Anwalt Erbrecht Brühl – Fachanwälte finden!

Schloss Augustusburg in Brühl
Anwalt Erbrecht Brühl (© Thomas Leonhardy - Fotolia.com)

Das deutsche Erbrecht ist komplex und folgt in vielen Teilen nicht dem alltäglichen Verständnis. Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz Artikel 14 verankert ist. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verstorbenen erhält und wie das geschieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

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Rechtsangelegenheiten aus dem Themenbereich Erbrecht werden betreut von Rechtsanwalt Michael Schmitz (Fachanwalt für Erbrecht) im Ort Brühl.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Brühl


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Brühl

Fachanwalt Erbrecht Brühl
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Der Erbvertrag und das Testament – der letzte Wille

Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine einseitige und formbedürftige Verfügung von Todes wegen Erben bestimmen. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Ersatzerben und Vorerben bestimmt werden. Es ist ferner möglich, Anordnungen aufzustellen, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu erhalten. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag stets mindestens 2 Personen erforderlich. Er muss zudem notariell beurkundet werden. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. wegen der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Jedoch wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den Interessen der Familie andererseits. Die folgenden Angehörigen haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehepartner, Kinder und deren Abkömmlinge. Allerdings ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Die Erbausschlagung – warum?

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Möglichkeit, auf die komplette Erbschaft zu verzichten. Gerade wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ablehnen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Werte. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss dies ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen. Möchte man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag von Nöten. Darin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Fragen und Probleme im Erbrecht? Bei einem Rechtsanwalt im Erbrecht sind Sie in den allerbesten Händen!

Das Erbrecht ist schwierig. Gerade Laien fehlt es zumeist an dem dringend nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau aus diesem Grund ist es nicht nur für Erben angebracht frühzeitig den Rat eines Anwalts für Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. In Brühl sind etliche Anwälte und Anwältinnen mit einer Kanzlei für Erbrecht ansässig. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Brühl ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundsätzlichen Fragestellungen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Brühl ein unentbehrlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht aus Brühl nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Sachwerte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Klienten bestens beraten und vertreten sind.

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