sind dann die Kinder sogenannte Schlusserben.  Dennoch können Kinder auch schon nach dem Tod des ersten Elternteils einen bestimmten Pflichtteil beantragen. Um dies zu verhindern, wird ... weiter lesen
Erbrecht „Vermachen“ statt „vererben“ kann Erbschaftsteuer sparen
München (jur). Wenn Ausländer eine in Deutschland gelegene Immobilie vererben, wird darauf eigentlich Erbschaftsteuer fällig. Ist auch die Empfängerin im Ausland, können sie dies dank einer Gesetzeslücke aber umgehen, indem sie die Immobilie als „Vermächtnis“ weitergeben, wie am Dienstag, 28. Februar 2023, der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: II R 37/19). Die Gesetzeslücke sei seit Jahren bekannt, sei aber nie geschlossen worden.   Die Erblasserin im Streitfall lebte in der Schweiz. Ihr gehörte eine Wohnung in München, die sie einer Nichte in den USA „vermacht“ hatte. Die Tante starb 2013, 2014 wurde die Nichte ins Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt forderte daraufhin Erbschaftsteuer. Doch statt zu zahlen, zog die ... weiter lesen
Erbrecht Kinder haften für ihre verstorbenen Eltern
Kassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R).  Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht.  Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Brühl

Fachanwalt Erbrecht Brühl
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Der Erbvertrag und das Testament – der letzte Wille

Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine einseitige und formbedürftige Verfügung von Todes wegen Erben bestimmen. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Ersatzerben und Vorerben bestimmt werden. Es ist ferner möglich, Anordnungen aufzustellen, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu erhalten. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag stets mindestens 2 Personen erforderlich. Er muss zudem notariell beurkundet werden. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. wegen der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Jedoch wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den Interessen der Familie andererseits. Die folgenden Angehörigen haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehepartner, Kinder und deren Abkömmlinge. Allerdings ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Die Erbausschlagung – warum?

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Möglichkeit, auf die komplette Erbschaft zu verzichten. Gerade wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ablehnen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Werte. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss dies ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen. Möchte man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag von Nöten. Darin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Fragen und Probleme im Erbrecht? Bei einem Rechtsanwalt im Erbrecht sind Sie in den allerbesten Händen!

Das Erbrecht ist schwierig. Gerade Laien fehlt es zumeist an dem dringend nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau aus diesem Grund ist es nicht nur für Erben angebracht frühzeitig den Rat eines Anwalts für Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. In Brühl sind etliche Anwälte und Anwältinnen mit einer Kanzlei für Erbrecht ansässig. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Brühl ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundsätzlichen Fragestellungen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Brühl ein unentbehrlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht aus Brühl nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Sachwerte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Klienten bestens beraten und vertreten sind.

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