Das Erbrecht ist in der BRD im GG verankert. Es ist ein weiter Bereich, in dem es zu äußerst komplizierten Verhältnissen kommen kann. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verstorbenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Wie wird das Testament bzw. die letztwillige ...
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Wer als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen ist, hat einen Rechtsanspruch auf den Pflichtteil. Die gesetzliche Regelung aus dem BGB sorgt dafür, dass nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehepartner und ggf. auch Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht infolge der Abweichung des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge, meist durch Testament oder Erbvertrag. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Die Erblasserin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Eines davon hat es als Alleinerbin eingesetzt, das andere Kind ist „enterbt“. Der Nachlass beträgt...
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Pflegebedürftig und Hausbesitzer? So verhindern Eigentümer in der Region den Verlust ihres Eigenheims. Wer in Esslingen, Stuttgart oder anderswo in Baden-Württemberg eine Immobilie besitzt, sollte frühzeitig Vorsorge treffen, um das Haus im Pflegefall vor dem Sozialamt zu schützen. Rückforderungsrechte, Nießbrauch und entgeltliche Pflegevereinbarungen sind zentrale Werkzeuge. Ob Reihenhaus am Neckar, Wohnung in Stuttgart oder Hof auf der Schwäbischen Alb – für viele ist die eigene Immobilie das Herzstück des Vermögens. Doch hohe Pflegekosten führen schnell dazu, dass das Sozialamt prüft, ob und wie es auf diese Werte zugreifen kann – selbst dann, wenn das Haus vor Jahren übertragen wurde. Mehr über meine Arbeit erfahren Sie hier....
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Der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 93/24 ) entschied am 2. Juli 2025, dass ein testamentarisch verfügtes Vermächtnis zugunsten eines behandelnden Arztes wirksam bleiben kann – selbst wenn es gegen berufsrechtliche Vorschriften der Ärztekammer verstößt. Hausarzt sollte Grundstück als Gegenleistung erhalten Im Mittelpunkt des Falls stand ein 2016 abgeschlossener notarieller Vertrag zwischen einem Patienten, seinem Hausarzt, einer Pflegekraft und deren Tochter. Der Arzt verpflichtete sich darin, den Patienten medizinisch zu betreuen, Hausbesuche durchzuführen und telefonisch erreichbar zu sein. Im Gegenzug sollte er nach dem Tod des Patienten ein Grundstück erhalten. Im selben Jahr wurde zusätzlich ein Testament errichtet, das der Pflegekraft das übrige Vermögen des Erblassers zusprach. Nach dem Tod des...
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Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine einseitige und formbedürftige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall festgelegt. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Der Erblasser kann ferner z.B. Anordnungen festhalten, die ein Erbe zu erfüllen hat, um tatsächlich in den Genuss des Erbes zu kommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Allerdings kann der Erbvertrag im Unterschied zum Testament in keinem Fall alleine niedergelegt werden. Es müssen vielmehr immer mindestens zwei Personen zugegen sein. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, wesentlich höher. Hat der Verblichene keinen Erbvertrag oder kein Testament niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Jedoch wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. Ist das der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament niedergelegt werden. In diesem können sich Ehegatten im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Nachlassgegenstände besteht nicht. Der Sinn des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten wenigstens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Ehepartner, direkte Nachkommen, Enkel, Urenkel, Eltern. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Pflichtteilsverzicht muss vor einem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.
Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Option, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Gerade wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ausschlagen. Denn auch die Pflichten und Rechte aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.
Das Erbrecht ist schwierig. Vor allem Rechtslaien fehlt es meist an dem dringend erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben angebracht rechtzeitig die Unterstützung eines Rechtsanwalts zum Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen. In Düsseldorf sind einige Anwälte mit einer Kanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Düsseldorf ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Der Anwalt im Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen helfen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Düsseldorf ein optimaler Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt im Erbrecht in Düsseldorf als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Angemerkt werden sollte, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Summen oder andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Klienten optimal vertreten und beraten sind.