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Das Erbrecht ist die Summe derjenigen Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Konsequenzen des Todes eines Menschen regeln. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Besitz des Verblichenen geschehen soll, wie sich der Besitzübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Vererben und erben: Was muss man in Bezug auf die ...

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Zum Schwerpunkt Erbrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Gernot Frietzsche (Fachanwalt für Erbrecht) mit Sitz in Darmstadt.
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Fachanwältin Sabine Mayer mit Anwaltskanzlei in Darmstadt bietet anwaltliche Beratung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Anwaltsschwerpunkt Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Darmstadt


Erbrecht Pflichtteil beantragt heißt noch nicht Pflichtteil erhalten
Frankfurt/Main (jur). Setzen sich Eltern zunächst gegenseitig als Erben ein, hängt die Wirkung einer „Pflichtteilsstrafklausel“ von ihrer konkreten Formulierung ab. Das zeigt ein am Montag, 6. März 2023, bekanntgegebener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 21 W 104/22). Eine Klausel, die an den „Erhalt“ des Pflichtteils anknüpft, setzt danach „einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus.“  Mehr als die Hälfte der Ehepaare vereinbaren inzwischen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Erst nach dem Tod auch des zweiten Elternteils sind dann die Kinder sogenannte Schlusserben.  Dennoch können Kinder auch schon nach dem Tod des ersten Elternteils einen bestimmten Pflichtteil beantragen. Um dies zu verhindern, wird ... weiter lesen
Erbrecht „Vermachen“ statt „vererben“ kann Erbschaftsteuer sparen
München (jur). Wenn Ausländer eine in Deutschland gelegene Immobilie vererben, wird darauf eigentlich Erbschaftsteuer fällig. Ist auch die Empfängerin im Ausland, können sie dies dank einer Gesetzeslücke aber umgehen, indem sie die Immobilie als „Vermächtnis“ weitergeben, wie am Dienstag, 28. Februar 2023, der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: II R 37/19). Die Gesetzeslücke sei seit Jahren bekannt, sei aber nie geschlossen worden.   Die Erblasserin im Streitfall lebte in der Schweiz. Ihr gehörte eine Wohnung in München, die sie einer Nichte in den USA „vermacht“ hatte. Die Tante starb 2013, 2014 wurde die Nichte ins Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt forderte daraufhin Erbschaftsteuer. Doch statt zu zahlen, zog die ... weiter lesen
Erbrecht Kinder haften für ihre verstorbenen Eltern
Kassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R).  Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht.  Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Darmstadt

Fachanwalt Erbrecht Darmstadt
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... Erbschaft beachten?

Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 BGB möglich, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Vorerben und Ersatzerben bestimmt werden. Es ist ferner möglich, Anordnungen zu fixieren, die erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu bekommen. Darüber hinaus können im Testament natürlich auch Vermögensgegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Allerdings kann der Erbvertrag im Unterschied zum Testament in keinem Fall alleine niedergelegt werden. Es müssen vielmehr stets mind. zwei Personen zugegen sein. Er muss zudem notariell beurkundet werden. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen aufgrund der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Allerdings ist es der Wunsch zahlreicher Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Besitz zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Nachlassgegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den Interessen der Familie auf der anderen Seite. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Verwandten: Ehegatte, Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Pflichtteilsverzicht muss vor einem Notar abgeschlossen werden, § 2348 BGB.

Wie wird Erbverzicht und Erbunwürdigkeit geregelt?

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft abzulehnen. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ablehnen. Denn genauso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss dies fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Man hat normalerweise sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag von Nöten. Hierin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Jedoch erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Warum sollte bei Streit mit Miterben oder einer geplanten Anfechtung des Testaments so schnell als möglich Unterstützung bei einem Rechtsanwalt eingeholt werden?

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und oftmals spielen größere Geldsummen bzw. wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau aus diesem Grund ist es nicht nur für Erben sinnvoll frühzeitig die Unterstützung eines Rechtsanwalts im Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. In Darmstadt sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Darmstadt ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Fragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Erbstreit am besten abgewendet werden? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt für Erbrecht aus Darmstadt ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der eine Testamentsanfechtung anstrebt oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht aus Darmstadt nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Angemerkt werden sollte, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf den Bereich des Erbrechts spezialisiert hat. Gerade ein Fachanwalt im Erbrecht kann auf diese unbedingt erforderlichen fundierten Fachkenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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