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Anwalt Erbrecht Dortmund – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Dortmund (© pixs:sell / Fotolia.com)

Seit seiner Schaffung ca. 1870 ist das dt. Erbrecht im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im Grundgesetz Art. 14 verankert. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verstorbenen erhält und auf welche Weise das geschieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des BGB. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Was ist unter Erbvertrag, Testament und ...

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10 Fachanwälte für Erbrecht in Dortmund
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt und Notar Andre Döttelbeck Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
Adresse Icon Am Kai 8, 44263 Dortmund
Telefon+4923170018871 Fax+4923170018166

Rechtsanwalt Andre Döttelbeck mit Fachanwaltsbüro in Dortmund berät Ratsuchende engagiert bei juristischen Fällen aus dem Fachgebiet Erbrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Hendrik Schöpper Anwaltskanzlei Schöpper
Adresse Icon Ostenhellweg 62, 44135 Dortmund
Telefon0231 - 97 66 30 0 Fax0231 - 97 66 30 16

Fachanwalt Hendrik Schöpper mit Rechtsanwaltskanzlei in Dortmund berät Mandanten bei rechtlichen Fragen im Rechtsgebiet Erbrecht.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Ernst-Günther Regeniter
Adresse Icon Königswall 26 , 44137 Dortmund

Zum Themenbereich Erbrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Ernst-Günther Regeniter (Fachanwalt für Erbrecht) mit Sitz in Dortmund.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Sigurd Jerosch
Adresse Icon Brackeler Hellweg 76 , 44309 Dortmund

Fachanwalt Sigurd Jerosch mit Fachanwaltskanzlei in Dortmund bietet anwaltliche Vertretung und bietet juristischen Beistand im Fachgebiet Erbrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Hans-Christoph Böttcher
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten rund um das Fachgebiet Erbrecht beantwortet Rechtsanwalt Hans-Christoph Böttcher (Fachanwalt für Erbrecht) aus der Stadt Dortmund.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Claus Tempel Tempel & Kollegen
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Telefon0231/181146-0 Fax0231/181146-20

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Aktuelle Rechtsfragen zum Themengebiet Erbrecht werden betreut von Rechtsanwalt Rüdiger Bönig (Fachanwalt für Erbrecht) aus der Stadt Dortmund.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Burkhardt Jordan
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Juristische Probleme aus dem Fachgebiet Erbrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Burkhardt Jordan (Fachanwalt für Erbrecht) aus der Gegend von Dortmund.

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Jost Zupke
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Rechtsanwalt Jost Zupke mit Fachanwaltskanzlei in Dortmund berät Ratsuchende engagiert bei aktuellen Rechtsproblemen im Fachbereich Erbrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsanwalt Kai Neuvians mit Rechtsanwaltskanzlei in Dortmund unterstützt Mandanten persönlich bei juristischen Fällen zum Schwerpunkt Erbrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Dortmund


Vorschläge der Wirtschaftsweisen: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
14.11.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen") hat am 12.11.2025 im Jahresgutachten 2025/26 eine Reform der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer angeregt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Reformbedarf allgemein Die Wirtschaftsweisen kritisieren eine ungleiche Behandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; insbesondere sehen sie eine deutliche Begünstigung von Betriebs- und Unternehmervermögen. Ziel einer Reform sollte daher sein, alle Vermögensarten gleichmäßiger, orientiert am Leistungsfähigkeitsprinzip zu besteuern.  Die Wirtschaftsweisen betonen gleichzeitig die erforderliche Berücksichtigung von Liquiditäts- und Fortführungsprobleme bei...

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Pflichtteil - Rechte und Pflichten für Erben
19.09.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Wer als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen ist, hat einen Rechtsanspruch auf den Pflichtteil. Die gesetzliche Regelung aus dem BGB sorgt dafür, dass nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehepartner und ggf. auch Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht infolge der Abweichung des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge, meist durch Testament oder Erbvertrag. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Die Erblasserin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Eines davon hat es als Alleinerbin eingesetzt, das andere Kind ist „enterbt“. Der Nachlass beträgt...

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Baden-Württemberg: Immobilie vor Pflegeheimkosten schützen – Strategien gegen den Sozialamtszugriff
14.08.2025Anna OrlowaErbrecht
Frau  Anna Orlowa

Pflegebedürftig und Hausbesitzer? So verhindern Eigentümer in der Region den Verlust ihres Eigenheims. Wer in Esslingen, Stuttgart oder anderswo in Baden-Württemberg eine Immobilie besitzt, sollte frühzeitig Vorsorge treffen, um das Haus im Pflegefall vor dem Sozialamt zu schützen. Rückforderungsrechte, Nießbrauch und entgeltliche Pflegevereinbarungen sind zentrale Werkzeuge. Ob Reihenhaus am Neckar, Wohnung in Stuttgart oder Hof auf der Schwäbischen Alb – für viele ist die eigene Immobilie das Herzstück des Vermögens. Doch hohe Pflegekosten führen schnell dazu, dass das Sozialamt prüft, ob und wie es auf diese Werte zugreifen kann – selbst dann, wenn das Haus vor Jahren übertragen wurde. Mehr über meine Arbeit erfahren Sie hier....

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Dortmund

Fachanwalt Erbrecht Dortmund
Fachanwalt Erbrecht Dortmund (© pixs:sell / Fotolia.com)
... Pflichtteilsanspruch zu verstehen?

Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für sein Vermögen zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Zudem kann er Anordnungen festlegen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Obendrein können auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen zugesprochen werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen aufzuteilen und Anordnungen zu treffen. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine verfasst werden. Vielmehr sind stets mind. 2 Personen von Nöten. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. aufgrund der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgelegten Hierarchie. Jedoch wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Vermögens ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Zwar hat der Erblasser generell das Recht, sein Vermögen frei zu verteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Nachlassgegenstände besteht nicht. Der Sinn des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Die folgenden Angehörigen haben ein Recht auf den Pflichtteil: Ehepartner, direkte Nachkommen, Enkel, Urenkel, Eltern. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht auf den Pflichtteil bedarf einer notariellen Beurkundung.

Besteht ein Anspruch auf den Pflichtteil auch bei Enterbung?

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend angeraten. Denn genauso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss dies deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Möchte man Verwandte enterben, dann muss ein Erbvertrag oder ein Testament verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Was geschieht im Falle einer Erbschaft? Was muss beachtet werden? Wie hilft hier ein Rechtsanwalt?

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und nicht selten spielen größere Geldsummen beziehungsweise wertvolle Immobilien eine Rolle. Daher tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Anwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und das nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Dortmund sind einige Rechtsanwälte mit einer Erbrechtskanzlei vertreten. Ein Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Dortmund ist auf der einen Seite der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundlegender Fragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was sind die Nachteile einer Erbengemeinschaft? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Dortmund ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt für Erbrecht in Dortmund als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Klienten durchzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Gerade ein Fachanwalt zum Erbrecht kann auf diese unbedingt nötigen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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