Anwalt Erbrecht Halle – Fachanwälte finden!

Das Erbrecht ist in Deutschland im GG verankert. Es ist ein weiter Bereich, in dem es zu äußerst schwierigen Verhältnissen kommen kann. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verblichenen erhält und auf welche Weise das geschieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Erben und Vererben: Was muss in Bezug auf die Erbschaft beachtet werden?

Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für sein Vermögen festzulegen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verstorbenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Regelungen für den Erbfall auf. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Der Erblasser kann ferner z.B. Anordnungen geben, welche ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Überdies können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugesprochen werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen zu verteilen und Anordnungen zu treffen. Allerdings kann der Erbvertrag im Unterschied zum Testament nicht alleine verfasst werden. Es müssen vielmehr immer mindestens 2 Personen anwesend sein. Er muss überdies notariell beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, die von einem Erbvertrag ausgeht, wesentlich höher. Hat der Verstorbene keinen Erbvertrag oder kein Testament niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind primär die Kinder erbberechtigt. Jedoch wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den familiären Interessen auf der anderen Seite. Zu den Pflichtteilsberechtigen zählen die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatte. Indes ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Gründe, Folgen, Vorgehen und Minderjährige - Wie kann auf das Erbe verzichtet werden?

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Gerade wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn genauso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für eine Erbausschlagung beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Wissen sollte man, dass zwar Angehörige enterbt werden können, diese aber dennoch, handelt es sich um nahe Verwandte, den Pflichtteil bekommen. Ausgenommen ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Warum sollte bei Streit mit der Erbengemeinschaft oder einer geplanten Anfechtung des Testaments so schnell als möglich Rat bei einem Rechtsanwalt eingeholt werden?

Das Erbrecht ist komplex. Gerade Laien fehlt es meist an dem unbedingt nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend angeraten, frühzeitig einen Rechtsanwalt zum Erbrecht zu kontaktieren. In Halle sind ein paar Anwälte und Anwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht gehört. Ein Fachanwalt für Erbrecht in Halle ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um das Testament und das Thema Vererben beraten lassen möchte. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenfalls als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Er kann zudem ein Klärung bei grundlegenden Fragestellungen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Halle ein idealer Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt für Erbrecht in Halle nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften oftmals um größere finanzielle Summen oder andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche fachliche Kompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.


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