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Seit seiner Schaffung ca. 1870 ist das dt. Erbrecht im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im Grundgesetz Art. 14 verankert. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verstorbenen erhält und auf welche Weise das geschieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des BGB. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.
Was ist unter Erbvertrag, Testament und ...
Fachanwalt für Erbrecht
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Über Fachanwälte für Erbrecht in Dortmund
Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für sein Vermögen zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Zudem kann er Anordnungen festlegen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Obendrein können auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen zugesprochen werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen aufzuteilen und Anordnungen zu treffen. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine verfasst werden. Vielmehr sind stets mind. 2 Personen von Nöten. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. aufgrund der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgelegten Hierarchie. Jedoch wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Vermögens ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Zwar hat der Erblasser generell das Recht, sein Vermögen frei zu verteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Nachlassgegenstände besteht nicht. Der Sinn des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Die folgenden Angehörigen haben ein Recht auf den Pflichtteil: Ehepartner, direkte Nachkommen, Enkel, Urenkel, Eltern. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht auf den Pflichtteil bedarf einer notariellen Beurkundung.
Besteht ein Anspruch auf den Pflichtteil auch bei Enterbung?
Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend angeraten. Denn genauso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss dies deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Möchte man Verwandte enterben, dann muss ein Erbvertrag oder ein Testament verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.
Was geschieht im Falle einer Erbschaft? Was muss beachtet werden? Wie hilft hier ein Rechtsanwalt?
Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und nicht selten spielen größere Geldsummen beziehungsweise wertvolle Immobilien eine Rolle. Daher tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Anwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und das nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Dortmund sind einige Rechtsanwälte mit einer Erbrechtskanzlei vertreten. Ein Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Dortmund ist auf der einen Seite der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundlegender Fragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was sind die Nachteile einer Erbengemeinschaft? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Dortmund ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt für Erbrecht in Dortmund als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Klienten durchzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Gerade ein Fachanwalt zum Erbrecht kann auf diese unbedingt nötigen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.