Das Erbrecht ist die Summe derjenigen Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, das zum Träger der Rechte und Pflichten wird. Im Erbrecht wird geregelt, wer das Vermögen eines Verblichenen erhält und wie dies geschieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Erbausschlagung, Vermächtnis, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des BGB. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Der Erbvertrag und das Testament – der letzte Wille Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Nachlass festzulegen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Hier in Frage kommen der Erbvertrag ...
Schweckendieckplatz 6 , 26721 Emden
Fachanwalt Uwe Miermeister mit Rechtsanwaltskanzlei in Emden bietet anwaltliche Hilfe und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Rechtsgebiet Erbrecht.

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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen") hat am 12.11.2025 im Jahresgutachten 2025/26 eine Reform der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer angeregt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Reformbedarf allgemein Die Wirtschaftsweisen kritisieren eine ungleiche Behandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; insbesondere sehen sie eine deutliche Begünstigung von Betriebs- und Unternehmervermögen. Ziel einer Reform sollte daher sein, alle Vermögensarten gleichmäßiger, orientiert am Leistungsfähigkeitsprinzip zu besteuern. Die Wirtschaftsweisen betonen gleichzeitig die erforderliche Berücksichtigung von Liquiditäts- und Fortführungsprobleme bei...
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Wer als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen ist, hat einen Rechtsanspruch auf den Pflichtteil. Die gesetzliche Regelung aus dem BGB sorgt dafür, dass nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehepartner und ggf. auch Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht infolge der Abweichung des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge, meist durch Testament oder Erbvertrag. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Die Erblasserin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Eines davon hat es als Alleinerbin eingesetzt, das andere Kind ist „enterbt“. Der Nachlass beträgt...
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Pflegebedürftig und Hausbesitzer? So verhindern Eigentümer in der Region den Verlust ihres Eigenheims. Wer in Esslingen, Stuttgart oder anderswo in Baden-Württemberg eine Immobilie besitzt, sollte frühzeitig Vorsorge treffen, um das Haus im Pflegefall vor dem Sozialamt zu schützen. Rückforderungsrechte, Nießbrauch und entgeltliche Pflegevereinbarungen sind zentrale Werkzeuge. Ob Reihenhaus am Neckar, Wohnung in Stuttgart oder Hof auf der Schwäbischen Alb – für viele ist die eigene Immobilie das Herzstück des Vermögens. Doch hohe Pflegekosten führen schnell dazu, dass das Sozialamt prüft, ob und wie es auf diese Werte zugreifen kann – selbst dann, wenn das Haus vor Jahren übertragen wurde. Mehr über meine Arbeit erfahren Sie hier....
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Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft abzulehnen. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser stark verschuldet war. Denn genauso wie Werte gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Den Pflichtteil erhalten sie nur in dem Fall nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.
Das Erbrecht ist komplex und für den Laien kaum zu verstehen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, rechtzeitig einen Rechtsanwalt im Erbrecht zu konsultieren. In Emden sind ein paar Anwälte und Anwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt zum Erbrecht aus Emden ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um das Testament und das Thema Vererben beraten lassen möchte. Der Anwalt für Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Rechtsfragen zu erhalten wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Emden ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder einer Erbstreitigkeit. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Anwalt aus Emden im Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Sachwerte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Klienten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.